cloudy27 am 10.10.2007 um 8:38 Uhr
Das Grundstück, wobei es sich handelt, ist total verwildert und wird offensichtlich von niemanden befahren. Die Parkplätze in der Straße sind rar. Kann ich trotzdem vor der Einfahrt parken oder muß ein Schild separat darauf aufmerksam machen, dass man hier nicht parken darf?

Es ist grundsätzlich verboten, vor Ausfahrten und auch an abgesenkten Bordsteinen zu parken. Das ist im §12 der STVO geregelt:
(3) Das Parken ist unzulässig...
...3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber...
...9. vor Bordsteinabsenkungen....

Ich würde nie vor einer Einfahrt parken , man kann nicht so dumm denken wie es einmal kommen kann . Bevor ich da Ärger bekomme und soll Strafe zahlen lasse ich es . Man muß sein Geld zu schwer verdienen um es dann für solche Dinge wieder auszugeben . Es gibt Dinge im Leben , die muß man nicht verstehen .
odemtann am 10. Oktober 2007 08:42 Nachtrag : Das gilt natürlich auch für Ausfahrten

War da nicht eine Reglung mit dem abgesenkten Bordstein vor dem man nicht parken darf? Ich würde sagen, dass man vor dieser Einfahrt nicht parken darf. Die Frage ist, ob es wirklich jemanden jucken würde wenn man es trotzdem täte...

Vor einer Einfahrt parken darf man NICHT. Du riskierst "einen Liebesbrief deiner Politesse"!!
Selbst vor einem abgesenkten Bortstein darf man nicht parken (so hab ich es zumindest gelernt), weil diese Stellen estra eingerichtet wurden, damit Rollstuhlfahrer z.B. gefahrloser die Straße überqueren können.