Wir hatten neulich ein Ferienhaus für ein Wochenende gebucht und uns schon riesig auf den Urlaub gefreut. Als wir jedoch am Haus ankamen, waren einige Sanitäranlagen nicht in Ordnung. Nachdem wir unverzüglich bei der Ferienpark Rezeption angerufen hatten schickte man uns zwar einen Handwerker, welcher die Mängel aber nicht in Ordnung bringen konnte. Wir waren daraufhin so erbost, dass man das Haus in solch einem Zustand den Mietern übergibt, dass wir sofort wieder abgereist sind. Nun wollen wir natürlich unser Geld zurück haben, jedoch weigert sich der Vermieter, da er meint, dass unsere Abreise nicht berechtigt war, da ihm so keine Zeit blieb, den Mangel zu beheben, dabei hatte doch selbs
Habt ihr diese Mängel wenigstens schriftlich festehalten und die Beschwerde auch? Dann wendet euch an den Veranstalter.

Der Vermieter ist der Falsche Ansrechpartner. Richtig wäre der Veranstalter, wo ihr die Bude gebucht habt! Eine vollständige Preiserstattung ist wohl in diesem Falle kaum durchsetzbar. Ihr hättet vielleicht auf eine andere Unterkunft ausweichen können.
Naja, um den Vertrag wirksam kündigen zu können muss man dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen , welche sich dem Einzelfall entsprechend danach richtet, dass er auch de facto in dieser Zeit alles versuchen konnte. Ein einmaliger Versuch, den Mangel zu beseitigen stellt für mich keine angemessene Zeit dar, welche dem Vermieter gegeben wurde. Eine Fristsetzung ist deiner Beschreibung nach ebenfalls nicht zu erkennen. Die sofortige Rückreise hätte zuvor angekündigt werden müssen, unter der Voraussetzung, dass sie bei Nichtbeseitigung der Mängel innerhalb eines angemessenen zeitlichen Rahmens stattfindet. Es sieht meiner Meinung nach schlecht für euch aus, sry.
Euer Verhalten wird es euch schwer machen, eine Rückzahlung/Entschädigung zu bekommen.