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Kann mann dauerhaft gezwungen werden nur noch Nachtschicht zu machen?

gefragt von FridaGT am 04.02.2009 um 23:37 Uhr

Mein Freund arbeitet in einer Kantine, die rund um die Uhr geöffnet hat. Als er eingestellt wurde, war klar ausgemacht (leider nur mündlich), dass er die Tagschicht machen soll. Die hatte er jetzt aber schon seit Monaten nicht mehr, er wurde immer zwischen Früh- und Spätschicht hin- und hergeschoben. Jetzt macht er schon seit 3 Wochen unfreiwillig Nachtschicht und sein Chef verlangt, dass er dauerhaft die Nachtschicht übernimmt. Kann man dazu gezwungen werden, dauerhaft nachts zu arbeiten? Bitte jetzt keine Antworten a la "Soll er sich einen anderen Job suchen, andere wären froh...". Ich würde gerne wissen, wie das rechtlich ist.

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beruf x 14.625 nachtschicht x 45

bitmap
beantwortet von bitmap am 4. Februar 2009 23:39
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''Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.''

§ 106 Gewerbeordnung


''war klar ausgemacht (leider nur mündlich)''

Die mündliche Abmachung dürfte das Problem an der Sache sein. Schlecht bzw. gar nicht nachweisbar.

Kommentar von A5bb04f074709a110775ec4cdfead851smallMaultier am 4. Februar 2009 23:46

DH

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 4. Februar 2009 23:49

Auch mündliche Verträge sind gültig. Wäre natürlich gut, wenn es Zeugen gibt, die den Inhalt der Absprache bezeugen können.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Februar 2009 23:51

''Auch mündliche Verträge sind gültig.''

Das hab ich ja gar nicht bestritten. Nur hat man ohne Zeugen eben das Problem der Nachweisbarkeit.

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 5. Februar 2009 00:03

Ich bin mir nicht sicher, bei wem in so einem Fall die Beweislast liegt? Könnte aber schwierig werden, klar.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Februar 2009 00:07

In dem Fall beim Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitgeber z.B. behaupten würde, dass Dauernachtschicht vereinbart wurde, dann müsste der Arbeitgeber eben das beweisen.


attaatta
beantwortet von attaatta am 4. Februar 2009 23:39
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zwingen? macht er doch freiwillig,sonst würde er woanders arbeiten

Kommentar von FridaGT am 4. Februar 2009 23:42

Guter Witz, wo soll man in der momentanen Lage denn nen neuen Job herkriegen? Er arbeitet nicht freiwillig nachts, er hat den Job unter den Voraussetzungen angenommen, die ihm zugesagt wurden, sprich: Tagschicht.

Kommentar von H2SO4 am 4. Februar 2009 23:47

und gibts da ne schriftform? schön dumm


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 4. Februar 2009 23:38
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Lest den Arbeitsvertrag genau durch.

Kommentar von FridaGT am 4. Februar 2009 23:39

Da steht zu Arbeitszeiten nichts drin, das ist eher ein sehr kurz gehaltenes Stück Papier...

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 4. Februar 2009 23:40

Dann wird es schwierig.


cats4life
beantwortet von cats4life am 4. Februar 2009 23:37
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Wenn es vertraglich nicht geregelt ist, hat er wohl Pech.


fairsite
beantwortet von fairsite am 8. Februar 2009 07:35
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ich denke, einen anderen Job suchen.

Sicher findet der Arbeitgeber Menschen, denen er nur Pflichten auferlegen kann.

Menschen die keine Rechte haben wollen sind im Wirtschaftssystem hergestellt und erwünscht. Was die tun, wenn sie diesen Kampf nicht mehr führen müssen, möchte ich nicht beurteilen.


fairsite
beantwortet von fairsite am 8. Februar 2009 07:35
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ich denke, einen anderen Job suchen.

Sicher findet der Arbeitgeber Menschen, denen er nur Pflichten auferlegen kann.

Menschen die keine Rechte haben wollen sind im Wirtschaftssystem hergestellt und erwünscht. Was die tun, wenn sie diesen Kampf nicht mehr führen müssen, möchte ich nicht beurteilen.


