Kann man sich trotzdem bei der Polizei bewerben obwohl man eine Anzeige wegen einer Schlägerei hat?

6 Antworten

Grundsätzlich kann sich jeder bewerben. Man sollte es in dem gültigen Bewerbungszeitraum machen. Frist- und formgerecht ist die oberste Regel.

Man darf sich zum Zeitpunkt der Einstellung in keinem Strafverfahren befinden und nicht vorbestraft sein.

Während des Eignungs- und Auswahlverfahrens hat man Auskunftspflicht über alle laufenden Verfahren. Dementsprechende Formulare gehören zu den Bewerbungsunterlagen und sind wahrheitsgemäß auszufüllen.

Alles Weitere ist Zukunftsmusik, die andere dirigieren.

Gruß S.

Mir geht es darum, dass ich jedes Mal wenn ich die Person sehe von ihm provoziert werde und das kratzt an meiner ehre, aber ich weiß ganz genau wenn ich ihm eine gebe, dass er zu Polizei gehen wird und mich anzeigen wird. Und ich Denkmal wenn man seine Ehre beschützt ist das keine Notwehr oder?

@blablabla142

Ahjee - mit dieser Einstellung bist zu bei der Polizei völlig falsch.

Dieses Ehre-Gequatsche hast du da jeden Tag. Da wäre mir viel wohler, wenn du keinen Gürtel mit fetten Gadjets bekommst, die dir zur Verfügung stehen, sobald dich jemand ankratzt. Die Psychologen in der Einstellungskommission sind Gott sei Dank nicht blind und taub. So wirst du kein Polizist - zumindest nicht in Deutschland.

Ehre beschützen ist nicht. Leib und Leben - BESTENFALLS

Gruß S.

Eine Anzeige ist noch keine Verurteilung . Und Verurteilungen wegen Schlägereien ohne schwere ,von dir ohne Notwehr verursachte Verletzungen etc. kommen eh nicht ins Führungszeugnis. Auch einem ein blaues Auge schlagen kommt wohl nicht rein.Und wenn du eine Schlägerei nicht angefangen hast , dann wohl auch nicht.

Bewerben kannst du dich immer, ob du genommen wirst ist meines Wissens nach eine frage der zeitlichen Differenz zwischen der Anzeige und der Bewerbung. 

Viel wichtiger als die Frage nach der Anzeige ist, ob am Ende ein Strafbefehl oder ein Urteil herausgekommen ist, der/das im Führungszeugnis eingetragen wurde.

Wenn Ein Haftbefehl  Vorliegt... Nein

Aus dem Grund weil der Haftbefehl auch 3 Jahre Im Polizeisystem Maximal Ist.

Meiner Meinung nach steht das Sogar in der Schufa.