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Kann man sich vor lästigen Anrufen (Werbung,Lotterie etc.)eigentlich schützen?

gefragt von kiramariekiramarie am 16.05.2007 um 22:41 Uhr

Allmählich gehen mir diese lästigen Anrufe (durchschnittlich 3 xdie Woche)auf die Nerven.Ständig rufen irgentwelche Telefonanbieter(manche Firmen rufen laufend an),Umfrage-Institute etc.an.Am schlimmsten finde ich neuerdings die Anrufe, bei denen dann ein Band läuft.Kann man sich da eigentlich irgentwie vor schützen?


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evistie
beantwortet von evistie am 17. Mai 2007 08:24
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Es gibt tolle Tipps, wie man sich aktiv wehren kann. Ein paar wurden schon genannt, ich vermisse noch die Trillerpfeife, mit der man dem unerwünschten Anrufer das Trommelfell perforieren soll. Aber alle haben eins gemeinsam: Sie kosten (bis auf die Trillerpfeife) Zeit und eigene Nerven. Für mich persönlich habe ich festgestellt, daß ein "Danke, kein Bedarf" nach den ersten Worten (verbunden mit sofortigem Auflegen) die für mich schonendste und zeitsparendste Methode ist. Ich bin inzwischen von dem Glauben abgekommen, da irgend etwas bewirken zu können. Auf eine Firma, die ich erfolgreich und wirkungsvoll "beseitigt" habe, wachsen drei neue nach! Es gab hier mal vor kurzem die Frage: "Geht Ihr ans Telefon, wenn Ihr die Rufnummer nicht erkennen könnt?" oder so ähnlich. Da schrieb ich, daß ich gar nicht mehr dran gehe, wenn ich eine "unterdrückte" Nummer sehe. Ich habe einen Anrufbeantworter und wer mich kennt, weiß, daß er erst mal losreden muß - ich gehe dann entweder rein oder rufe umgehend zurück. Das gilt speziell für die, die noch eine "alte" analoge Rufnummer haben, was mein Apparat nicht von der "unterdrückten" Rufnummer unterscheiden kann.

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 17. Mai 2007 18:54

Wenn man bedenkt, dass in den Callcentern oft arme Hartz4-ler sitzen, die vom Arbeitsamt dorthin getriezt wurden, finde ich den Vorschlag mit der Trillerpfeife skandalös! Und selbst wenn es "überzeugte" Werber sind: Körperverletzung ist eine Gemeinheit, egal wie sehr mir derjenige auf die Nerven geht! Ich hau ja auch nicht jedem, der dumm labert, eine runter!

Kommentar von A7ee77a58b6a4f516be279d53e83a9aesmallevistie am 17. Mai 2007 19:01

Du hast ja recht. Ich hab auch gar keine Trillerpfeife... und manchmal tun mir die Leutchen auch durchaus leid, da sie ja auch nur ihren Job machen und viele sicher alles andere lieber täten, als sich von den Angerufenen anmeckern zu lassen.


Schuggi5599
beantwortet von Schuggi5599 am 16. Mai 2007 22:50
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Laß Deine Nummer auf die Robinsonliste setzen (www.Robinsonliste.de).

Wenn Du angerufen wirst, dann frage nach der Firma und dem Namen des Anrufers und sage, daß Du diese Daten brauchst, weil Du eine Anzeige wegen Kaltaquise anstreben würdest. Auch wenn Du das nicht vorhast, so wirkt das immer ganz gut zum Abschrecken.

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 16. Mai 2007 23:26

Danke


Mokli1
beantwortet von Mokli1 am 17. Mai 2007 06:11
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Lege einfach den Hörer auf. Ich finde das nicht unhöflich sondern die einzige wirkungsvolle Methode. Unhöflich sind vielmehr die Anrufe.


critter
beantwortet von critter am 16. Mai 2007 22:50
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Bei Anrufen von echten Menschen entweder sofort auflegen (unhöflich), oder

diese Leute aufzufordern, nie wieder anzurufen, denn Telefonakquise ist nicht erlaubt, und auf jeden Fall

sich auf die Robinsonliste setzen lassen (ankreuzen: schriftlich und telefonisch keine Werbung)

http://www.erobinson.de/

Nach ca. einem halben Jahr sollten die Anrufe und Werbepost nicht mehr kommen.