Silmoo
beantwortet von Silmoo am 4. Februar 2009 23:46
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Wenns dein Freund nicht paßt, kann er doch gehen. Also , sich nach ein neuen Job umsehen und dann ein Arbeitsvertrag schriflich ! Mündliches ist absolut wertlos.


Samuel1974
beantwortet von Samuel1974 am 4. Februar 2009 23:42
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auch ein mündlich geschlossener vertrag ist rechtswirksam. in diesem fall ist der arbeitgeber sogar gezwungen einen beweis zu erbringen, dass kein mündlicher vertrag zwischen deinem freund und ihm abgeschlossen ist. das wird er wohl nicht wirklich schaffen.

drei wochen ist keine lange zeit für nachtschicht. vor allem für eine kantine nicht.

für eine bestimmte zeit kann sogar der arbeitgeber es verlangen, das man nachtschichten ausübt. meistens liet der grund dafür da, weil personal fehlt oder es gibt höhere prioritäten (frau mit kinder bekommt eher die frühschicht)

in der gastro ist es außerdem normal, dass man nachts auch zur verfügung steht... der arbeitgeber kann in diesem fall auch eine kündigung aussprechen

Kommentar von FridaGT am 4. Februar 2009 23:44

Die 3 Wochen sind auch nicht das Problem, er hat das ja immer mal wieder gemacht, aber jetzt soll es DAUERHAFT, also möglicherweise auf viele Jahre hinaus gesehen, NUR noch Nachtschicht sein! Und er hat extra einen Job in der Abendgastronomie (sprich Restaurant) gekündigt, eben WEGEN der blöden Arbeitszeiten...

Kommentar von 8b9f3c5e1cf5d0e6f98380c03b20f4b6smallSamuel1974 am 4. Februar 2009 23:51

so wie es aussieht war es ja eine frage des arbeitgebers... dein freund sollte dem arbeitgeber freundlich erklären, dass er nicht dauerhaft nachts arbeiten möchte.

leider wird er mehr oder weniger nachtschichten trotzdem machen müssen. in der gastronomie werden leider zu oft gar keine richtigen verträge abgeschlossen und somit ist meistens der arbeitnehmer bei kündigunge im nachteil..

wenn er die stelle behalten möchte, ist kommunikation sehr wichtig und auch klare forderungen.

@bitmap: die arbeitsgerichte nehmen aber meisten den arbeitnehmer unter schutz (das ist in berlin sehr oft)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Februar 2009 23:58

Wie soll man denn bitte beweisen, dass etwas nicht existiert?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Februar 2009 23:45

''in diesem fall ist der arbeitgeber sogar gezwungen einen beweis zu erbringen, dass kein mündlicher vertrag zwischen deinem freund und ihm abgeschlossen ist.''

Es ist gerade umgekehrt. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass das bezüglich Verteilung der Arbeitszeit so mündlich vereinbart wurde.


anonym
beantwortet von smart7 am 4. Februar 2009 23:41
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Ich weis nicht obs da nicht arbeitschutzrechtliche V. gibt, wegen evtl gesundheitlicher Bedenken. Vieleicht mal unter Arbeitschutzrichtlinien bzw. Arbeitsschutz google. Ist dein Freund in einer Gewerkschaft. Vielleicht gibt es Info unter DGB. Wünsch Euch alles gute....


Igitta
beantwortet von Igitta am 4. Februar 2009 23:41
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Wa im schriftlichen Vertrag steht, ist massgebend!


apriket
beantwortet von apriket am 4. Februar 2009 23:40
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Ja, kann er. Allerdings muss der Chef alle Angstellten gleich behandeln. Wenn es noch andere gibt, müssen auch die ran.

Kommentar von FridaGT am 4. Februar 2009 23:41

Es gibt insgesamt vier Köche.

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 4. Februar 2009 23:45

Und die machen keine Nachtschicht?

