kann man zur Grundsicherung gezwungen werden?
ich werde bald Rentnerin und bekomme eine Rente Netto 558 euro deswegen habe ich Wohngeld beantragt. Nun kam vom Amt der Vorschlag da WG nur 211 euro betragen würden zur Grundsicherung zu gehen, Habe ich getan, Dort wurde mir gleich gesagt meine Miete von 455 euro wäre zu hoch.(Mietstufe 3)Thüringen) also meinte sie , sie zahle für 6 Monate noch meine Miete, Inder Zeit muss ich aber umziehen, ansonsten wird die Mietzahlung eingestellt. Ich habe natürlich den Antrag an Grundsicherung zurückgezogen und will dann doch lieber Wohngeld, Ist zwar weniger Geld , aber ich muss nicht umziehen. Ferner bin ich seit Jahren wegen Depression in Behandlung,Ich wies die darauf hin und sie antwortete , dass beweisen sie mal. Was seltsam ist vorher ALG2 wurde alles übernommen , auch die Mieterhöhung. Ist das ein Unterschied, Wohnung 53 qm.
4 Antworten
Da kenn ich mich nicht wirklich aus.
Aber ich mach mir Sorgen. Wenn Deine Wohnung für die Grundsicherung zu groß und damit zu teuer ist, wie willst Du dann mit weniger Geld klarkommen?
Was war gilt jetzt nicht mehr .... schau nicht zurück! Es ist egal ob es bisher bezahlt wird.
Es bleibt wie es ist. Du willst mit dem geringeren Wohngeld überleben, obwohl die Wohnung zu teuer ist!
Wem dir 314 € zum Leben reicht? Strom, Essen, Kleidung? Ich würde den Weg gehen, deine Umstände rechtlich geltend zu machen. Hast du einen Schwerbehindertenstatus?
nein leider nicht.
Versuchs mal damit, Gutachten der Therapeuten etc.
Im Bedarfsfall wende Dich an den sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes und an Deinen Dich betreuenden Arzt mit der Bitte um ein Attest, dass Dir ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Und dass es für Dich wichtig ist im gewohnten Umfeld zu verbleiben. ( Was ja wahrscheinlich real auch so ist )
Sehr guter Rat.
Indirekt schon, ja. Und zwar, wenn du nicht über das nötige Mindesteinkommen für Wohngeld verfügst. Dein Wohngeldantrag wird abgelehnt und dir wird nichts anderes übrig bleiben als Grusi zu beantragen.
sie hat 53 qm und JC hat die Miete immer übernommen auch die Mieterhöhung. Nur bei der Aufstockung der Rente durch Sozialhilfe akzeptiert man die Miete nicht.