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Kann man wirklich bie ebay eine kaputte yogioh karte verkaufen und bei zustand schreiben: neu ?

gefragt von Kannter am 12.05.2009 um 20:20 Uhr

klingt lustig aber: mein freund hat gesagt, dass er einmal eine yugioh karte zerrissen hat und dann ein bild (wo die karte neu aussieht) von google bei ebay als bild reingestellt hat und beim zustand: neu hingeschrieben hat! ^^ und irgendjemand hat es ihm abgekauft! als die dann die karte angekommen ist, haben die meinen freund geschrieben, warum die karte so aussieht. dann hat mein freund zurückgeschrieben: das war warscheinlich der versand ^^^^^^^^

kann man sowas wirklich machen, ohne eine strafe zu bekommen? oder hat er mich doch nur angelogen?


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anonym
beantwortet von carphi am 12. Mai 2009 20:23
2x
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Wenn ich etwas kaufe, und es anschließend kaputt usw. bekomme. Gibts ärger. Kann bis zur Anzeige kommen. vorallem wenn du ein bild benutzt, welches Du nicht selbst gemacht hast. da gehts dann um urheberrechte. kann richtig teuer werden.


babsi89
beantwortet von babsi89 am 12. Mai 2009 20:22
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tststs.....Betrug.......!!!!!!!!!


abiggi
beantwortet von abiggi am 12. Mai 2009 20:23
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ich hoffe, darauf gibt es strafen, stell dir vor, du selbst fällst mal auf sowas rein, was machst du dann


MaCy95
beantwortet von MaCy95 am 12. Mai 2009 20:23
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Betrug, aber wenn sich dein Freund jetzt cool findet, lass ihn-.-


wim50
beantwortet von wim50 am 12. Mai 2009 20:24
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Aufgrund dieser Frage schätze ich mal dein Alter und komme zu dem Schluss: etwa 11.



vonRichthoven
beantwortet von vonRichthoven am 12. Mai 2009 20:24
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Dein Freund ist nicht gerade fair dem Käufer gegenüber. Das ist absichtlicher Betrug. Finde ich und sollte bestraft werden !!! :-(


anonym
beantwortet von rebew am 12. Mai 2009 20:24
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Ich finde es nicht lustig!!!Schliesslich hat jemand dafür bezahlt,evtl,ein Kind von Taschengeld.Falls dein Freund das gemacht hat,bekam er,hoffe ich,ne miese Bewertung!


Hasibert
beantwortet von Hasibert am 12. Mai 2009 20:28
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Normalerweise gehört sowas bestraft. Wenn er mal wieder was reinsetzt, brauch er sich nicht über unverkaufte Sachen zu wundern, wegen negativer Bewertung.


Hirnlos
beantwortet von Hirnlos am 12. Mai 2009 20:37
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Das ist in jedem Fall illegal.
1. Beim Versand kann sie nicht beschädigt worden sein, weil die Verpackung (Briefumschlag) völlig heil ist.
2. Ein Foto aus dem Internet für eine Auktion verwenden, ohne den Urheber um Erlaubnis gefragt zu haben (außer das Bild ist ausdrücklich Public Domain), kann eine teure Abmahnung verursachen.
3. wenn du Pech hast, kommt der Käufer persönlich vorbei und wendet Gewalt an ("Paar aufs Maul").
4. Falsche Angaben machen ist Betrug und kann in gewissen Fällen auch mit Gefängnis geahndet werden.


Troendle2111
beantwortet von Troendle2111 am 12. Mai 2009 20:21
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nein ! xD ich kaufe doch keine neue karte und nacher wenn ich sie dan hab is sie am ar sch?#


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 13. Mai 2009 06:45
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Können schon,aber lustig ist das nicht!


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