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Kann man vom Kauf einer Immobilie wieder zurücktreten, wenn man beim Notar schon unterschrieben hat

gefragt von CGoekay am 09.06.2009 um 1:44 Uhr

Hallo an alle, Ich bin ein Makler leider bin neu bei der Brance habe nich zuviele Erfahrung, letztens habe ich eine 4 Stökige Wohnung vom Verkäufer durch noterielle Vetrag gekauft. Und es weiter auf ein andere Person wieder duch noteriellen Vetrag weiter verkauft. Nun meine frage ist, ich habe keine Einkommen, aber habe diesen Noteriellen vetrag unterschrieben, ich kann die Wohnungen nicht finanzieren. Der andere Person in dem ich die Wohnungen über Noter weiterverkauft habe kann es auch nicht finanzieren,was muss ich jetzt machen?? der Hauptverkäufer ist sehr sauer und tritt von der Vetrag nicht zurück. Ich weiss es nicht mehr was ich jetz machen soll, bitte helf mir..

Ich danke euch im Voraus.

CGoekay

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Recht x 35.089 Finanzen x 23.659 Kauf x 957

domchef
beantwortet von domchef am 9. Juni 2009 02:33
5x
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das ist die trollfrage des tages.
ich würde hier noch den straftatbestand des betruges prüfen, dem du dich offensichtlich schuldig gemacht hast.
"ich bin makler", ui, da rollen sich mir die zehnägel nach oben...
du bist experte für recht, finanzen???, da wird mir übel

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 9. Juni 2009 08:29

mir auch ......


anonym
beantwortet von GEBurghardt am 9. Juni 2009 07:15
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die Kritik und Hähme sind vollkommen berechtigt - aber lassen wir das mal Beiseite:

Ein (einseitiger, berechtigter) Rücktritt vom Vertrag kommt nur in Betracht, sofern Gewährleistungsansprüche nicht wegen Erwerbs einer Alt-/Gebrauchtimmobilie ausgeschlossen sind.

Vielleicht ist die Kaufsache ja mangelhaft, weswegen Nachbesserung verlangt werden kann. Wird diese nicht vom Verkäufer erfüllt, könntest Du als Käufer nach erfolgloser Fristsetzung zurücktreten.

Wichtig wäre zu klären, wieweit die Eigentumsumschreibung im Grundbuch bereits gediehen ist. Soweit bislang keinerlei Zahlung erfolge, dürfte Dein Verkäufer vermutlich noch Eigentümer sein, womit der Weiterverkauf an Deinen Käufer nicht das zwingende Hindernis sein sollte.

Aber ohne Rechtsstreit bei Gericht wird sich das wohl kaum klären lassen.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 9. Juni 2009 01:47
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Was soll man dazu sagen? Rede mit allen Beteiligten. Wieder und wieder.

kopfschüttel

PS: Ich halte das für ein Fake. Nimm es bitte nicht persönlich, falls ich mich irren sollte.


ichhalt85
beantwortet von ichhalt85 am 9. Juni 2009 02:16
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Der Verkäufer muss nicht vom Vertrag zurücktreten und kann auf sein Geld bestehen. Genauso kannst du auch bei deinem Käufer verfahren. Auf der einen Seite musst du zusehen, dass du dem Verkäufer sein Geld gibst (was du ihm nunmal schuldest) auf der anderen kannst du das Geld vom Käufer fordern.

Weiterhin solltest du dir einen neuen Job suchen. Als Immobilienmakler scheinst du ungeeignet zu sein.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 9. Juni 2009 01:59
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Als(angehender) Makler müsstest Du das wissen, dass ein Vertrag bindend ist.

..."ich habe keine Einkommen, aber habe diesen Noteriellen vetrag unterschrieben..." Versteh ich nicht, was Dich dazu geritten hat. Du kannst nur noch mit allen Beteiligten reden, wie schon o.g. erwähnt,und hoffen dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrages gewährt wird. Ansonsten musst Du selber finanzieren, was in deiner finanziellen Sitution aber gar nicht machbar ist und keine Bank dafür finden wirst.


angelinajolie
beantwortet von angelinajolie am 9. Juni 2009 01:52
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Als Makler brauchst Du doch nur zu vermitteln. Du musst doch keine Immobilie erwerben, um sie an jemand andern weiter zu verkaufen.

Sprich mit allen Beteiligten: Evtl. musst Du "Federn lassen", sprich finanzielle Einbussen in Kauf nehmen.

Und: Aus Schaden wird man klug - hoffentlich!


anonym
beantwortet von etmundi am 9. Juni 2009 01:57
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Da du die Wohnung ja weiterverkauft hast, bist du doch aus dem Schneider

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 9. Juni 2009 02:02

die andere Person, die ihm die Wohnung abgekauft hat, kann es aber auch nicht finanzieren.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 9. Juni 2009 08:31

aus dem Schneider?! Wie kommst Du denn darauf???

Er hat die Wohnung zunächst gekauft und der Verkäufer hat Anspruch auf Bezahlung. Den wird es nicht interessieren was danach mit der Wohnung passiert und ob irgendwelche neuen Verkäufer bezahlen oder nicht. Der eine Vertrag hat mit dem anderen nichts zu tun nur weil das Verkaufsobjekt identisch ist.


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