Mein Kollege hatte einen Autounfall während eines Kurztripps nach Holland, die Reparatur seines Wagen wird so ungefähr 1.200 € betragen, die holländische Kfz-Versicherung weigert sich aber zu zahlen, obwohl mein Kollege Zeugen dafür hat, dass der andere den Unfall eindeutig verursacht hat. Kann er jetzt zum Anwalt und direkt hier in Deutschland klagen oder muss er in Holland klagen?
Nach einem Unfall in den Niederlanden mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer, der auch dort versichert war, versuchte ein geschädigter deutscher Autofahrer vor dem Amtsgericht Aachen gegen die ausländische Versicherung zu klagen. Das Gericht lehnte die Klage mit der Begründung ab, es sei nicht zuständig. Der Geschädigte solle in den Niederlanden klagen. Die Entscheidung ging an den Bundesgerichtshof, der im Hinblick auf die 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtrichtlinie der EU die Gerichte des Heimatlandes -hier also Deutschland- in solchen Fällen für zuständig erachtet. Um sicher zu gehen, dass diese Frage auch in den anderen Mitgliedsstaaten gleich beantwortet wird, hat der BGH die Sache zusätzlich dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Sache ist wohl noch nicht entschieden.