Freunde sind im Sommer in diese Wohnung eingezogen.Eigentlich haben sie eine 3-monatige Kündigungsfrist.Die Heizung geht aber seit fast 4 Wochen nicht(Vermieter nimmt die WG wohl nicht so ernst?).Können sie ohne Kündigungsfrist einfach ausziehen?Sie wollen nicht mehr im Kalten sitzen.

Es gibt die Möglichkeit der Mietminderung! http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/mietminderung/00einleitung.html und dann schau unter Punkt 4 (Heiung)

Das LG Hamburg (WM 76 10) hat bei totalem Heizungsausfall während der Heizperiode eine 100prozentige Mietminderung für gerechtfertigt erklärt. Diese nimmt der Mieter kraft Gesetzes vor, da die Mietsache mangelhaft ist. Die Minderung muß nicht beantragt oder genehmigt , aber dem Vermieter mitgeteilt werden. Natürlich muss der Vermieter über das Vorliegen des Mangels informiert werden und ihm eine Frist gestellt werden (Abmahnung). Kommt er der Aufforderung in einer angemessenen Frist nicht nach, kann fristlos gekündigt werden (OLG München ZMR 59, 233; LG Landshut WM 89, 175; LG Köln WM 80, 17). Heizt der Mieter für die Zeit des Heizungsausfalls zusätzlich mit elektrischen Geräten etc., hat er Recht auf Erstattung der Zusatzkosten (Anschaffungskosten des Heizgerätes und Stromkosten).
Dies ist die hundertprozentig korrekte Antwort.
Das ist eine zumutung die man nicht hinnehmen kann.Hier braucht man nicht die frist einhalten aber mann sollte sich uber den mieterschutz schon absichern.
Sie können also trotz allem nicht ohne weiteres sofort raus??Die wollen eigentlich nicht Miete mindern, die wollen endlich eine warme Wohnung.Miete mindern hieße, sie bleiben vorerst in einer kalten Wohnung.Beim Vermieter wurde natürlich schon mehrfach nachgefragt.
Sie können die Miete entsprechend nach schriftlicher Vorankündigunh kürzen und selbstverständlich lt. Kündigungsfristen die Wohnung kündigen.
Aufsuchen eines Mietervereins oder Fachanwalt für Mieterfragen ist ratsam.
marxx hat mit dem Link die Antwort gegeben. Eine Minderung bis 100 Prozent ist möglich. Aber dazu bedarf es einer langen Zeit des Ausfalls. Siehe hierzu auch den Punkt 4 auf der Seite. Ein Auszug wird hierdurch noch nicht gerechtfertigt sein. Ich würde eine Beratungsstelle aufsuchen. Die kann auch etwas dazu sagen, ob dem Vermieter das Heizen mit zusätzlichen Heizgeräten in Rechnung gestellt werden kann.