
Natürlich - Man kann ja auch ohne Grund heiraten.

Wenn Du Dich scheiden lassen möchtest, wirst Du ja einen Grund haben, oder?
wenn aber keiner einen grund hat
solf1 am 4. Dezember 2007 16:23 Hoi Heeeschen.. Der Grund scheint, die Erfahrung einer Scheidung zu sein.. :-)
Heeeschen am 4. Dezember 2007 16:27 Moin, Sölfle :-))
@Pit: Du, wenn ich keinen Hunger habe, esse ich nicht - wenn ich keinen Durst habe, trinke ich nicht - und: Ich bin verheiratet und habe keinen Grund, mich scheiden zu lassen ERGO: ich tue es auch nicht - was soll also Deine Frage??!
koira1975 am 4. Dezember 2007 16:30 @Heeeschen: Ich denke, er meint, dass es früher ja immer einen Schuldigen geben musste. Zur Not hat man sich einfach auseinander gelebt: das schaffen manche ja schon in den Flitterwochen;-).
richtig

@ demosthenes. Richtig, wenn beide wollen, 1 Trennungsjahr, wenn nur einer will 3 Trennungsjahre, dann wird geschieden, auch wenn einer nicht will. Die Trennungsjahre kann man übrigens auch in der gemeinsamen Wohnung "absitzen", muss man nur richtig organisieren.
Es gibt keine 3 Trennungsjahre, wenn einer nicht will. Das Gerücht hält sich aber hartnäckig. Vergleiche anjannis Antwort.
Wolfi0410 am 5. Dezember 2007 17:59 Ich wüsste nicht, das seit 1999 eine Änderung des Scheidungsrechts durchgeführt wurde. Ich habe mich meiner Scheidung über 2 Jahre erfolgreich widersetzt bis die Sorgerechtsregelung gesetzlich auf beide Elternteile verteilt wurde und man das alleinige Sorgerecht beantragen musste. Bis 30.06.99 war es umgekehrt. Und erst dann habe ich über meinen Anwalt der Scheidung zugestimmt. 1999 hat die 3-Jahresregelung auf jedem Fall noch bestanden.

Heute - seit mehr als dreissig Jahren - braucht man keinen "Grund" mehr für eine Scheidung, man muss nur die Zerrüttung der Ehe glaubhaft machen.
So ist es. Das Scheitern der Ehe ist "heute", wenn man so will, der Scheidungsgrund. Eine Schuld wird nicht mehr ermittelt.
Was man (Mann oder Frau) als Scheidungsgrund ansieht, stimmt zwar meistens mit der Rechtssprechung überein, aber nicht immer. Letztlich entscheidet das Gericht, ob eine Ehe "zerrüttet" ist. Das dürfte sie aber - unter Beachtung der oben allseits beschriebenen Fristen - immer sein, wenn einer der beider partout die Ehe nicht fortsetzen will. Zur Fortsetzung der Ehe kann man nämlich niemanden zwingen - und dann wird es notfalls auch gegen den Willen des Partners zur Scheidung kommen...
du brauchst dazu keinen grund, aber da diese ganze sache recht teuer wird, wäre es besser, du hast einen!
solf1 am 4. Dezember 2007 16:24 Wieso nur? Die werden ja wohl keine 5 kleinen Kinder haben..:-))
Drum prüfe wenn du dich ewig bindest...
SandraBerlin am 4. Dezember 2007 17:00 Drum prüfe wer sich ewig bindet.... ob sich nicht was besseres findet.
Gute Antwort! Trifft eigentlich den Nagel voll auf den Kopf.. DH!
Super Antwort, musste lachen, danke HerrLich