
Theoretisch ja, aber praktisch dürfte das problematisch werden, weil man dann den Wagen ja bis zum Auswechseln stehen lassen müsste - man darf das unerwünschte Teil ja nicht benutzen.
Sinnvoller wäre sicher, einen preislichen Kompromiss zu suchen, mit dem beide leben können.

entsprechend dr Handwerkerordnung muss, wenn der Kostenvoranschlag um 15 % überzogen wird dem Kunden ein Neuangebot unterbreitet werden, anspnsten ist die Werkstatt verpflichtet entweder den alten Zustand wiederherzustllen bzw. auf den Kosten sitzen zu bleiben, da ja keine mündliche Einwilligung des Auftraggebers gegeben war

Wenn ein fester Kostenvoranschlag beschlossen wurde müssen die Teile ausgebaut werden.