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Kann man wegen einem nicht zustandegekommenem Geschäft Schadensersatzpflichtig gemacht werden?

gefragt von Schnakihaki am 07.11.2009 um 19:38 Uhr

Hallo zusammen, Ich wollte dieses Jahr bei mir eine neue Heizungsanlage einbauen lassen, hatte ein Angebot vorliegen, hab dann den Vertreter angerufen und ihm gesagt, das wär in Ordnung. Wir haben uns dann bei mir getroffen, alles durchgesprochen, ich hab ihm einen Bauplan mitgegeben und er wollte einen Konstruktionsplan anfertigen. Ich hab ihm dabei schon gesagt, daß ich noch nicht weiß wann das Projekt zustandekommt, und daß ich noch nichts unterschreiben kann. Ein halbes Jahr später hat er mir dann einen Konstruktionsplan zukommen lassen, der aber nicht gepasst hat und wollte dann einen neuen machen, den ich aber noch nicht bekommen habe. Mittlerweile hat sich bei mir das Projekt zerschlagen, und es wird definitiv zu keinem Auftrag kommen. Hat die Heizungsbaufirma mir gegenüber das Recht irgendwelche Forderungen zu stellen, z.B. Schadensersatz wegen des nicht zustandekommen des Auftrages oder des Konstruktionsplanes ?

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Recht x 35.004 Kaufvertrag x 263 Schadensersatz x 134

anonym
beantwortet von genua75 am 7. November 2009 19:42
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Solange der Konstuktionsplan nicht Bestandteil des Angebots war, sondern zur Angebotserstellung notwendig, dann nicht. Wenn ja sowieso nur anteilig.


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 7. November 2009 19:41
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absolut nein, da du keinen auftrag erteilt hast.



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