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Kann man vom Kino sein Geld zurückverlangen, wenn der Film eine miese Qualität (Bild/Ton) hat?

gefragt von jojo77 am 30.01.2008 um 21:48 Uhr

Beim letzten Kinobesuch hat der Film, welcher an sich ja wirklich gut war, aufgrund seiner miesen Bild/Tonqualität keinen Spaß gemacht. Das Bild verzehrte sich und der Ton leierte meines Erachtens auch. Nach dem Hinausgehen hat aber komischerweise keiner was beanstandet und von sich aus hat das Personal auch nichts gesagt. Kann man in einem solchen Fall nicht das Geld zurückverlangen?

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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 30. Januar 2008 21:49
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hättest du was gesagt, hättest du jetzt dein geld wieder.

oder zumindest einen teil davon.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 30. Januar 2008 21:55

DH! EZ du bist da auf der richtigen Spur.. :-))


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 31. Januar 2008 10:32
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Hier gibts im Kino folgende Regel: Wer innerhalb der ersten halben Stunde aus dem Film wieder rausgeht, erhält sein Geld zurück. Das gilt sowohl für Qualitätsmängel, als auch in dem Fall, daß Dir der Film nicht gefällt und Du etwas besseres vorhast.


Qetan
beantwortet von Qetan am 30. Januar 2008 21:59
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Du hättest die schlechte Qualität umgehend reklamieren müssen.


anonym
beantwortet von Wulffy am 31. Januar 2008 21:43
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Jedes Kino ist normalerweise sofort bereit, Dir Deinen Eintritt zu erstatten. Du solltest einmal Bescheid sagen und sog. um Nachbesserung bitten. Erfolgt diese dann nicht, gehe zur Information, weise darauf hin und verlange Dein Geld zurück. BGB


sporty77
beantwortet von sporty77 am 30. Januar 2008 21:57
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schwierig vom Kinobetreiber jetzt noch das Eintrittsgeld rückwirkend zurück zu fordern, nochzumal keiner der anderen Zuschauer die Qualität beanstandet hat. Zeugen gibt es also auch nicht. Du hättest gleich mit einem anderen dir fremden Kinobesucher, vielleicht sogar während des Filmes reklamieren sollen, dass die Qualität so schlecht ist. Vielleicht hättet ihr Freikarten bekommen oder das Geld zurück. Jetzt ist denke ich nicht mehr viel zu machen. Wenn die Qulität sooo schlecht war, wie du sagst, hätte doch mit Sicherheit noch jemand anders etwas gesagt...


JoGerman
beantwortet von JoGerman am 30. Januar 2008 21:56
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Hast du Beweisfotos oder -film im Handy? Musste dann bloss noch an der Kasse vorzeigen. ;-)
Vielleicht machen die das extra, um den heimlichen Leinwand-Abfilmern das Geschäft zu vermiesen.

Kommentar von 1601b7c62ba6d01c7f1def6ae33dec4asmallsporty77 am 30. Januar 2008 22:00

wenn er einen Beweis im Handy hätte, würde man ihn verklagen und ihm unerlaubtes Mitschneiden von Film- und Tonaufnahmen im Kino anlasten, egal wie schlecht die Qualität auch war. Na, Mahlzeit!


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