
Ja: Erzwingungshaft.
Aber maximal sechs Wochen; wenn mehrere Bußgelder zusammenkommen, drei Monate.
(Nicht verwechseln mit Ersatzfreiheitsstrafe.)

ja.. das nennt man entweder Erzwingungshaft oder Beugehaft, weil, wenn das soweit ist aus den 5 oder 10 Euro mindest 200 geworden sind und da sollt eman schon überlegen..
ja, und wenn du Pech hast wird man dir auch noch attestieren, dass du mit dieser Haltung nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet bist, was bedeutet, dass du auch noch deinen Lappen verlieren kannst.

Wenn du nach ca. 3 Mahnungen immer noch nicht bezahlt hast,JA.

Das nicht, aber wenn das überhand nimmt, kann man Dir den Führerschein abnehmen, aus erzieherischen Gründen!!!
IBenjaminFG am 7. August 2008 18:03 Quatsch!Natürlich bekommst du ersatzweise Ordnungshaft!
LuckyLuke87 am 9. November 2008 23:09 genau, Erzwingungshaft

Urteil zu: Verwarnungsgeld Bußgeld Erzwingungshaft
Weigert sich ein Autofahrer, eine gegen ihn rechtskräftig verhängte Geldbuße zu bezahlen, kann notfalls Erzwingungshaft angedroht und auch vollstreckt werden. Nach Auffassung des Amtsgerichts Viechtach verstößt es nicht gegen das so genannte Übermaßverbot, wenn die Erzwingungshaft bei einer nicht bezahlten Geldbuße von lediglich 5 Euro angeordnet wird (andere Auffassung Amtsgericht Lüdinghausen, 12.07.2005, AZ 10 OWi-22/05).
Beschluss des AG Viechtach vom 23.08.2007 - 3 OWi - 5095-517830-06/9
Zitatbeispiel.
das kann Dir auch bei 20 Euro passieren. Also schnell zahlen,denn man weiß nie wie hoch die den Tagessatz ansetzen.
bzw. Ersatzzwangshaft, welche dazu dient, z:B. eine Zeugenaussage zu erzwingen