dominik am 22.11.2006 um 20:01 Uhr
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Weihnachtsgesch. sind im Grunde Werbungskosten. Sie sollten sich allerdings im vernünftigen Rahmen bewegen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass glaubhafte Nachweise für die tatsächliche Übergabe noch wirkungsvoller sind. Gefragt wird schon danach. Ich habe immer eine Liste der betroffenen Kunden an die Anschaffungsrechnung geheftet. Vielleicht eine kleine Hilfe. mfG Radi