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Kann man spesen bei Privatinsolvenz behalten? gerade eben Hallo...ich habe folgendes problem...

gefragt von maik83maik83 am 13.07.2009 um 20:28 Uhr

Hallo...ich habe folgendes problem...ich bin in der ausbildung zum Berufskraftfahrer und möchte bald in den fernverkehr...da bekommt man am tag um die 24 eur spesen...zur verpflegung und waschen an rasthöfen etc. habe folgendes einkommen....Lehrlingsgehalt- BAB(was, soweit ich weiss nicht ins einkommen reinzählt,weil es nicht pfändbar ist) und halbwaisenrente...habe bissl was übwer 900 eur..mit den spesen würde ich klar über die einkommensgrenze fallen...kann ich die spesen behalten obwohl ich über die 980 eur(glaub ich) falle oder nicht........hoffe ihr könnt mir weiterhelfen......thx im vorraus


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vollimleben
beantwortet von vollimleben am 13. Juli 2009 20:29
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Du kannst die Spesen behalten,aber Hartz 4 ist weg.


kiruna11
beantwortet von kiruna11 am 13. Juli 2009 20:29
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Als Single kann dir alles übber 990 Euro gepfändet erden !!!


anonym
beantwortet von hoevertom am 13. Juli 2009 20:45
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Hallo,du bekommst die Spesen über die Gehaltsabrechnung vermute ich ? Damit liegst du dann über dem pfändungsfreiem Einkommen. Aber du hast immer die Möglichkeit beim Insolvenzgericht eine Erhöhung des pfändbaren Einkommens zu beantragen. Ich denke bei Spesen stehen deine Karten gut, denn das Geld brauchst du ja um deinen Job richtig und sicher ausführen zu können.Viel Erfolg in jedem Falle !


anonym
beantwortet von johannes2674 am 14. Juli 2009 11:12
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bei spesen handelt es sich nach § 850 a Ziff.3 ZPO um unpfändbare einkünfte. spesen sind ja auch - wie du richtig ausführst - als ersatz von unkosten gedacht und nicht als arbeitseinkommen. relevant für die berechnung des pfändbaren betrages ist also dein lehrlingsgehalt.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 19. Juli 2009 02:16
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johannes2674 hat recht. Es ist Ersatz für verauslagte Kosten und zählen nicht zum Einkommen


anonym
beantwortet von dele55 am 29. Oktober 2009 15:45
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Normalerweise gehören (Verpflegungsmehraufwendungen) Spesen nicht zum pfändbaren Teil des Lohns Kleiner Tipp, wenn Du gut mit Deinem Chef kannst, dann las Dir Deine Spesen in Bar aus der Kasse gegen Quittung natürlich bezahlen. Läuft nicht übers Konto. Wo nichts steht fragt auch keiner. Wie Dein Chef Dich bezahlt ist seine SAche und geht niemnden etwas an.


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