Mein Freund und ich sind vor kurzem umgezogen, da er einen neuen Job hat. Ich bin noch ein halbes Jahr in Elternzeit, dann werde ich meine Ausbildung beenden. Die Ausbildungstätte ist jedoch über 150 km entfernt, daher werde ich für ein halbes Jahr bei meinen Eltern wohnen. Unsere Tochter ist dann aber noch nicht einmal 1 Jahr alt und möchte sie daher noch nicht in eine Kindertagesstätte geben. Mein Freund würde sehr gerne für 6 Monate Elternzeit nehmen und mitkommen, jedoch wäre es finanziell nicht möglich die volle Miete für diese Zeit zu bezahlen. Daher möchte ich gerne wissen, ob es dafür vielleicht Bestimmungen gibt und man die Miete für den Zeitraum mindern kann? LG Janine
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Dass Ihr die Miete nicht bezahlen wollt/könnt ist nicht das Problem Eures Vermieters und darf auch nicht seins werden. Er muss das Haus ja weiterhin instandhalten, heizen etc. Das geht so nicht - außer Ihr einigt Euch mit Eurem Vermieter.
Nein !!
Mietminderung kann nur bei Mängeln angekündigt werden.
Vielleicht könnt ihr in Absprache mit eurem Vermieter die Wohnung für eine Zeit untervermieten, so dass für den Vermieter die volle Miete gezahlt wird und ihr für den Zeitraum gar nichts zahlen müsst. Natürlich muss ein Vertrauensverhältnis zwischen Euch und den Untermietern bestehen und der Vermieter muss zustimmen. An Universitäten werden sehr häufig Wohnungen untervermietet, da manche für ein halbes Jahr ein Semester im Ausland verbringen.
Oh - ungefähr meine Antwort. ;-)
Hast etwas schneller geschrieben als ich.
Nein. Dem Vermieter ist es schließlich egal, ob Ihr zuhause seid, im Urlaub oder sonst wo. Ihr könntet höchstens fragen, ob Ihr für diese Zeit untervermieten dürft.

Nein, du kannst die Miete nur aufgrund von Mängeln mindern.

Nein, Ihr habt einen Mietvertrag. Die Miete kann man nur mindern, wenn die Nutzungsfähigkeit eingeschränkt ist, und der Vermieter seinen Verpflichtungen, den Schaden zu beheben, nicht nachkommt. Wenn Ihr die Wohnung aus privaten Gründen nicht nutzt, ist das Eure Sache. Ihr könntet sie höchstens, mit Genehmigung des Vermieters, für diese Zeit untervermieten.
Du kannst nicht die Miete einfach kürzen, so lange Du die Wohnung gemietet hast und diese mängelfrei ist.
Was Du versuchen kannst: eine vorübergehende Untervermietung. Du mußt den Vermieter um Erlaubnis fragen - aber die kann Dir unter diesen Bedingungen eigentlich nicht verwehrt werden.
Je nach Ort, in dem Du wohnst, gibt es vielleicht über Internet oder durch Aushänge Interessenten, die für ein halbes Jahr (oder weniger) eine Unterkunft suchen. An Universitäten jedenfalls gibt es das immer - und das sind dann eigentlich auch ordentliche Leute.

Da wirst du wohl Pech haben. Außer bei der Nebenkostenabrechnung, da müßtest du einen guten Teil zurückkriegen. Allerdings auch erst zum nächsten Abrechnungstermin
Ja, das konnt ich mir schon denken :( Aber vielen Dank!
Klar das ist doch mal ein Grund, was sitzt denn eigentlich bei euch wo andere ein Hirn haben?
seh ich auch so DH
Sachen gibt es...tz