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Kann man wegen Nichtzahlen von Park-Bußgeldern ins Gefängnis ?

gefragt von NewHorizonNewHorizon am 07.08.2008 um 18:00 Uhr

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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 7. August 2008 18:02
2x
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Ja: Erzwingungshaft.

Aber maximal sechs Wochen; wenn mehrere Bußgelder zusammenkommen, drei Monate.

(Nicht verwechseln mit Ersatzfreiheitsstrafe.)

Kommentar von E641e1345010e4367578bce3bd24ced9smallLuckyLuke87 am 9. November 2008 23:08

bzw. Ersatzzwangshaft, welche dazu dient, z:B. eine Zeugenaussage zu erzwingen


anonym
beantwortet von Mietnormade am 7. August 2008 18:02
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Ja


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. August 2008 18:02
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ja.. das nennt man entweder Erzwingungshaft oder Beugehaft, weil, wenn das soweit ist aus den 5 oder 10 Euro mindest 200 geworden sind und da sollt eman schon überlegen..


anonym
beantwortet von jotde01 am 7. August 2008 18:23
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ja, und wenn du Pech hast wird man dir auch noch attestieren, dass du mit dieser Haltung nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet bist, was bedeutet, dass du auch noch deinen Lappen verlieren kannst.


IBenjaminFG
beantwortet von IBenjaminFG am 7. August 2008 18:00
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Wenn du nach ca. 3 Mahnungen immer noch nicht bezahlt hast,JA.


ncteam
beantwortet von ncteam am 7. August 2008 18:01
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ja


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 7. August 2008 18:01
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Das nicht, aber wenn das überhand nimmt, kann man Dir den Führerschein abnehmen, aus erzieherischen Gründen!!!

Kommentar von Cb828dd023c324577483e7015a2a9bdbsmallIBenjaminFG am 7. August 2008 18:03

Quatsch!Natürlich bekommst du ersatzweise Ordnungshaft!

Kommentar von E641e1345010e4367578bce3bd24ced9smallLuckyLuke87 am 9. November 2008 23:09

genau, Erzwingungshaft


ralli16
beantwortet von ralli16 am 7. März 2009 20:54
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Urteil zu: Verwarnungsgeld Bußgeld Erzwingungshaft

Weigert sich ein Autofahrer, eine gegen ihn rechtskräftig verhängte Geldbuße zu bezahlen, kann notfalls Erzwingungshaft angedroht und auch vollstreckt werden. Nach Auffassung des Amtsgerichts Viechtach verstößt es nicht gegen das so genannte Übermaßverbot, wenn die Erzwingungshaft bei einer nicht bezahlten Geldbuße von lediglich 5 Euro angeordnet wird (andere Auffassung Amtsgericht Lüdinghausen, 12.07.2005, AZ 10 OWi-22/05).

Beschluss des AG Viechtach vom 23.08.2007 - 3 OWi - 5095-517830-06/9

Zitatbeispiel.

das kann Dir auch bei 20 Euro passieren. Also schnell zahlen,denn man weiß nie wie hoch die den Tagessatz ansetzen.


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