Kann etwas vorschriftswidrig und im Grunde genommen gut sein? Was ist erlaubt Gesetze zu Brechen?

Die Frage ist nicht so pauschal und vor allem meist nicht im voraus zu beantworten.
Als Beispiel mag der Schiffsplankenfall dienen:
Zwei Schiffbrüchige erreichen auf hoher See eine Planke, die nur einen tragen kann. Wenn nun der eine den anderen von der Planke stößt und damit tötet, um selbst zu überleben, handelt er zwar rechtswidrig, wird aber nicht bestraft. (Notwehr ist das nicht, denn der Unterlegene hat ja keinen seinerseits rechtswidrigen Angriff unternommen.) Dieser Fall ist aber bereits im Strafgesetzbuch geregelt; man nennt das Entschuldigenden Notstand. (§35)
(Rechtfertigender Notstand nach §34 ist wieder etwas anderes.)
Ansonsten kann es aus Gewissensgründen in ganz speziellen Fällen erforderlich sein, gegen Gesetze zu verstoßen. Man sollte aber sein Gewissen nicht überstrapazieren. Ob und inwieweit man anschließend bestraft wird, steht auf einen anderen Blatt.
Man kann fast jedes Gesetz brechen, wenn es eine Situation gibt, in der ein höheres Gesetz in dieser Situation diesem Gesetz entgegensteht. So darf man z.B. zu schnell fahren, wenn dies die einzige Möglichkeit wäre um ein Leben zu retten

Selbstverständlich kann etwas Vorschriftswidriges grundsätzlich auch gut sein. Gesetze sind ja nicht die letzte moralische Instanz, wie auch, sind sie doch von Menschenhand in einem jeweilig geltenden gesellschaftlichen Konsens aufgestellt worden. Und dieser kann sich in späteren Jahren als vollkommen sittenwidrig erweisen (wie z.B. Diktatur vs. Demokratie). Die Gretchenfrage, was eine Extremsituation ist, die einen Gesetzesverstoß rechtfertigt, muß wohl jeder für sich selbst be- und verantworten .
marialuisa am 4. Dezember 2007 20:38 Tolle Antwort

Darf nicht, aber kann :-) Unter extremen Umständen muss man für sich selbst entscheiden, was richtig ist. Und Verantwortung tragen.

Es gibt so ein paar Situationen, die es möglich scheinen lassen, Gesetze zu brechen. Ich nehme hier beispielhaft das Handeln von Stauffenberg auf A. H.
naja, aber diese Tat wäre wohl vor keinem Gericht der Welt freigesprochen worden, auch wenn sie noch so ehrwürdig gewesen wäre. Eine Mutter wird sicher auch in Gefängnis müssen wenn sie den Mörder ihrer Tochter tötet, auch wenn dieser noch so grausam zu ihr war
Raimund1 am 4. Dezember 2007 20:22 Das ist sicher richtig, dass zu der damaligen Zeit kein Freispruch möglich war. Immerhin gibt es inzwischen Urteile, die eine Befehlsverweigerung ermöglichen. Ein langer Weg - und immer abhängig von der Freiheit des jeweiligen Staates

Zum Beispiel Notwehr. Die kann, darf und soll ich ausüben, wenn jemand mich angreift, versucht in meine Wohnung einzubrechen oder mir etwas zu stehlen. Das kann auch in Körperverletzung oder (im Extremstfall) gar in Tötung enden. Sofern Notwehr nachgewiesen werden kann und auch Notwehr zur Abwehr von dieser konkreten Gefahr oder Bedrohung notwendig war, geht man straffrei aus.

Bis auf den Begriff 'Notwehr' fällt mir hierzu nichts ein!
Und Notwehr darf eine gewisse Maßhaltigkeit gegenüber der drohenden Gefahr für das eigene Wohl oder Leben auch nicht übersteigen.
Du darfst also jemanden der dir eine reinhauen will nicht so einfach abknallen. :-P

Mir fällt spontan der §175 ein, der wohl jedem hier bekannt sein dürfte. Er stellte vereinfacht ausgedrückt, gleichgeschlechtliche Liebe unter Strafe.
Im laufe der Jahre wurden die Menschen immer toleranter, bis der Gesetzgeber den Paragraphen endlich änderte.
In meinen Augen durften die homosexuellen Menschen immer ihrer Neigung, zumindest moralisch gesehen, nachgehen....und somit auch ein bestehendes Gesetz brechen.
Sehr gute Antwort. DH