Kann man untapezierte, aber gestrichene Wände wieder übertapezieren?

6 Antworten

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Für den eventuellen Nachmieter muss nichts vorbereitet werden, die Wände müssen nur so sein, wie sie zur Zeit eurer Übernahme waren. Das heisst i.d.R. das sie einfach nur geweißelt sein müssen.

Wenn ihr eine ganz normale Dispersionswandfarbe verwendet seid ihr richtig. Es gibt Silikonfarben, die eine Wandverschmutzung mindern, aber das wird relativ selten gekauft. Oder Oberflächenversiegelungen wie Capaplex...

Streicht die Wände einfach mit ganz normalem Raumweiss und gut is. Auf diese Farbe kann man wenn man will ganz normal tapezieren.

Die Wände sind zum Zeitpunkt unserer Übernahme tapeziert (und teilweise farbik gestrichen).

@floe79

Kommt nun drauf an was laut Mietvertrag und Übergabeprotokoll vereinbart wurde.Aber normal reicht es beim Auszug wenn die Wände weiss gestrichen sind mit Dispersions-Innenfarbe. Der Vermieter kann nicht verlangen, das ihr sie vorher neu tapeziert. Das ist Aufgabe des Nachmieters, sofern der Tapeten haben möchte.

@IQBesitzer

Gut, ich denke mir wurde geholfen. Gut, dass du das Übergabeprotokoll erwähnst. Wir werden alles zusammen mit dem Vermieter schriftlich festhalten, und bei der Renovierung einfache Dispersionswandfarbe benutzen. Bisher war hier ja jeder der Meinung, dass man diese auch wieder übertapezieren kann. Hier muss sich der Vermieter zwar auf mein Wort verlassen, aber wenigstens kann ich die Sache mit ruhigem Gewissen angehen.

@floe79

Verlass dich drauf, Dispersionswandfarbe ist zu 100% tapezierbar. Lass dich nicht von dem Begriff "Dispersion" verunsichern: Das ist die stinknormale Wandfarbe wie sie millionenfach verwendet wird, z.B. Alpina Raumweiss.

Das Übergabeprotokoll ist nämlich für beide Mietvertragsparteien von Vorteil, eben um alles genau festzuhalten damit am Ende sich keiner auf irgendwas rausreden kann. Ich würde dennoch schriftlich festhalten, das eine Übergabe bei Auszug im untapezierten, dafür gestrichenen Zustand ausreichend ist.

Falls noch Fragen zum Thema renovieren, streichen usw. sind. Ich arbeite im Baumarkt und weiß so einiges. Wie wo was weiss.... ;-)

Ihr könnt mit ruhigen gewissens eure Wände mit handelsüblicher Dispersionsfarbe oder sogar mit Latexfarbe anstreichen,ein späteres übertapezieren stellt keinerlei Probleme dar.Schwierigkeiten könte es nur geben wenn die neue Farbe aufgrund von feuchten Wänden keinen halt findet und mit der Zeit stellenweise abblättert.So würde später die neue Tapete keinen halt finden.Also:keine dauerhaft feuchten Wände = könnt ihr streichen.

dann lass es dir vom Vermieter schriftlich geben, dass du die Waende streichen darfst.

Dann kann hinterher nix mehr passieren

Wenn im Mietvertrag steht, das die Wohnung wieder tapeziert mit Rauhfaser verlassen wird, dann mußt du es auch tun. Klar kannst du hinterher wieder tapezieren, heute benutzt doch keiner mehr ölhaltige Farbe, das würde dann Probleme geben.

"Wenn im Mietvertrag steht, das die Wohnung wieder tapeziert mit Rauhfaser verlassen wird, dann mußt du es auch tun"

Das steht nicht im Vertrag. Bisher haben wir nur die mündliche Aussage des Vermieters, dass nach unserem Auszug der Nachmieter die Möglichkeit haben muss, untapezierte Wände wieder tapezieren zu können.

@floe79

Selbst wenn es drinstehen würde, es gibt auch sowas wie ungültige Vertragsbestandteile. Selbst wenn sie vom Mieter unterschrieben sind, sind sie rechtlich unwirksam. Wichtig ist, das die Wohnung beim Auszug in einem sauberen, annehmbaren und zumutbaren Zustand verlassen wird.

Ihr nehmt ganz normale Wandfarbe. Die kann man übertapezieren.
Das Einzige, was man beachten könnte, wäre Mattfarbe zu benutzen., keine Hochglanzfarbe.