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Kann man sich nach Kündigung mit 62 Jahren arbeitslos melden?

gefragt von Mojitomichel am 09.02.2008 um 10:32 Uhr

Wer kann mir sagen, ob man sich nach eigenständiger Kündigung mit 62 Jahren immernoch als arbeitslos melden kann?


Reply


medicangel
beantwortet von medicangel am 9. Februar 2008 10:34
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sicher kannst du dich arbeitlos melden,wirst aber bei selbverschuldeter Kündigung,bzw. Eigenkündigung mit einer 12 wöchigen Sperre rechnen müßen.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 9. Februar 2008 10:59
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Kündigung und der Bezug von Arbeitslosengeld ist ja nicht Altersabhängig. Wenn du selbst gekündigt hast, bekommst du zwar eine 3 Monatige Sperrfrist, aber danach Arbeitslosengeld.


anjanni
beantwortet von anjanni am 9. Februar 2008 10:40
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Warum sollte man das auch nicht können? Nach 12 Wochen Sperre bekommst Du dann auch erst mal noch Arbeitslosengeld, denn Du wirst ja dem Arbeitsmarkt mit all Deiner Kraft zur Verfügung stehen? - Danach kannst Du dann in aller Ruhe in Rente gehen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Februar 2008 10:52
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Klar kannst du dich arbeitslos melden. Nach der Sperre von 3 Monaten bekommst du Arbeitslosengeld I. Dieses ALG I wird dir 24 Monate gezahlt:

http://tinyurl.com/ynm4eb

In 2 Jahren dann könntest du Hartz IV beantragen bis zum Eintritt ins Rentenalter. Es kann aber sein, dass man Dich nach Auslaufen des ALG I "zwangsverrentet". D.h., dass du für jeden Monat, den du vorzeitig in Rente gehst, einen Abschlag von 0,3 % deiner Rente hinnehmen musst.

Besser aufklären kann dich aber auf jeden Fall ein Sozialverband, z.B. vdk.de


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 9. Februar 2008 11:49
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Ja mach das und zwar sofort! Wenn du schon arbeitslos bist, dann gleich am Montag hin - du hast erstmal 3 Monate Sperre.

Wenn du noch im Job bist, dann vor Ablauf deiner Arbeit hin - weil du verpflichtet bist, deine anstehende Arbeitslosigkeit unverzüglich zu melden.

Anspruch auf ALG hast du auf jeden Fall.





Apfelbeisser
beantwortet von Apfelbeisser am 9. Februar 2008 10:55
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Ja, du hast Arbeitslosenversicherung bezahlt und du bekommst entsprechende Leistungen zurück vom Arbeitsagentur.


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