gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kann man sich von einem Toten scheiden lassen?

gefragt von DieAbbyDieAbby am 26.10.2008 um 23:09 Uhr

Angenommen ich wäre verheiratet und würde mich scheiden lassen wollen und mein Partner verstirbt, bevor ich dazu gekommen wäre. Könnte ich mich dann scheiden lassen oder wäre ich automatisch Witwe?

Oder, ich wäre eine Tyrannin die ihren Mann im wahrsten Sinne des Wortes zu Tode quält und mein wollte sich vor seinem Tod von mir scheiden lassen, gäb es vllt von Seiten der Famillie eine Option, dass die Scheidung doch noch vollzogen wird?

Vielen Dank und Schönen Abend euch,

die Abby


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (34526)
tod (1476)
ehe (1141)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Zobel
beantwortet von Zobel am 26. Oktober 2008 23:10
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Von einem Toten ist man automatisch geschieden

...es heißt doch "Bis daß der Tod euch scheidet"

Kommentar von 44e7c6a93bc93b325dbde0fd3168196dsmallDieAbby am 26. Oktober 2008 23:11

also richtig geschieden?, also dass man danach nicht mehr verheiratet ist, ist mir klar, aber ich dachte es gäbe da einen unterschied...

Kommentar von 5d3f1767b889f9636861a57115e5a598smallZobel am 26. Oktober 2008 23:14

Du hast dicher noch irgend welche (Standes)Amtsgänge vor dir, aber die Gültigkeit der Scheidung wird sicher niemand mehr anzweifeln

Kommentar von Ce4e59039f482a65a443ee194399e03fsmallGrueneFee am 26. Oktober 2008 23:12

Ja, gruselig genug sowas ;)


wim50
beantwortet von wim50 am 26. Oktober 2008 23:14
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dann bist du nicht mehr verheiratet, sondern verwitwet. Eine Scheidung erübrigt sich.


anonym
beantwortet von teedame am 26. Oktober 2008 23:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wärst aber dann ganz schön bl---, weil du evtl. Erbberechtigt bist oder Witwen-bzw. Witwerrente beziehen könntest.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 26. Oktober 2008 23:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

automatisch Witwe; glaub mir

Kommentar von 44e7c6a93bc93b325dbde0fd3168196dsmallDieAbby am 26. Oktober 2008 23:14

okay okay...;)


ambassador
beantwortet von ambassador am 26. Oktober 2008 23:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, so ein Unsinn, ein Toter kann keine Rechtsgeschäfte mehr abschließen, und eine Scheidung ist eins.

Kommentar von 44e7c6a93bc93b325dbde0fd3168196dsmallDieAbby am 26. Oktober 2008 23:16

deswegen brachte ich ja die Famillie ins spiel, geht ja auch bei toten (und ich weiß, dass da auch die staatsanwaltschaft klagt und bla und keks augenverdreh)


pippi60
beantwortet von pippi60 am 26. Oktober 2008 23:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Scheiden lassen kann man sich nur von lebenden Personen. Mit dem Tod des Partners bist Du Witwe/Witwer.


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 26. Oktober 2008 23:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da biste doch automatisch Witwe ( vllt sogar ne Schwarze grinsundduck )

Kommentar von 44e7c6a93bc93b325dbde0fd3168196dsmallDieAbby am 26. Oktober 2008 23:13

Spinne oder Terroristin? xDDD kronkorkenwerf

Kommentar von C21b39101749a8a4582f639ed5c891fasmallMystika1245 am 26. Oktober 2008 23:14

schnellwegrenn :p xD


Qetan
beantwortet von Qetan am 26. Oktober 2008 23:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Problem hätte sich doch von selbst erledigt.


darkwhisper
beantwortet von darkwhisper am 26. Oktober 2008 23:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, da Du dann ja automatisch schon Witwe geworden bist.


manu271
beantwortet von manu271 am 26. Oktober 2008 23:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Scheidung erübrigt sich da du automatisch Witwe wirst.

Eine "nachträgliche" Scheidung geht definitiv nicht!


anonym
beantwortet von ErnstD am 26. Oktober 2008 23:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das geht nicht mehr, weil der Tote keinen Kuli mehr halten kann und die Urkunden nicht mehr unterschreiben kann. Tod=Scheidung.


anonym
beantwortet von TheoRetisch am 26. Oktober 2008 23:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Meines Wissens ist die Scheidung vollzogen, wenn beide Partner einverstanden sind und dies rechtlich vor einem Familienrichter vollzogen wurde. Vorher nicht! Beim einem vorzeitigem Tod eines Ehepartners spielt auch noch die Versorgung eine Rolle, also eine etwaige Witwen/Witwer Rente, die unter bestimmten _Voraussetzungen nicht mehr gezahlt wird. Bei einer nicht vollzogenen Scheidung bekommt Partner/in die Rente doch noch, trotz Tod vor der amtlichen scheidung.


bublegum
beantwortet von bublegum am 27. Oktober 2008 03:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was unlogisch, wenn ich mich Scheiden lassen will, muss ich verheiratet sein, wenn ich Witwe bin, was ich ja sofort bin wenn er stirbt, bin ich ja nicht mehr Verheiratet, also kann ich mich auch nicht scheiden lassen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 27. Oktober 2008 05:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit dem Tod erlöschen alle Verbindlichkeiten also auch der Ehevertrag !

Aber eine Scheidung in den Stand zu versetzen in dem sie sich vor dem Ableben befunden hätte gibt es meines Erachtens nicht ,wäre auch komplett unlogisch ! Erbe kannst Du ausschlagen Rentenanspruch hast du ggf. auch ! Eine etwas merkwürdige Frage insgesamt


mutella
beantwortet von mutella am 27. Oktober 2008 08:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist ja logisch,das du dann automatisch verwitwet bist und die Scheidung sich erübrigt.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 27. Oktober 2008 12:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also, wie andere schon geschrieben haben, bist du automatisch bei Eintritt des Todes deines Gatten verwitwet. Das ist also dein neuer Familienstand.

Du spielst anscheinend darauf an, dass es Erbstreitigkeiten geben könnte, wenn eine Scheidung bereits im Laufen war.

Auch ein laufender Scheidungsprozess ist aber mit Eintritt des Todes hinfällig, weil einer der Kläger ausgefallen ist.

Wenn du nachweislich für das Hinscheiden deines Ehepartners verantwortlich bist, kann sogar der Pflichtanteil wegfallen.

Wenn bereits ein Scheidungsprozess läuft, wird dein lieber Ehepartner dich ja testamentarisch eh schon enterbt haben, sprich, dir stünde nurmehr der Pflichtanteil zu, der regelmäßig geringer ausfallen dürfte als das, was du per Scheidung hättest als Frau herauskitzeln können.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Recht auf Leben! Recht auf Tod?

    wohnrecht in der ehe

    Berliner Testament nach Scheidung, mein Ex ist wieder verheiratet.

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.