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Kann man vom Gebrauchtwagen-Kaufvertrag zurücktreten?

gefragt von KatzentatzeKatzentatze am 06.06.2007 um 18:14 Uhr

Eine Freundin hat sich vor einem Monat einen 2 Jahre alten Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Der Händler verkauft "geprüfte" Autos. Nach und nach hat sie immer mehr kleine Schäden am PKW festgestellt. Heute war sie bei mir und ich fand, dass da was nicht stimmt und wir sind zum TÜV gefahren. Dort hat man mehrere Unfälle festgestellt. Auf der linken Seite sind sowohl beide Türen, als auch der vordere Einstieg gespachtelt worden. Der TÜV-Prüfer meinte aber, der Wagen sei rechtlich in dem Sinne kein Unfallwagen, weil keine Teile ausgetauscht wurden. Der Wagen wurde auch nicht als Unfallwagen verkauft. Kann sie nun noch vom Kauf zurücktreten?

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PKW x 526 Unfallschäden x 3

anonym
beantwortet von Regenmacher am 6. Juni 2007 18:22
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Wenn definitiv festgestellt wurde, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist, der Verkäufer es aber verschwiegen hat, dann soll deine Freundin mit dem Prüfprotokoll des TÜV zum Händler gehen und das Geld gegen den Wagen zurück verlangen. Ist der Händler dazu nicht bereit, dann nicht lange rummachen und sofort zum Anwalt. Der holt dann das Geld, wenn es sein muss auch per Gerichtsurteil. Die Kosten für den Anwalt soll er sofort auf die Rechnung setzen.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 6. Juni 2007 18:26

Wie gesagt. Der Prüfer sagte, rein rechtlich ist es kein Unfallwagen, weil keine Teile ausgetauscht oder geschweißt wurden.

Kommentar von Regenmacher am 6. Juni 2007 18:58

Sorry, das habe ich falsch gelesen. Wenn vorhandene Blechschäden ausgebeult wurden, kann man davon ausgehen, dass der Wagen wohl nur einen kleinen Rempler hatte, also dann kein Unfallwagen ist. Zur Sicherheit würde ich den Wagen aber in einer Fachwerkstatt durchmessen lassen. Dann kann man sehen, ob nicht doch die Karosserie etwas verzogen ist.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 6. Juni 2007 19:03

Wir waren beim TÜV und haben ihn durchchecken lassen.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 6. Juni 2007 18:17
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Bei einem richtigen Händler hat sie Garantie. Diese sollte sie geltend machen.

Kommentar von Regenmacher am 6. Juni 2007 18:24

Die Garantie umfasst doch keine Unfallschäden! Und eine Gebrauchtwagengarantie ist auch bei einem "richtigen" Händler nicht selbstverständlich, sondern wird getrennt angeboten und bezahlt.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 6. Juni 2007 18:26

Eine Garantie hat sie, die beinhaltet aber keine Blechschäden.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 6. Juni 2007 20:13

nein, auch bei gebrauchten Fahrzeugen, die ein Gewerbetreibender (muß nicht mal ein Autohändler sein) hat ein privater Käufer mindestens eine 1-jahrige Garantie ohne Zusatzkosten. Dies kann auch per Vertrag nicht ausgeschlossen werden



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