Gibt es eine Ersparnissmöglichkeit oder lohnt sich der Aufwand nicht? Ist das überhaupt rechtens?
Das Finanzamt prüft solche familieninternen Vermietungen immer recht kritisch. Das Mietverhältnis muss dem Drittvergleich standhalten, also einem Vergleich, ob Vertrag und Miethöhe auch Dritten gegenüber in dieser Form üblich und angemessen wären. Und natürlich muss auch Miete gezahlt werden, sonst droht ein Abzug bei den Werbungskosten bzw. bei der Anerkennung der Finanzierungskosten.
Grundsätzlich kann man vergünstigt an nahe Angehörige vermieten - allerdings sollten 75% der ortsüblichen Kaltmiete nicht unterschritten werden, da sonst auch der Abzug der Werbungskosten gekürzt wird.
Ob man damit Steuern spart hängt grd. vom Einzelfall ab...
Auf jeden Fall darf keine Mietzahlung am FA vorbei laufen, das wäre Steuerhinterziehung...
Du kannst noch mehr Steuern sparen wenn Du Deine Mieter mietfrei in der Wohnung läßt. Hat auch den Vorteil das die Finanzbeamten nicht mehr so kritisch hinsehen. Verwante sieht immer so nach mauschelei aus.
Falsch! Keine Mieteinnahmen = keine Einnahmen- bzw. Gewinnerzielungsabsicht - also auch kein steuerl. anzuerkennendes Mietverhältnis...
Wolfi0410 am 12. Juli 2008 17:52 Falsch, siehe §10e AO. Kostenlose Überlassung an nahe Verwandte (Eltern, Kinder) und trotzdem volle Anerkennung der Ausgaben und Finanzierungskosten (Zinsen).
Die Miete muss bei Verwandten mindestens 75 % der ortsüblichen Miete betragen, sonst wird es vom Finanzamt als "Liebhaberei" eingestuft und nicht anerkannt.
Das ist falsch! Aber man kann dann nicht mehr die vollen Werbungskosten abziehen...

So schön das mit Steuersparen ist;
aber Vorsicht vor Milchmädchenrechnungen:
Wenn ich, um 100€ Steuer zu sparen, 300€ weniger einnehme, bleibt unter dem Strich ein Minus von 200€ in meiner Kasse.
manche nehmen das in Kauf um dem Staat nix zu schenken... ;)
JoWaKu am 9. Juli 2008 19:16 Hart aber kosequent ;-)