wildsurfer am 22.04.2008 um 1:13 Uhr
PayPal hat mir doppelt Geld abgebucht. Das habe ich reklamiert, PayPal antwortete "ich soll das mit dem Geldempfänger klären". Der hat das Geld aber wohl nie erhalten, den es gab techn. Probleme bei der Überweisung. Außerdem ist PayPal für den Sch... verantwortlich nicht ich. Ich habe das Geld zwar zurück gebucht, aber jetzt ist das Konto nutzlos, weil gesperrt. Das sind "Faschomethoden" und dagegen will ich vorgehen. Wer weiß Rat. Kann ich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontakten oder ist das sinnlos?

Bei Paypal muss man jede Transaktion separat legetimieren. Die Buchungen sind in der Historie ersichtlich und werden auch per Email bestätigt. Wenn hier nachweislich ein Fehler von Paypal vorliegt, muss Paypal die fehlerhafte Buchung korrigieren. Da Paypal eine Bankzulassung hat, müsste man bei Problemen auch die entsprechende Aufsichtbehöre einschalten können.
Was sind denn bitte Faschomethoden??
AJWhv am 22. April 2008 01:51 Ich habe das gefühl, das Wildsurfer versucht die GF User zu provozieren!!!
Jep,das glaube ich auch!!!Mal sehen was der support dazu sagt
wildsurfer am 22. April 2008 02:18 Mir reicht im Prinzip eine vernünftige Antwort, und die hat mir Kai gegeben. (DH) Ich stelle allerdings fest, das bei GF extrem häufig der erhobene Zeigefinger benutzt wird, das habe ich gestern ja oft genug an anderer Stelle zu spüren bekommen. Eine "Faschomethode" in Anführungszeichen gesetzt bedeutet das autokratische Methoden angewendet werden um Unrecht durchzusetzen, der Fehler, der protokolliert wurde liegt definitiv bei PayPal. (Wieso rechtfertige ich mich jetzt sogar noch für diesen Scheiß)
balam am 2. Juni 2008 15:05 Google sagt:
Eine "Faschomethode" in Anführungszeichen gesetzt bedeutet das autokratische ... Wie kann man sich durch das Wort "Faschomethoden" provoziert fühlen? ...

Da PayPal in der Datenbank der BaFin zu finden ist (siehe http://kuerzer.de/1pnR0GV5L), sind diese auch durch die BaFin beaufsichtigt. Somit kannst du in jedem Fall dort eine Beschwerde einreichen. Meiner Erfahrung nach "freut" sich das BaFin, jeder Beschwerde eines Verbrauchers nachzugehen...(das ist NICHT ironisch gemeint)
wildsurfer am 23. April 2008 02:35 Danke für die Info. DH

