Hallo an alle, Ich bin ein Makler leider bin neu bei der Brance habe nich zuviele Erfahrung, letztens habe ich eine 4 Stökige Wohnung vom Verkäufer durch noterielle Vetrag gekauft. Und es weiter auf ein andere Person wieder duch noteriellen Vetrag weiter verkauft. Nun meine frage ist, ich habe keine Einkommen, aber habe diesen Noteriellen vetrag unterschrieben, ich kann die Wohnungen nicht finanzieren. Der andere Person in dem ich die Wohnungen über Noter weiterverkauft habe kann es auch nicht finanzieren,was muss ich jetzt machen?? der Hauptverkäufer ist sehr sauer und tritt von der Vetrag nicht zurück. Ich weiss es nicht mehr was ich jetz machen soll, bitte helf mir..
Ich danke euch im Voraus.
CGoekay

das ist die trollfrage des tages.
ich würde hier noch den straftatbestand des betruges prüfen, dem du dich offensichtlich schuldig gemacht hast.
"ich bin makler", ui, da rollen sich mir die zehnägel nach oben...
du bist experte für recht, finanzen???, da wird mir übel
die Kritik und Hähme sind vollkommen berechtigt - aber lassen wir das mal Beiseite:
Ein (einseitiger, berechtigter) Rücktritt vom Vertrag kommt nur in Betracht, sofern Gewährleistungsansprüche nicht wegen Erwerbs einer Alt-/Gebrauchtimmobilie ausgeschlossen sind.
Vielleicht ist die Kaufsache ja mangelhaft, weswegen Nachbesserung verlangt werden kann. Wird diese nicht vom Verkäufer erfüllt, könntest Du als Käufer nach erfolgloser Fristsetzung zurücktreten.
Wichtig wäre zu klären, wieweit die Eigentumsumschreibung im Grundbuch bereits gediehen ist. Soweit bislang keinerlei Zahlung erfolge, dürfte Dein Verkäufer vermutlich noch Eigentümer sein, womit der Weiterverkauf an Deinen Käufer nicht das zwingende Hindernis sein sollte.
Aber ohne Rechtsstreit bei Gericht wird sich das wohl kaum klären lassen.

Was soll man dazu sagen? Rede mit allen Beteiligten. Wieder und wieder.
kopfschüttel
PS: Ich halte das für ein Fake. Nimm es bitte nicht persönlich, falls ich mich irren sollte.

Der Verkäufer muss nicht vom Vertrag zurücktreten und kann auf sein Geld bestehen. Genauso kannst du auch bei deinem Käufer verfahren. Auf der einen Seite musst du zusehen, dass du dem Verkäufer sein Geld gibst (was du ihm nunmal schuldest) auf der anderen kannst du das Geld vom Käufer fordern.
Weiterhin solltest du dir einen neuen Job suchen. Als Immobilienmakler scheinst du ungeeignet zu sein.

Als(angehender) Makler müsstest Du das wissen, dass ein Vertrag bindend ist.
..."ich habe keine Einkommen, aber habe diesen Noteriellen vetrag unterschrieben..." Versteh ich nicht, was Dich dazu geritten hat. Du kannst nur noch mit allen Beteiligten reden, wie schon o.g. erwähnt,und hoffen dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrages gewährt wird. Ansonsten musst Du selber finanzieren, was in deiner finanziellen Sitution aber gar nicht machbar ist und keine Bank dafür finden wirst.

Als Makler brauchst Du doch nur zu vermitteln. Du musst doch keine Immobilie erwerben, um sie an jemand andern weiter zu verkaufen.
Sprich mit allen Beteiligten: Evtl. musst Du "Federn lassen", sprich finanzielle Einbussen in Kauf nehmen.
Und: Aus Schaden wird man klug - hoffentlich!
Da du die Wohnung ja weiterverkauft hast, bist du doch aus dem Schneider
Siam1 am 9. Juni 2009 02:02 die andere Person, die ihm die Wohnung abgekauft hat, kann es aber auch nicht finanzieren.
PepsiMaster am 9. Juni 2009 08:31 aus dem Schneider?! Wie kommst Du denn darauf???
Er hat die Wohnung zunächst gekauft und der Verkäufer hat Anspruch auf Bezahlung. Den wird es nicht interessieren was danach mit der Wohnung passiert und ob irgendwelche neuen Verkäufer bezahlen oder nicht. Der eine Vertrag hat mit dem anderen nichts zu tun nur weil das Verkaufsobjekt identisch ist.
mir auch ......