yellowsign am 29.04.2008 um 17:23 Uhr
Beim Abschluß eines neuen PostBank-Kontos vor ca. 5Jahren habe ich (auch laut Vertrag) auf die zusendung kostenpflichtiger Kontoauszüge verziechtet.
Nun ist es jedoch so, da mir die Bank seit 5Jahren die Kontoauszüge nach jeder Kontotransaktion zuschickt und hierfür auch die nötigen Gebühren abgezogen hat.
Mir ist es die Jahre nie bewusst gewesen das ich diese immer mitgezahlt habe, erst beim genaueren hinschauen bzw. hinweis eines Steuerberaters ist das aufgefallen.
Wie schaut es nun aus, kann ich von der PostBank diese Gebühren zurückfordern, da ich ja keine Kostenpflichtige zusendung gewünscht habe?
Wer weiß da was?
Einen Versuch ist es wert - allerdings werden die zu Recht sagen, dass du das 5 lange Jahre nicht beanstandet hast. Hätte deinem Steuerberater auch vor 4 Jahren auffallen können.

Versuch es doch einfach.
yellowsign am 29. April 2008 17:25 Ich möchte es nicht versuchen, solange ich nicht die Sicherheit habe das es "Rechtlich" sicher ist...
Freundlich anfragen kann auch bei rechtlicher Unsicherheit zu einer freundlichen Antwort der Bank führen. Versuchs einfach mal.

huch....ich kriege die auch immer und wollte die defintiv bei vertragsabschluss nicht haben. ich würde sagen zumindest von den letzten 3jahren, die anderen sind ja bereits verjährt
yellowsign am 29. April 2008 17:29 Ist das eine Postbank-Masche?
Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012 am 29. April 2008 17:30 anscheinend und wie man sieht funktioniert die masche sehr gut
Lies zunächst den Vertrag genau durch, dann fordere -falls berechtigt- das Geld zurück und warte ab. Kein Geld zurück? Mit Kontokündigung drohen. Und vorallem der kostenpflichtigen Zusendung der Auszüge für die Zukunft schriftlich widersprechen.
Die Postbank hat zuletzt im letzten Herbst den Kontoauszugversand neu geregelt. Zur Zeit sind kostenlose Auszüge nur entweder über den Auszugsdrucker oder online als PDF-Datei erhältlich. Die Kunden wurden schriftlich über die neue Regelung informiert .(Als Beilage zum Kontoauszug) Inwieweit man sich auf die ursprüngliche Vereinbarung berufen kann , weiss ich nicht , ich denke aber , dass man , wenn man nicht auf das Änderungsschreiben reagiert , die neuen Bedingungen stillschweigend akzeptiert.(Habe allerdings von der juristischen Seite keine Ahnung und lerne gerne dazu )
kostenfrei ist außerdem noch der Quartalsauszug dh pro Quartal ein Auszug in den Briefkasten.
Wozu gibt es dann bitte einen Vertrag wenn die mir aufbördeln dürfen was die wollen? - Den Steuerberater ist es auch recht schnuppe, ob ich das bei Vertragsabschluss bestellt oder abgelehnt habe... es tut ja auch nichts zur sache!
Ich meinte damit nur, dass es auch hier sicher eine Verjährungsfrist gibt - du hast stillschweigend 5 Jahre die Dienste genutzt. Könnte mir vorstellen, dass sie dir entgegenkommen, aber sicher nicht die gesamten Kosten, die angelaufen sind, zahlen werden - wie gesagt - einen Versuch ist es wert