Meine Nichte ist schwanger und sie haben sich ein paar Namen für das Baby ausgedacht, die- sagen wir mal- nicht alle alltäglich sind. Als ich Bedenken anmeldete, sagte sie, das Kind könne später eh mal frei wählen, welchen Name es benutze. Stimmt das? Ich kenne das nur so, dass der erste, unterstrichene, der Rufname ist!

Man kann den Rufnamen ändern. "Unterstrichene" Namen gibt es nicht mehr. Das bestimmt jeder selber. Bei mir kommen öfter Leute auf's Amt, die mir sagen, dass ihr Rufname soundso ist, obwohl sie mit erstem Namen ganz anders heißen. Das kann jeder für sich festlegen, so oft er will, weil die Reihenfolge im Ausweis und auf anderen Dokumenten eh immer dieselbe bleibt. Karl Otto Fritz Müller kann sich also nennen wie er will und wird immer seinen Ausweis auf Karl Otto Fritz Müller ausgestellt bekommen.

Man kann tatsächlich selber bestimmen welcher der Rufname ist. Ich habe beispielsweise drei Vornamen und mich auch mal damit beschäftigt, da ich eigentlich den Dritten am schönsten finde. Trotzdem bleibt man meist bei dem einmal gewähltem, da man sich schlicht dran gewöhnt hat.

Nein, das Kind kann von seinen Vornamen einen als Rufname auswählen. Ich kenne mehrere Fälle, wo das so gemacht wurde!

Der Vorname, mit dem du eingetragen bist, ist nur dein amtlicher Vorname. Der Rufname, kannst du frei wählen!
Seit der letzten Namensrechtsreform in 2002 gibt es tatsächlich keinen Rufnamen mehr - das heisst, alle Vornamen sind gleichberechtigt existent und können vom Inhaber wahlweise benutzt werden; auch zur Unterschrift...

Soweit ich weiß, ist der erste Vorname immer auch der "Rufname".
ach was... muß nicht sein

Ich kenne das auch nur so, dass der erste auch der Rufname ist und wenn sie zwei wählt und diese mit Bindestrich eintragen lässt dann auch zwei als Rufnamen. Was mich aber jetzt richtig neugierig macht ist: wie soll das Kind denn heißen?