Habe verstanden, dass deine Frage auf das Wort "Faschomethoden" abzielt. Ohne Anführungszeichen wäre das weniger auffällig gewesen (nur als Tipp für die nächsten Untersuchungen...). Bin sehr gespannt, ob die Community darauf anspringt (wie Benjamin, und so, wie Du es gerade herausbekommen willst), oder ob tatsächlich dieser Begriff ignoriert wird und Dir hilfreiche Antworten auf Deine Frage gegeben werden.
Also zur Antwort: PP ist doch gerade der Trick, dass Du es NICHT mit dem Geldempfänger klären musst. Nochmal nachfragen - oder chechen, ob Du einem PP-Nachahmer in die offenen Arme gelaufen bist.
heisst:du tolerierst solche ausdrücke?ich nich,denn ich werde fast immer von der community angeschissen wenn ich irgendwas schreibe is mir egal,geb ruhig noch paar ''tipps''
Baiana am 22. April 2008 01:54 Ja, in Anführungszeichen und mit dem erkennbaren Hintergrund, warum dieser Ausdruck in diesem Zusammenhang benutzt wurde (in diesem Fall Provokation) kann ich den Schritt aus der Emotion heraustreten und sagen "guter Spielzug".
naja hoffentlich wird sich die community mit dieser ''provokation'' mal beschäftigen,freue mich schon drauf.
wildsurfer am 22. April 2008 02:20 ach daher weht der wind
wildsurfer am 22. April 2008 02:37 Nachtrag aus Wikipedia:
Anführungszeichen sind Satzzeichen, die am Anfang und Ende der direkten Rede, eines wörtlichen Zitats oder des zitierten Titels oder Namens eines Werkes stehen. Im letzteren Fall können sie entfallen, wenn der Titel oder Name zum Beispiel aufgrund der Bekanntheit des Werkes auch ohne sie als Titel erkannt werden kann (z.B. bei Bundesgesetzblatt, Strafgesetzbuch, Meyers Konversations-Lexikon). Anführungszeichen können außerdem verwendet werden, um Wörter, Wortgruppen und Teile eines Textes oder Wortes hervorzuheben, zu denen man Stellung nehmen möchte, über die man eine Aussage machen will oder von deren Verwendung man sich – etwa ironisch oder durch die Unterlegung eines anderen Sinns – distanzieren möchte.
Manche hier haben echt `nen Knall und sollten mal zum Psychologen gehen- das ist ja Kindergarten.
dann schreibe doch erst nich solche wörter,die sowiso nur zu endlosen diskussionen führen.das kannst du dir doch denken das manche sich dadurch provoziert fühlen oder??naja egal für mich ist es abgeschlossen---punkt-aus.
Baiana am 22. April 2008 10:41 Benjamin, dann beschäftige Dich doch mit der eigentlichen Frage und nicht nur mit einem einzigen Wort aus der Frage.
ich habe mich mit der frage beschäftigt und mich durch das wort''FASCHOMETHODEN''provoziert gefühlt (siehe kommentar von AJWhv)und dich darauf angesprochen,was begreifst du jetz daran nich?hab keine lust mit dir zu drüber zu diskutieren
Baiana am 22. April 2008 19:10 Ich habe das sehr wohl begriffen. Und es ist gut, dass wir das nicht diskutieren, schließlich sind wir hier ja auch nicht im Forum.
ok
antola61 am 27. April 2008 11:52 HÄÄÄ? Worum geht's eigentlich? Wie kann man sich durch das Wort "Faschomethoden" provoziert fühlen???? Also wirklich: habt ihr keine anderen Probleme??

es kommt noch dicker:
in Australien muß man in Kürze alle ebay-Auktionen über PayPal abwickeln. England wird folgen und bald sind auch wir an der Reihe
hier die entsprechende Ankündigung: http://www2.ebay.com/aw/au/200804.shtml#2008-04-10105658
Ich mußte mich gerade bei PP anmelden und habe mir die Geschäftsbedingungen durchgelesen. Ich empfand sie als Zumutung:
PP kann ein Strafgeld umgerechnet 280€ gegen sein Kunden verhängen und ich sehe keine Instanz, die da zustimmen müßte oder die man anrufen könnte.
Der Firmensitz ist Luxemburg, der Gerichtsstand ist England oder Wales. Man muß also gegen eine Luxemburger Firma in England klagen. Dazu braucht man Spezialisten und das wird so teuer, dass man es vergessen kann.
PP ist keine Bank! Das wird ausdrücklich betont. Deshalb darf PP keine Zinsen zahlen. Somit dürfte auch die Bankenaufsicht nicht zuständig sein.
Insgesamt ein phantastisches Konstrukt!!!
wildsurfer am 22. April 2008 02:26 aus einem Heise Beitrag:
Eine peinliche Panne, denn das Bezahlsystem PayPal hat zum 2. Juli 2007 die Banklizenz erworben, und von einer Bank erwartet man im Allgemeinen den sorgfältigen Umgang mit Kundengeld. ----Ende Zitat---- Bei Zahlendreher in der Überweisung bist du automatisch 20 Euro los.
Mir unverständlich wie man im Netz nochmals auf die Ebaymasche herein fallen konnte, den PayPal ist mit Sicherheit im "Low Business" (keine Provokation, trotz Gänsefüßchen ;-) führend.
Aber PayPal ist eigentlich ein US-Unternehmen, und wie demokratisch es da zur Zeit zugeht kann man fast täglich in der Tagesschau sehen.
Da macht PayPal wohl falsche Angaben in ihren Geschäftsbedingungen, wenn sie doch eine deutsche Banklizenz haben. Damit könnte es dann aber auch möglich sein in Deutschland über die Bankenaufsicht etwas zu erreichen. Zumindest können die einem sagen, ob der Gerichtsstand in England überhaupt zulässig und mit der Lizenz vereinbar ist. Auch das Verhängen einer Strafe durch PayPal dürfte damit nicht haltbar sein.
Danke für deine Antwort