Kommentar von A7ee77a58b6a4f516be279d53e83a9aesmallevistie am 17. Mai 2007 08:14

Das ist leider nicht so, da die Beachtung der Robinson-Liste freiwillig ist. Trotz Eintrag bekomme ich Anrufe wie eh und je.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 17. Mai 2007 14:09

Ich nicht, ich habe eine himmlische Ruhe seitdem.


Logonaut
beantwortet von Logonaut am 16. Mai 2007 22:55
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Unerwünschte Telefonwerbung ist gesetzwidrig (UWG). Wenn Du nicht irgend wann irgend wo zugestimmt hast (z.B. in einem Gewinnspiel im Kleingedruckten), kannst Du den Anrufer verklagen bzw. verklagen lassen. (Ansprechpartner: Verbraucherzentralen)
Ansonsten kann man sich selbst schützen, in dem man entweder ein Telefon mit Eingangsfilter benutzt, daß anonyme Anrufer (solche Anrufer haben fast immer ihre Rufnummern unterdrückt) einfach herausfiltert. Oder Du benutzt mehrere MSNs (wie Nebenstellenrufnummern) und schickst die öffentliche Rufnummer auf die Mailbox und nimmst nur noch an die Anrufe auf der privaten Rufnummer entgegen. Oder Du programmierst Deine Telefonanlage bzw. -Software entsprechend...


Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 16. Mai 2007 23:25

Oh Gott,soviel technisches Verständnis hab ich nicht, da bin ich zu blöd für.Trotzdem Danke


stefvol
beantwortet von stefvol am 17. Mai 2007 09:29
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Also Robinsonliste ist schon hilfreich, aber die wird auch nur von fairen Firmen überhaupt beachtet. Mein Trick: Telefon erstmal 4 mal klingeln lassen und erst dann hinstürmen :-), da geben nämlich viele Werbeanrufer auf. Und wenn man trotzdem so einen drann hat - nicht gleich so böööööse werden auch wenns nervt. Sag dem Anrufer klipp und klar und genauso freundlich, dass du solche Anrufe nicht willst und diese Art Anrufe auch verboten ist. Denn dieser Anrufer macht auch nur seinen Job - auch wenns paar linke Vögel darunter gibt. Für diese linken Vögel bleibt dann noch die Trillerpfeife - obwohl man die eigentlich nur für Perverslinge verwenden soll.


elkera
beantwortet von elkera am 17. Mai 2007 10:30
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Schützen kann man sich nicht wirklich. Bei mir hat der Umzug geholfen, wo ich den Telefonanbieter gewechselt habe. Jetzt haben wir eine neue Telefonnummer, die nirgends steht. Unsere Telefonnummer gebe ich nicht mehr ohne weiteres her, und bisher hatten wir keine Werbeanrufe mehr.

Mein Tip daher, wenn möglich sich eine neue Telefonnummer geben lassen, und diese nicht veröffentlichen lassen. Viele Werbeanrufer nehmen die Numemrn auch aus Telefonbüchern. Leider sind diese Webeanrufe teilweise so penetrant, das ich neuerdings auch auf der Arbeit, ein städtischer Anschluß, Gewinnspielansagen auf Band bekomme.

Kommentar von 223f052bf4ac1181ea29da12dda6b922smallMokli1 am 17. Mai 2007 14:24

Das ist ja alles gut und schön, aber wir haben eine Geheimnummer und geben die auch nicht so ohne weiters raus. Trotzdem werden wir überschüttet mit Anrufen.


WISSEN
beantwortet von WISSEN am 17. Mai 2007 14:35
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Probier's dammit.Finde ich ganz lustig.

www.kettelstorf.de/frank/ nicht-anrufen.de

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 17. Mai 2007 15:45

Hab ich mir gleich angehört,ist wirklich gut.Danke für den Tipp.


rarichter
beantwortet von rarichter am 21. November 2007 15:15
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Werbung per Fax, E-Mail, Anruf oder SMS

Seit das Internet und E-Mail sich etabliert haben, hat auch die Werbung diesen Bereich für sich entdeckt. Immer öfter wird Werbung per E-Mail, sowohl individuell als auch massenhaft, versandt. Leider handelt es sich in den meisten Fällen um unerwünschte Nachrichten.

