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Kann man vom Vermieter eines Ferienhauses Rückzahlung des Reisepreises bei Mängeln fordern?

gefragt von leander22 am 16.04.2008 um 15:47 Uhr

Wir hatten neulich ein Ferienhaus für ein Wochenende gebucht und uns schon riesig auf den Urlaub gefreut. Als wir jedoch am Haus ankamen, waren einige Sanitäranlagen nicht in Ordnung. Nachdem wir unverzüglich bei der Ferienpark Rezeption angerufen hatten schickte man uns zwar einen Handwerker, welcher die Mängel aber nicht in Ordnung bringen konnte. Wir waren daraufhin so erbost, dass man das Haus in solch einem Zustand den Mietern übergibt, dass wir sofort wieder abgereist sind. Nun wollen wir natürlich unser Geld zurück haben, jedoch weigert sich der Vermieter, da er meint, dass unsere Abreise nicht berechtigt war, da ihm so keine Zeit blieb, den Mangel zu beheben, dabei hatte doch selbs

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Recht x 35.050 Urlaub x 9.104 Vermieter x 1.325 Ferien x 1.085 Rückzahlung x 130 Ferienhaus x 129 Mängel x 64

mitra54
beantwortet von mitra54 am 16. April 2008 16:18
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Habt ihr diese Mängel wenigstens schriftlich festehalten und die Beschwerde auch? Dann wendet euch an den Veranstalter.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. April 2008 15:49
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Der Vermieter ist der Falsche Ansrechpartner. Richtig wäre der Veranstalter, wo ihr die Bude gebucht habt! Eine vollständige Preiserstattung ist wohl in diesem Falle kaum durchsetzbar. Ihr hättet vielleicht auf eine andere Unterkunft ausweichen können.


anonym
beantwortet von Kenzo33 am 16. April 2008 15:47
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Naja, um den Vertrag wirksam kündigen zu können muss man dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen , welche sich dem Einzelfall entsprechend danach richtet, dass er auch de facto in dieser Zeit alles versuchen konnte. Ein einmaliger Versuch, den Mangel zu beseitigen stellt für mich keine angemessene Zeit dar, welche dem Vermieter gegeben wurde. Eine Fristsetzung ist deiner Beschreibung nach ebenfalls nicht zu erkennen. Die sofortige Rückreise hätte zuvor angekündigt werden müssen, unter der Voraussetzung, dass sie bei Nichtbeseitigung der Mängel innerhalb eines angemessenen zeitlichen Rahmens stattfindet. Es sieht meiner Meinung nach schlecht für euch aus, sry.


AntoniaW
beantwortet von AntoniaW am 17. April 2008 08:57
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Euer Verhalten wird es euch schwer machen, eine Rückzahlung/Entschädigung zu bekommen.

  • Der 1. Schritt sollte immer die Anzeige der Mängel vor Ort sein. Inkl. Frist zur Behebung.
  • Wenn man sich 2. entschliesst zu bleiben oder abzureisen, braucht es immer eine schriftliche Doku der Zustände, am Besten auch mit Photos.
  • Als 3. erfolgt die fristgerechte Reklamation beim Vermieter/Inhaber oder Reiseveranstalter, dann von zu Hause aus. Bei letzterem wird das in den meisten Fällen nicht derjenige sein, beim dem man gebucht hat (Reisevermittler/Reisebüro).

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