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Kann man wegen Geruchsbelästigung eine Mietminderung geltend machen?

gefragt von Camilla am 07.02.2007 um 20:07 Uhr

Im EG hat ein China-Restaurant eröffnet. Balkon, Aufzug, Flure (sind zudem noch fettverschmiert)sind nur ohne Luftzuholen zu durchqueren, und das Ganze zieht sich auch in die Wohnung. Kann man in so einem Fall die Miete mindern, bis wir was Neues gefunden haben?


Reply


marxx
beantwortet von marxx am 7. Februar 2007 20:19
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albatros
beantwortet von albatros am 7. Februar 2007 22:58
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Wenn ich richtig verstehe, ist das Restaurant eröffnet worden, nachdem du deine Wohnung angemietet hast. Wenn es nämlich umgekehrt war, wäre ja der Mangel u. U. bekannt gewesen und würde demnach nicht zur Mietminderung berechtigen. In diesem Falle kann die Miete, orientiert an der Rechtsprechung, um ca. 15 % gemindert werden. Der Vermieter sollte darüber informiert werden und auch von diesem gefordert werden, dass er den Mangel an der Mietsache (die Geruchsbelästigung)abstellen soll.Ist die Beeinträchtigung so stark, und ist abzusehen, dass sie nicht oder nicht in absehbarer Zeit beseitigt werden kann, könntest du sogar die Wohnung fristlos kündigen und den Vermieter für alle damit im Zusammenhang entstehenden Kosten haftbar machen. Du darfst damit aber nicht allzulang warten, sonst ist diese fristlose Kündigungsmöglichkeit verwirkt. Angemessen wären max. drei bis vier Wochen.


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