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Kann man sich gegen unberechtigte, negative Bewertung bei eBay wehren?

gefragt von hangloose70th am 08.01.2008 um 20:46 Uhr

Ein Bekannter hat neulich über eBay ein Rennrad verkauft. Ein Rad des Rennrads musste erneuert werden, dass hatte er in seinem Angebot auch mehr als deutlich beschrieben. Er hat dann dem Käufer das Rennrad sofort per Post geschickt ohne länger zu warten. Der Käufer hat ihn dann bewertet, meinte er hätte mangelhafte Ware -wegen des Rades- verkauft und außerdem "ewig mit der Lieferung gebraucht". Das stimmte einfach nicht. Kann man theoretisch gegen so eine Bewertung etwas unternehmen?

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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 8. Januar 2008 20:50
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du kannst es e-bay melden und dann bekommt der andere von e-bay post, wegen einvernehmlicher rücknahme der bewertung.

lehnt er ab, kann e-bay eine unberechtigte bewertung auch entfernen.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 8. Januar 2008 20:59
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Man kann eine negative Bewertung kommentieren, sodass dies auch für alle anderen sichtbar ist.Noch eine Möglichkeit wäre,die Funktion "einvernehmliche Rücknahme" der Bewertung zu beantragen(findest du im Bewertungsportal), dem muß der Vertragspartner dann zustimmen. Manchmal hat man Glück u. es klappt. Am besten im Vorfeld mit dem Käufer noch einmal freundlich u. sachlich per E-mail in Kontakt treten u.ihn auf die Artikelbeschreibung hinweisen.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 9. Januar 2008 11:54
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da Verleumdung lt. BGB zu den unerlaubten Handlungen zählt, kann man natürlich immer was dagegen unternehmen. Ich würde es aber grundsätzlich auch wie die Vorredner versuchen, es erst mal einvernehmlich hinzubekommen. Oder eben durch eine Richtigstellung meinerseits. Den Rechtsweg wegen solcher Lapalien einzuschlagen ist wohl wenig sinnvoll.


samy07
beantwortet von samy07 am 8. Januar 2008 20:56
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Man kann die Bewertung kommentieren das es nicht so ist..... wende dich auf jedenfall mal an Ebay evtl. kann man die Bewertung entfernen lassen....


anonym
beantwortet von barbarela am 8. Januar 2008 20:52
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Er kann auf jeden Fall die Bewertung des anderen nochmals nachbewerten und dadurch den Sachverhalt etwas erklären. Das ist dann für alle anderen Benutzer sichtbar.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 8. Januar 2008 20:52
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Man kann doch mit einer Gegenbewertung die Angelegenheit klären. Oder man macht bei eBay Druck, dass die Bewertung entfernt wird.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 8. Januar 2008 20:51
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Theoretisch nichts, Du kannst die Bewertung nur kommentieren, oder einfach eine schlechte Gegenbewertung abgeben, was aber bei korrekter Abwicklung nicht so toll wäre.


anonym
beantwortet von mika1 am 8. Januar 2008 20:50
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Rein theoretisch kann man den Käufer rechtlich zur Unterlassung solcher unwahren Behauptungen auffordern. Dies geschieht durch Abgabe einer Unterlassungserklärung. Rein praktisch muss man sich fragen, ob es Sinn macht, deswegen zum Anwalt zu gehen. Bei beleidigenden Äußerungen kann man das aber durchaus machen. Wenn der Käufer sich dann nicht zur Unterlassung verpflichtet, kann man das auch gerichtlich durchsetzen.


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