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Kann man vom Arbeitgeber außerordentlich gekündigt werden obwohl man bereits selbst gekündigt hat?

gefragt von eisbonbon am 19.02.2009 um 8:56 Uhr

Wenn man 3 Monate Kündigungsfrist zum Quartal hat und zum 30.06.09 gekündigt hat, dann krank wird, darf einen dann der Arbeitgeber z.B. wegen Krankheit nochmals kündigen?


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LuckyLuke87
beantwortet von LuckyLuke87 am 19. Februar 2009 08:58
2x
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Wegen Krankheit darf er dir nicht kündigen! Dies wäre sozial nicht gerechtfertigt (und das muss eine Kündigung sein --> >KSchG

Kommentar von eisbonbon am 19. Februar 2009 10:06

aber es gibt doch krankheitsbedingte kündigungen


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 19. Februar 2009 09:02
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Nein. Weil es eine Kündigung wegen Krankheit nur in Ausnahmefällen gibt. Außerdem müsste er sich dann auch an die Kündigungsfrist halten.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 19. Februar 2009 08:57
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Wenn Du nachweislich krankfeierst - auf jeden Fall.

Kommentar von eisbonbon am 19. Februar 2009 08:58

das hatte ich nicht vor

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 19. Februar 2009 09:03

Dann ist er genau so an die gesetzliche Kündigungsfrist gebunden.

Kommentar von eisbonbon am 19. Februar 2009 10:06

nicht bei einer außerordentlichen kündigung

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 19. Februar 2009 12:04

Natürlich - wenn Du deinen Chef verprügelst, ihn beleidigst, bestiehlst ...


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 19. Februar 2009 08:57
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Du hast doch schon gekündigt, wie soll er dich dann noch kündigen? Geht doch gar nicht.


anonym
beantwortet von Kenndrick am 19. Februar 2009 08:57
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Seit wann ist Krankheit ein Kündigungsgrund??

Kommentar von eisbonbon am 19. Februar 2009 10:06

gibt es...


LuckyLuke87
beantwortet von LuckyLuke87 am 19. Februar 2009 08:58
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Wegen Krankheit darf er dir nicht kündigen! Dies wäre sozial nicht gerechtfertigt (und das muss eine Kündigung sein --> >KSchG

Kommentar von 371e67b661a28b5a1b96f09d5676d980smallMsPurple am 19. Februar 2009 09:17

Man darf bei extrem langen oder haeufigen Krankheiten schon kuendigen, betriebsbedingt!

Kommentar von eisbonbon am 19. Februar 2009 10:06

genau


anonym
beantwortet von FC0363 am 23. Februar 2009 02:11
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Da du bereits gekündigt hats, kann dir der Arbeitgeber nur außerordentlich kündigen, d.h. wenn die Frist der Kündigung nicht zumutbar ist. Rede in jedem Fall mit einem Anwalt


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