Nach ständiger, aber nicht einhelliger und schon gar nicht unwidersprochener, Rechtsprechung ist auch die unverlangte Werbung mittels E-Mail, Telefax, SMS oder Werbeanruf sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen unzulässig, und zwar auch und gerade dann, wenn sie zur Aufnahme eines erstmaligen geschäftlichen Kontaktes dient.

Handelt es sich beim Empfänger einer unaufgeforderten Werbe-E-Mail jeweils um einen Gewerbetreibenden, ist zudem einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu bejahen. Der Gewerbetreibende hat dann einen Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB gegen den Absender. Ein Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG muss nicht zugleich gegeben sein, wenn Absender und Empfänger in völlig verschiedenen Branchen tätig sind, so dass jeglicher Wettbewerb fehlt. Eine Eigentumsverletzung aus § 823 Abs. 1 BGB lehnt selbst das strenge LG Berlin in diesem Fall mit der Begründung ab, der Empfang einer unerwünschten E-Mail beeinträchtige keine materiellen Güter, sondern lediglich Zeit, Arbeitsaufwand und Speicherplatz des betroffenen Empfängers bzw. Computers. Diese Aspekte würden als Vermögensbestandteile jedoch, anders als bei der Telefaxwerbung, bei der das Eigentum an Papier und Toner regelmäßig betroffen sei, nicht dem Eigentumsschutz unterfallen.

Von einem stillschweigenden Einverständnis kann hier – anders als bei Werbung per Post – grundsätzlich nicht ausgegangen werden, insbesondere dann nicht, wenn keine besonderen, aus der Sphäre des Adressaten stammenden Umstände vorliegen, die es für den Adressaten erwünscht erscheinen lassen, die Werbung gerade per E-Mail anstatt per normalem Brief zu erhalten. An einem E-Mail-Postfach bzw. Telefon oder Faxgerät kann man eben keinen Hinweis anbringen. Bei Unternehmen können solche besonderen Umstände vorliegen, sofern der Werbende die begründete Vermutung haben darf, sein Angebot sei für das Unternehmen von Interesse. So kann ein medizinischer Fachbuchverlag seine Produkte Ärzten anbieten.

Werbung per Newsletter oder in anderen o.g. Varianten ist ebenfalls grundsätzlich verboten, solange der Empfänger nicht sein Einverständnis erklärt hat. Einverständnisse in AGB sind nach herrschender Rechtsprechung idR unwirksam. Aber auch ein einmal wirksam erklärtes Einverständnis gilt nicht bis in alle Ewigkeit.

Voraussetzung für die Unzulässigkeit der Zusendung der unverlangten Werbung per E-Mail ist jedoch immer, dass der Empfänger mit der Zusendung nicht einverstanden ist. Dabei trägt der Absender die Beweislast für das Bestehen eines Einverständnisses. Die Tatsache, dass ein Nutzer seine E-Mail-Adresse freiwillig in ein für jedermann zugängliches E-Mail-Verzeichnis hat eintragen lassen, führt aber auf keinen Fall zu der Vermutung, er sei mit der Zusendung von Werbung per E-Mail einverstanden.

Die Betroffenen können sich mit der vollen Härte des Gesetzes gegen die Absender wehren. Sofern die Betroffenen Anwälte einschalten, können diese Abmahnungen teuer werden. Ferner besteht nach deutschem Datenschutzrecht ein Auskunftsanspruch des Betroffenen; der Absender muss offen legen, woher er die Betroffenendaten hat und an wen er sie weitergegeben hat.

Der betroffene Access Provider kann technisch und rechtlich reagieren. Zu beachten ist aber, dass er zwar für Wettbewerbsverstöße via Internet meist nicht haftet, aber zur Sperrung der Nutzung im Rahmen technischer Möglichkeiten verpflichtet ist.


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