Mein Freund arbeitet in einer Kantine, die rund um die Uhr geöffnet hat. Als er eingestellt wurde, war klar ausgemacht (leider nur mündlich), dass er die Tagschicht machen soll. Die hatte er jetzt aber schon seit Monaten nicht mehr, er wurde immer zwischen Früh- und Spätschicht hin- und hergeschoben. Jetzt macht er schon seit 3 Wochen unfreiwillig Nachtschicht und sein Chef verlangt, dass er dauerhaft die Nachtschicht übernimmt. Kann man dazu gezwungen werden, dauerhaft nachts zu arbeiten? Bitte jetzt keine Antworten a la "Soll er sich einen anderen Job suchen, andere wären froh...". Ich würde gerne wissen, wie das rechtlich ist.

''Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.''
§ 106 Gewerbeordnung
''war klar ausgemacht (leider nur mündlich)''
Die mündliche Abmachung dürfte das Problem an der Sache sein. Schlecht bzw. gar nicht nachweisbar.

zwingen? macht er doch freiwillig,sonst würde er woanders arbeiten
Guter Witz, wo soll man in der momentanen Lage denn nen neuen Job herkriegen? Er arbeitet nicht freiwillig nachts, er hat den Job unter den Voraussetzungen angenommen, die ihm zugesagt wurden, sprich: Tagschicht.
und gibts da ne schriftform? schön dumm

Wenn es vertraglich nicht geregelt ist, hat er wohl Pech.

ich denke, einen anderen Job suchen.
Sicher findet der Arbeitgeber Menschen, denen er nur Pflichten auferlegen kann.
Menschen die keine Rechte haben wollen sind im Wirtschaftssystem hergestellt und erwünscht. Was die tun, wenn sie diesen Kampf nicht mehr führen müssen, möchte ich nicht beurteilen.

ich denke, einen anderen Job suchen.
Sicher findet der Arbeitgeber Menschen, denen er nur Pflichten auferlegen kann.
Menschen die keine Rechte haben wollen sind im Wirtschaftssystem hergestellt und erwünscht. Was die tun, wenn sie diesen Kampf nicht mehr führen müssen, möchte ich nicht beurteilen.

Wenns dein Freund nicht paßt, kann er doch gehen. Also , sich nach ein neuen Job umsehen und dann ein Arbeitsvertrag schriflich ! Mündliches ist absolut wertlos.

auch ein mündlich geschlossener vertrag ist rechtswirksam. in diesem fall ist der arbeitgeber sogar gezwungen einen beweis zu erbringen, dass kein mündlicher vertrag zwischen deinem freund und ihm abgeschlossen ist. das wird er wohl nicht wirklich schaffen.
drei wochen ist keine lange zeit für nachtschicht. vor allem für eine kantine nicht.
für eine bestimmte zeit kann sogar der arbeitgeber es verlangen, das man nachtschichten ausübt. meistens liet der grund dafür da, weil personal fehlt oder es gibt höhere prioritäten (frau mit kinder bekommt eher die frühschicht)
in der gastro ist es außerdem normal, dass man nachts auch zur verfügung steht... der arbeitgeber kann in diesem fall auch eine kündigung aussprechen
Die 3 Wochen sind auch nicht das Problem, er hat das ja immer mal wieder gemacht, aber jetzt soll es DAUERHAFT, also möglicherweise auf viele Jahre hinaus gesehen, NUR noch Nachtschicht sein! Und er hat extra einen Job in der Abendgastronomie (sprich Restaurant) gekündigt, eben WEGEN der blöden Arbeitszeiten...
Samuel1974 am 4. Februar 2009 23:51 so wie es aussieht war es ja eine frage des arbeitgebers... dein freund sollte dem arbeitgeber freundlich erklären, dass er nicht dauerhaft nachts arbeiten möchte.
leider wird er mehr oder weniger nachtschichten trotzdem machen müssen. in der gastronomie werden leider zu oft gar keine richtigen verträge abgeschlossen und somit ist meistens der arbeitnehmer bei kündigunge im nachteil..
wenn er die stelle behalten möchte, ist kommunikation sehr wichtig und auch klare forderungen.
@bitmap: die arbeitsgerichte nehmen aber meisten den arbeitnehmer unter schutz (das ist in berlin sehr oft)
bitmap am 4. Februar 2009 23:58 Wie soll man denn bitte beweisen, dass etwas nicht existiert?
bitmap am 4. Februar 2009 23:45 ''in diesem fall ist der arbeitgeber sogar gezwungen einen beweis zu erbringen, dass kein mündlicher vertrag zwischen deinem freund und ihm abgeschlossen ist.''
Es ist gerade umgekehrt. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass das bezüglich Verteilung der Arbeitszeit so mündlich vereinbart wurde.
Ich weis nicht obs da nicht arbeitschutzrechtliche V. gibt, wegen evtl gesundheitlicher Bedenken. Vieleicht mal unter Arbeitschutzrichtlinien bzw. Arbeitsschutz google. Ist dein Freund in einer Gewerkschaft. Vielleicht gibt es Info unter DGB. Wünsch Euch alles gute....

