
Wenn es die Stromrechnung Deines Büros/Geschäftshauses ist: ja. Das gehört dann zu den laufenden Geschäftskosten. Im Büro Privathaushalt ist das m.W. nicht so ohne weiteres möglich.

Wenn Du eine Werkstatt betreibst, in der Maschinen mit Strom laufen, dann geht das sicher - sonst wohl nicht.

In einem abgegrenzten Raum in dem du eine Geschäftstätigkeit ( z.B. professionelles ausfüllen von Lottoscheinen ) ausübst ist das wohl absetzbar ! Viel Glück wünscht Solf

Sicher kann man/frau das, wenn Geschäftsausgaben diesbezüglich anfallen, aber nur wenn man auch Steuern bezahlt. Lieben Gruß Lotusblume
Ööh, ruudi, wie soll das gehen? Du hast vorige Tage davon geschrieben, dass du Hartz IV bekommst. Da kannst du nicht noch nebenbei Steuern zahlen. Das Gels, das du bekommst ist netto.
Wenn ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt wurde, ist auch die Stromrechnung anteilig von der Steuer absetzbar. Der Umlageschlüssel ist dann die Quadratmeterzahl.
Dankeschön für die Zusatzinfo. :-)