gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!

Kann man sich gegen unberechtigte, negative Bewertung bei eBay wehren?

gefragt von hangloose70th am 08.01.2008 um 20:46 Uhr

Ein Bekannter hat neulich über eBay ein Rennrad verkauft. Ein Rad des Rennrads musste erneuert werden, dass hatte er in seinem Angebot auch mehr als deutlich beschrieben. Er hat dann dem Käufer das Rennrad sofort per Post geschickt ohne länger zu warten. Der Käufer hat ihn dann bewertet, meinte er hätte mangelhafte Ware -wegen des Rades- verkauft und außerdem "ewig mit der Lieferung gebraucht". Das stimmte einfach nicht. Kann man theoretisch gegen so eine Bewertung etwas unternehmen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (8961)
Internet (8606)
eBay (805)
ähnliche Fragen

Reply


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 8. Januar 2008 20:50
3x
Thumb_up

du kannst es e-bay melden und dann bekommt der andere von e-bay post, wegen einvernehmlicher rücknahme der bewertung.

lehnt er ab, kann e-bay eine unberechtigte bewertung auch entfernen.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 8. Januar 2008 20:59
2x
Thumb_up

Man kann eine negative Bewertung kommentieren, sodass dies auch für alle anderen sichtbar ist.Noch eine Möglichkeit wäre,die Funktion "einvernehmliche Rücknahme" der Bewertung zu beantragen(findest du im Bewertungsportal), dem muß der Vertragspartner dann zustimmen. Manchmal hat man Glück u. es klappt. Am besten im Vorfeld mit dem Käufer noch einmal freundlich u. sachlich per E-mail in Kontakt treten u.ihn auf die Artikelbeschreibung hinweisen.


anonym
beantwortet von mika1 am 8. Januar 2008 20:50
0x
Thumb_up

Rein theoretisch kann man den Käufer rechtlich zur Unterlassung solcher unwahren Behauptungen auffordern. Dies geschieht durch Abgabe einer Unterlassungserklärung. Rein praktisch muss man sich fragen, ob es Sinn macht, deswegen zum Anwalt zu gehen. Bei beleidigenden Äußerungen kann man das aber durchaus machen. Wenn der Käufer sich dann nicht zur Unterlassung verpflichtet, kann man das auch gerichtlich durchsetzen.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 8. Januar 2008 20:51
0x
Thumb_up

Theoretisch nichts, Du kannst die Bewertung nur kommentieren, oder einfach eine schlechte Gegenbewertung abgeben, was aber bei korrekter Abwicklung nicht so toll wäre.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 8. Januar 2008 20:52
0x
Thumb_up

Man kann doch mit einer Gegenbewertung die Angelegenheit klären. Oder man macht bei eBay Druck, dass die Bewertung entfernt wird.





anonym
beantwortet von barbarela am 8. Januar 2008 20:52
0x
Thumb_up

Er kann auf jeden Fall die Bewertung des anderen nochmals nachbewerten und dadurch den Sachverhalt etwas erklären. Das ist dann für alle anderen Benutzer sichtbar.


samy07
beantwortet von samy07 am 8. Januar 2008 20:56
0x
Thumb_up

Man kann die Bewertung kommentieren das es nicht so ist..... wende dich auf jedenfall mal an Ebay evtl. kann man die Bewertung entfernen lassen....


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 9. Januar 2008 11:54
0x
Thumb_up

da Verleumdung lt. BGB zu den unerlaubten Handlungen zählt, kann man natürlich immer was dagegen unternehmen. Ich würde es aber grundsätzlich auch wie die Vorredner versuchen, es erst mal einvernehmlich hinzubekommen. Oder eben durch eine Richtigstellung meinerseits. Den Rechtsweg wegen solcher Lapalien einzuschlagen ist wohl wenig sinnvoll.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.