Vickygirli am 21.06.2008 um 14:31 Uhr
Hallo, ich bin 12 und ich liebe es, Geschichten zu schreiben. Ich habe grade eins fertig bekommen, am Computer sind es 95 Seiten und einigen, erwachsenen und erfahrenen Leuten (Freunde,...) habe ich es schon zum lesen gegeben. Sie fanden es gut und meinten, dass es ein Erwachsener nciht hätte besser schreiben könne. Ich würde das Buch nun gerne zum Verlag schicken. Ich habe gehört, dass man, wenn es veröffentlich wird und alles, Geld bekommt, aber irgendwie auch erst ab 18 doer so -.- Ich verstehe das noch nciht so ganz...Kann mich da mal jemand aufklären? Lg

Das hast du bestimmt ganz toll hingekriegt! Vertraue dich einer erwachsenen Person deines Vertrauens (Vater, Mutter, Onkel, Lehrer) an und bitte ihn, dich zu vertreten. Ich wünsche dir viel Glück dabei.

wenn das Buch angenommen wird bei einem Verlag und veröffentlich wird erhälst du ja Honorar oder Tantiemen oder eine andere Art, wo dein gesitiges Eigentum an dem Buch finanziell entlöhnt wird.
Da du aber noch nicht 18 bist, wird für dies Geld ein Treuhandkonto oder ein Treuhänder eingesetzt, der dies verwaltet, bis du volljährig bist
Ja kann man. Der Autor Christopher Paolini war auch erst 15 als der sein erster Eragon Band erschien. Allerdings solltes du dich mit deinen Eltern hinsetzen und die fromalitäten klären.
Chaosgamer am 21. Juni 2008 14:36 Ich habe beide Teile von Eragon gelsen und warte auf en 3. Teil ;)
Baiana am 21. Juni 2008 16:40 Noch 3 Monate... seufz

Den Vertrag mit einem Verlag müssen Deine Eltern unterschreiben.
Klar kannst Du. Du brauchst allerdings noch die Unterschrift Deiner Eltern, um die millionenschweren Verträge abzuschließen. Wenn du berühmt bist, möchte ich gerne als erster Dein Buch mit Autogramm haben!
Vickygirli am 21. Juni 2008 14:51 geht klar^^

Du brauchst denke ich nur die einverständniserklährung deiner Eltern (bei Sägern oder Schauspielern klappt des ja auch)

Such dir einen Agenten, der das Buch liest und die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen kann. Er geht für dich zum Verlag, führt die Verhandlungen und sorgt dafür, dass du nicht wegen deines jugendlichen Alters "untergebuttert" wirst.
Wenn du das alles mit 12 selbst machen willst, hast du schlechte Karten.
Wenn es nicht klappt, kannst du es im Selbstverlag herausgeben. Erkundige dich in einem guten Print- und Copyshop.
Vickygirli am 21. Juni 2008 20:27 Okay, mag ja sein, aber ich versuche es trotzdem- auch wenn ich 12 bin! =)
cyberoma am 21. Juni 2008 21:07 ich wünsch dir viel Erfolg und drücke dir die Daumen!

Ich kann mich den Vorgängern nur anschließen. Ab 14 ist man zwar auch rechtlich gesehen in der Lage mit zu entscheiden, aber dein Vormund, also die Eltern, müssen die Verträge für dich unterschreiben.
Ein dickes Kompliment jetzt schon mal an dich! Du schreibst (im Gegensatz zu einigen Erwachsenen) schon sehr gut, wenn man nur dein Kommentar liest! TOLL, weiter so!!

Klar kann man das! Mit 12 Jahren bist Du "beschränkt Geschäftsfähig" Das heisst, Du kannst mit der Erlaubnis der oder des Erziehungsberechtigten auch Rechtsgeschäfte (hier der Verkauf eines Buches) abschliessen. Es verhällt sich do ähnlich, als ob ein(e) 16-järige(r) einen Ausbildungsvertrag unterschreibt. So, das mal in ganz einfache Worte gefasst. Es geht auch komplizierter! ;-)