Ja, kann er. Allerdings muss der Chef alle Angstellten gleich behandeln. Wenn es noch andere gibt, müssen auch die ran.
Es gibt insgesamt vier Köche.
apriket am 4. Februar 2009 23:45 Und die machen keine Nachtschicht?
Nein. Es gab vorher jemanden, der freiwillig immer Nachtschicht gemacht hat, der musste also nur vertreten werden, wenn er Urlaub hatte. Nun ist derjenige aber dauerhaft krank (Krebs) und kommt wahrscheinlich auch gar nicht wieder und nun sollen die Schichten fest aufgeteilt werden und mein Freund soll die Nachtschicht machen und die anderen dann eben Früh-, Tag- und Spätschicht. Kann man das denn so erzwingen?
bitmap am 4. Februar 2009 23:57 ''Kann man das denn so erzwingen?''
Dazu müsste man etwas zur Situation der anderen 2 Köche wissen. Also warum der Chef sie nicht für die Nachtschicht einteilt.
apriket am 4. Februar 2009 23:57 Im Prinzip ja, es sei denn, die anderen können wichtige Gründe geltend machen (Gesundheit, Kinder etc.), die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen.
Die anderen sind beide Junggesellen im gleichen Alter wie mein Freund.
bitmap am 5. Februar 2009 00:16 Da kommt dann das zur Geltung, was so schwiemelig unter ''billigem Ermessen'' in der Gewerbeordnung steht.
Da die beiden keine Igel zu kämmen haben, spricht eigentlich nichts gegen deren Einsatz in der Nachtschicht. Was anderes wäre z.B. ein alleinstehender Vater oder jemand mit ner zu pflegenden Person zu Hause. Darauf müsste dann Rücksicht genommen werden.
Wie ist das Verhältnis zum Chef? Kann man mit ihm reden?
Nein,vor allem wenn er immer Nachtschicht hat,soll er ja aufpassen,das er den Nachtzuschlag bekommt,und ein mündlicher Vertrag kann sehr wohl auch ein Vertrag sein,...Gespräch mit dem Chef suchen,unbedningt! -ich geh jetzt einmal von Ö aus,mag sein das es in D anders ist...
bitmap am 4. Februar 2009 23:42 ''mag sein das es in D anders ist...''
In D ist das mit den Nachschichtzuschlägen nicht so klar geregelt.
Bei uns ist es zum Glück klar geregelt,...aber bevor ihr euch den Kopf zerbrecht,fragt einmal unverbindlich beim Arbeitnehmerschutz nach,und vor allem schauen, in welcher Sparte er angemeldet ist,...
bitmap am 4. Februar 2009 23:46 ''fragt einmal unverbindlich beim Arbeitnehmerschutz nach''
So ne Einrichtung gibts in D nicht.
ja,aber irgendwer wird ja zuständig sein,wohin kann sich bei euch ein Arbeitsnehmer wenden ,wenn er Probleme hat? -kann ja nicht sein das da ,ein Ag alles machen kann,und niemand schiebt einen Riegel vor!!Mensch,sind wir in Ö auf einer seeligen Insel oder was?
bitmap am 4. Februar 2009 23:53 ''wohin kann sich bei euch ein Arbeitsnemer wenden, wenn er Probleme hat?''
Wenn ein Betriebsrat in der Firma existiert, an den.
Wenn man Mitglied in einer Gewerkschaft ist, an diese.
Ansonsten bleibt nur Anwalt für Arbeitsrecht.
echt?? ist ja irrsinn...bei uns ist wenn jemand bei der Gewerkschaft ist eben diese,...oder auch die Arbeiterkammer,jeder Arbeitsnehmer sofern er nicht Beamter ist,zahlt automatisch einen geringen Beitrag,und kann somit wenn er Probleme hat,bei der AK hilfe suchen,bekommt dort auch kostenlosen Rechtsbeistand,...
bitmap am 5. Februar 2009 00:01 Sowas wie die Arbeiterkammern [bei euch] gibts hier nur in 2 Bundesländern. Saarland ist eins davon (das andere hab ich vergessen).
DH
Auch mündliche Verträge sind gültig. Wäre natürlich gut, wenn es Zeugen gibt, die den Inhalt der Absprache bezeugen können.
''Auch mündliche Verträge sind gültig.''
Das hab ich ja gar nicht bestritten. Nur hat man ohne Zeugen eben das Problem der Nachweisbarkeit.
Ich bin mir nicht sicher, bei wem in so einem Fall die Beweislast liegt? Könnte aber schwierig werden, klar.
In dem Fall beim Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitgeber z.B. behaupten würde, dass Dauernachtschicht vereinbart wurde, dann müsste der Arbeitgeber eben das beweisen.