Kann man sich per Notar im beiderseitigem Einverständnis von Unterhaltszahlungen befreien?

8 Antworten

Meine Freundin meinte dass man beim Notar eine Vereinbarung treffen kann, die mich im Trennungsfall von allen Zahlungsverpflichtungen befreien würde.

das könnt ihr da vereinbaren. nutzt aber nichts. die eltern sind dem kind zum unterhalt verpflichtet, egal was sie da vereinbaren. spätestens wenn unterhaltsvorschuss beantragt wird oder sozialleistungen wird der staat das im namen des kindes einfordern. notfalls auch gerichtlich.

mit so einer erklärung ist auch der beweis für ein gericht erbracht das du kenntnis davon hattest unterhalt zahlen zu müssen.

Ich würde vermuten, dass so ein Vertrag letztlich nichtig ist, weil es da auch um die Rechte des Kindes geht, und die kann man nicht wegbedingen.

du usst also schlussendich deiner freundin vertrauen... Aber das musst du sowieso, denn sie kann dir ja auch sagen, dass sie verhütet und es nicht tun, oder ein loch ins kondom stechen, etc...

eine gute Basis wäre, wenn sie dich nicht als Vater auf der Geburtsurkunde eintragen liesse. das hindert sie grundsätzlich aber nicht daran, es später noch zu tun, und es hindert auch das Kind nicht daran, später 8z.B. für Studium) selber Forderungen zu stellen...

Wenn du Sex haben willst, dann bist du vor forderungen aufgrund von Vaterschaft letztlich nur dann geschützt, wenn du selber zuverlässig verhütest (=dich sterilisieren lässt, und dann noch 1 Monat wartest, oder die Pille für den Mann nimmst)

d.h. bis jetzt hast du in einer Illusion gelebt, wenn du dachtest, dass so was nicht passieren kann, aber du hattest Glück, und es ist auch nicht passiert.

Zum Glück nicht, der Unterhalt steht ja nicht Deiner Freundin zu, sondern dem Kind.

Sie kann natürlich stillschweigend auf den Unterhalt verzichten, aber spätestens, wenn bei ihr das Geld knapp wird und sie Mittel von der Solidargemeinschaft benötigt, wirst Du für den Kindesunterhalt herangezogen.

Zum Glück nicht, der Unterhalt steht ja nicht Deiner Freundin zu, sondern dem Kind.

So ist es!

Nein, das ist nicht erlaubt.

Bei dem Unterhalt handelt es sich um Geld des Kindes, da darf die Mutter nicht so einfach verzichten. Auch nicht, wenn es beim Notar vereinbart wurde.
Noch viel weniger geht es, wenn staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden.

§ 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung

(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

Auch hat das Kind ein Recht auf den Kontakt mit dem Vater.

So einfach, wie sie sich das vorstellt, geht das nicht.

Nein, das geht nicht, s. 1614 BGB. Ausserdem müsste diesen Verzicht dann auch noch die Mutter als gesetzliche Vertreterin erklären, was nochmals problematisch gewesen wäre.