DieAbby am 26.10.2008 um 23:09 Uhr
Angenommen ich wäre verheiratet und würde mich scheiden lassen wollen und mein Partner verstirbt, bevor ich dazu gekommen wäre. Könnte ich mich dann scheiden lassen oder wäre ich automatisch Witwe?
Oder, ich wäre eine Tyrannin die ihren Mann im wahrsten Sinne des Wortes zu Tode quält und mein wollte sich vor seinem Tod von mir scheiden lassen, gäb es vllt von Seiten der Famillie eine Option, dass die Scheidung doch noch vollzogen wird?
Vielen Dank und Schönen Abend euch,
die Abby

Von einem Toten ist man automatisch geschieden
...es heißt doch "Bis daß der Tod euch scheidet"

Dann bist du nicht mehr verheiratet, sondern verwitwet. Eine Scheidung erübrigt sich.
wärst aber dann ganz schön bl---, weil du evtl. Erbberechtigt bist oder Witwen-bzw. Witwerrente beziehen könntest.

automatisch Witwe; glaub mir
DieAbby am 26. Oktober 2008 23:14 okay okay...;)

Nein, so ein Unsinn, ein Toter kann keine Rechtsgeschäfte mehr abschließen, und eine Scheidung ist eins.
DieAbby am 26. Oktober 2008 23:16 deswegen brachte ich ja die Famillie ins spiel, geht ja auch bei toten (und ich weiß, dass da auch die staatsanwaltschaft klagt und bla und keks augenverdreh)

Scheiden lassen kann man sich nur von lebenden Personen. Mit dem Tod des Partners bist Du Witwe/Witwer.

Da biste doch automatisch Witwe ( vllt sogar ne Schwarze grinsundduck )
DieAbby am 26. Oktober 2008 23:13 Spinne oder Terroristin? xDDD kronkorkenwerf
Mystika1245 am 26. Oktober 2008 23:14 schnellwegrenn :p xD

Nein, da Du dann ja automatisch schon Witwe geworden bist.

Eine Scheidung erübrigt sich da du automatisch Witwe wirst.
Eine "nachträgliche" Scheidung geht definitiv nicht!
Das geht nicht mehr, weil der Tote keinen Kuli mehr halten kann und die Urkunden nicht mehr unterschreiben kann. Tod=Scheidung.
Meines Wissens ist die Scheidung vollzogen, wenn beide Partner einverstanden sind und dies rechtlich vor einem Familienrichter vollzogen wurde. Vorher nicht! Beim einem vorzeitigem Tod eines Ehepartners spielt auch noch die Versorgung eine Rolle, also eine etwaige Witwen/Witwer Rente, die unter bestimmten _Voraussetzungen nicht mehr gezahlt wird. Bei einer nicht vollzogenen Scheidung bekommt Partner/in die Rente doch noch, trotz Tod vor der amtlichen scheidung.

Was unlogisch, wenn ich mich Scheiden lassen will, muss ich verheiratet sein, wenn ich Witwe bin, was ich ja sofort bin wenn er stirbt, bin ich ja nicht mehr Verheiratet, also kann ich mich auch nicht scheiden lassen.

Mit dem Tod erlöschen alle Verbindlichkeiten also auch der Ehevertrag !
Aber eine Scheidung in den Stand zu versetzen in dem sie sich vor dem Ableben befunden hätte gibt es meines Erachtens nicht ,wäre auch komplett unlogisch ! Erbe kannst Du ausschlagen Rentenanspruch hast du ggf. auch ! Eine etwas merkwürdige Frage insgesamt

Ist ja logisch,das du dann automatisch verwitwet bist und die Scheidung sich erübrigt.
also, wie andere schon geschrieben haben, bist du automatisch bei Eintritt des Todes deines Gatten verwitwet. Das ist also dein neuer Familienstand.
Du spielst anscheinend darauf an, dass es Erbstreitigkeiten geben könnte, wenn eine Scheidung bereits im Laufen war.
Auch ein laufender Scheidungsprozess ist aber mit Eintritt des Todes hinfällig, weil einer der Kläger ausgefallen ist.
Wenn du nachweislich für das Hinscheiden deines Ehepartners verantwortlich bist, kann sogar der Pflichtanteil wegfallen.
Wenn bereits ein Scheidungsprozess läuft, wird dein lieber Ehepartner dich ja testamentarisch eh schon enterbt haben, sprich, dir stünde nurmehr der Pflichtanteil zu, der regelmäßig geringer ausfallen dürfte als das, was du per Scheidung hättest als Frau herauskitzeln können.
also richtig geschieden?, also dass man danach nicht mehr verheiratet ist, ist mir klar, aber ich dachte es gäbe da einen unterschied...
Du hast dicher noch irgend welche (Standes)Amtsgänge vor dir, aber die Gültigkeit der Scheidung wird sicher niemand mehr anzweifeln
Ja, gruselig genug sowas ;)