Kommentar von FridaGT am 4. Februar 2009 23:47

Nein. Es gab vorher jemanden, der freiwillig immer Nachtschicht gemacht hat, der musste also nur vertreten werden, wenn er Urlaub hatte. Nun ist derjenige aber dauerhaft krank (Krebs) und kommt wahrscheinlich auch gar nicht wieder und nun sollen die Schichten fest aufgeteilt werden und mein Freund soll die Nachtschicht machen und die anderen dann eben Früh-, Tag- und Spätschicht. Kann man das denn so erzwingen?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Februar 2009 23:57

''Kann man das denn so erzwingen?''

Dazu müsste man etwas zur Situation der anderen 2 Köche wissen. Also warum der Chef sie nicht für die Nachtschicht einteilt.

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 4. Februar 2009 23:57

Im Prinzip ja, es sei denn, die anderen können wichtige Gründe geltend machen (Gesundheit, Kinder etc.), die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen.

Kommentar von FridaGT am 5. Februar 2009 00:08

Die anderen sind beide Junggesellen im gleichen Alter wie mein Freund.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Februar 2009 00:16

Da kommt dann das zur Geltung, was so schwiemelig unter ''billigem Ermessen'' in der Gewerbeordnung steht.

Da die beiden keine Igel zu kämmen haben, spricht eigentlich nichts gegen deren Einsatz in der Nachtschicht. Was anderes wäre z.B. ein alleinstehender Vater oder jemand mit ner zu pflegenden Person zu Hause. Darauf müsste dann Rücksicht genommen werden.


Wie ist das Verhältnis zum Chef? Kann man mit ihm reden?


anonym
beantwortet von doris11 am 4. Februar 2009 23:39
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Nein,vor allem wenn er immer Nachtschicht hat,soll er ja aufpassen,das er den Nachtzuschlag bekommt,und ein mündlicher Vertrag kann sehr wohl auch ein Vertrag sein,...Gespräch mit dem Chef suchen,unbedningt! -ich geh jetzt einmal von Ö aus,mag sein das es in D anders ist...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Februar 2009 23:42

''mag sein das es in D anders ist...''

In D ist das mit den Nachschichtzuschlägen nicht so klar geregelt.

Kommentar von doris11 am 4. Februar 2009 23:44

Bei uns ist es zum Glück klar geregelt,...aber bevor ihr euch den Kopf zerbrecht,fragt einmal unverbindlich beim Arbeitnehmerschutz nach,und vor allem schauen, in welcher Sparte er angemeldet ist,...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Februar 2009 23:46

''fragt einmal unverbindlich beim Arbeitnehmerschutz nach''

So ne Einrichtung gibts in D nicht.

Kommentar von doris11 am 4. Februar 2009 23:49

ja,aber irgendwer wird ja zuständig sein,wohin kann sich bei euch ein Arbeitsnehmer wenden ,wenn er Probleme hat? -kann ja nicht sein das da ,ein Ag alles machen kann,und niemand schiebt einen Riegel vor!!Mensch,sind wir in Ö auf einer seeligen Insel oder was?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Februar 2009 23:53

''wohin kann sich bei euch ein Arbeitsnemer wenden, wenn er Probleme hat?''

  • Wenn ein Betriebsrat in der Firma existiert, an den.

  • Wenn man Mitglied in einer Gewerkschaft ist, an diese.

  • Ansonsten bleibt nur Anwalt für Arbeitsrecht.

Kommentar von doris11 am 4. Februar 2009 23:59

echt?? ist ja irrsinn...bei uns ist wenn jemand bei der Gewerkschaft ist eben diese,...oder auch die Arbeiterkammer,jeder Arbeitsnehmer sofern er nicht Beamter ist,zahlt automatisch einen geringen Beitrag,und kann somit wenn er Probleme hat,bei der AK hilfe suchen,bekommt dort auch kostenlosen Rechtsbeistand,...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Februar 2009 00:01

Sowas wie die Arbeiterkammern [bei euch] gibts hier nur in 2 Bundesländern. Saarland ist eins davon (das andere hab ich vergessen).


udula
beantwortet von udula am 4. Februar 2009 23:38
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kommt auf den arbeitsvertrag an


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