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Im einer TV-Reportage berichtete man über die Polizei und Geschwindigkeitsmessungen. Dabei zeigte man u.a. eine Frau, die sich mit einem Schild vor den Radarwagen/kasten stellte und so herannahende Wagen warnte. Die Polizei meinte, dass sie dagegen keine rechtliche Schritte einleiten könne, solange der Verkehr nicht gefährdet werden würde.
Zumindest hier in Niedersachsen (wird in anderen Ländern wohl entsprechend gelten) ließe sich das Warnen doch aufgrund der polizeirechtlichen Generalklausel (§ 11 NGefAG) untersagen. Die Warnung stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Denn zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit gehören auch die Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates. Und zu den Einrichtungen sind die Blitzapparate wohl zu zählen.

Radiosender warnen auch vor Radarfallen, also kann es eigentlich nicht strafbar sein. Wenn Du allerdings mit dem Auto fährst und den entgegenkommenden Verkehr mittels Lichthupe auf die Radarfalle aufmerksam machst, ist das strafbar, weil Du die Lichthupe nicht dafür benutzen darfst! Die Lichthupe darfst Du nur im Notfall benutzen und das ist kein Notfall!
Nach neuster Rechtsprechung ist das aufmerksam machen mit Lichthupe nicht verboten, wenn dabei der Verkehr nicht gefährdet wird. Auch zweimaliges kurzes Blinken mit der Lichthupe ist demnach OK. Eine Frau hatte gegen einen Bescheid Einspruch eingelegt und gewonnen. Das kam vor einigen Tagen in den Nachrichten bei ARD oder ZDF.
♥ Sender am 26. Dezember 2007 00:38 Bedeutet das aber: es gilt für alle, oder nur für die Frau und jeder müsste selbst prozessieren...
Das gilt für alle. Das Urteil ist Rechtsgültig
warum soll ich raser, die andere durch zu hohe geschwindigkeit gefährden (es könnte auch dein kind sein!) warnen? fehlverhalten verdient strafe!
Vor wenigen Tagen sah ich in einer Reportage, wie ein junger Mann mit großem Schild vor Radarkontrolle warnte. Er stand auf dem Bürgersteig neben der Straße und gefährdete niemanden. Die etwas 50 M entfernte kontrollierende Polizei stellte plötzlich fest, daß ihr niemand mehr ins Netz ging. Man ging der Sache nach und entdeckte den Warner mit dem Schild. Er solle schnell verschwinden, sonst bekäme er eine Strafe. Aber ich denke nicht, daß das rechtens wäre.
Die Internetseite ist veraltet! Es ist nach neusten Gerichtsurteil erlaubt, wenn der Verkehr nicht gefährdet wird und das ist bei einfacher Lichthupe nicht der Fall. Das kam vor 3 Tagen in den ADR oder ZDF Nachrichten!