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Kann man sich gegen die Schäden, die die eigene Katze anrichtet, versichern?

gefragt von olgadina am 08.11.2007 um 12:01 Uhr

Unsere Katze hat die Nachbarskatze so verprügelt, dass sie für knapp 500 € operiert werden musste... Gibt es für solche Fälle eine Versicherung?


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Marah
beantwortet von Marah am 8. November 2007 12:09
8x
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Für die Besitzer eines kleinen Haustieres ist bei Schäden gegenüber Dritten die Privathaftpflichtversicherung zuständig. Besitzer größerer Tiere sollten zusätzlich eine Tierhalterhaftpflicht abschließen. Das einzige wo ich ein Problem sehe ist: Falls das absehbar war oder öfter vorkommt. Da würde dann rechtlich wahrscheinlich Fahrlässigkeit eine Rolle spielen...Also pass gut auf, auf den kleinen Prügelknaben;->


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 8. November 2007 12:04
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deine katze ist in der privathaftpflicht mitversichert. (versucht doch der nachbarskatze ne teilschuld anzuhängen, schliesslich hat sie eure provoziert...)


thebrain
beantwortet von thebrain am 8. November 2007 12:04
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hatte sie einen schlagring?

spass beiseite ich geh davon aus dass das durch die normale haftpflicht abgedeckt ist.


thebrain
beantwortet von thebrain am 8. November 2007 12:12
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wer sagt denn eigentlich, dass eure katze angefangen hat, vielleicht hat sie sich nur gewehrt. gabs zeugen bei der schlägerei?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. November 2007 12:21

das Problem wird sein, wenn die beiden Übeltäter das Geschehene schriftlich zu Protokoll geben müssen...:-))

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 8. November 2007 14:48

Mi-aua...!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. November 2007 12:14
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ich wage mal ganz echt zu bezweifeln, ob dieses Risiko bzw. dieser Vorgang über die PRIVAT-Haftpflicht abgedeckt ist, denn wenn sich zwei Katzen beharken muss es einen Grund geben und das hat mit Fahrlässigkeit etc. m.E . nichts zu tun.. was anderes wäre es evtl. gewesen, wenn die Mieze auf den fremden Kaffeetisch gesprungen wäre und hätte diesen abgeräumt-... aber so...


Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 8. November 2007 12:16

Melden macht frei und Versuch macht kluch! :-)

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. November 2007 12:20

aber sowas von KLUUCH :-)..die Versicherungsfirma wird sich jetzt schon totlachen..falls die dort mitlesen..

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 8. November 2007 12:29

Naja, die Katze ist versichert. Der Schadenersatzanspruch ist gemeldet. Ist die Forderung unbegründet, wird sie von der Haftpflicht abgeschmettert und diese prozessiert notfalls auch. ;-)

Kommentar von 85c6343d946cfb3900a694492ea0897dsmallMarah am 8. November 2007 12:47

Sieh mal...Wenn man den Katzen Freigang gewährt, kommt es wohl auch auf Kleinigkeiten an! War die Katze beaufsichtigt, befand sie sich im eigenen Garten, u.s.w. ES geht wohl bei er Tierhalterhaftung auch darum ob das Verhalten berechenbar war oder nicht. Wenn man die Katze ohne Aufsicht laufen lässt und sie in fremden Gärten andere Katzen verprügelt (Terretorialverhalten ist sicherlich berechbar) ist das doch wohl Fahrlässig in den Augen der Versicherung...Man findet im BGB sicherlich Einiges darüber. Je nachdem wie der Fall hier liegt, kann man keine sichere Aussage treffen über das Verhalten der Versicherung. Deswegen würde ich auch sagen: Versuch macht Kluch!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 8. November 2007 12:50

Nicht ganz...drum unterliegen Tiere, im Gegensatz zu beispielsweise Kindern, auch der Gefährdungshaftung.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. November 2007 12:51

das Auto aber auch..obwohl es nicht MIAU macht..:-)

Kommentar von 85c6343d946cfb3900a694492ea0897dsmallMarah am 8. November 2007 12:59

Ja-aber ich kann nirgendswo eine vernünftige Definition davon finden, die keine Ausnahmen zulässt. Deswegen meine ich das es auf diverse Details ankommt und die Meldung bei der Versicherung alle Male Sinn macht.Ich glaube nicht das die sich totlachen werden...

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 8. November 2007 13:29

Das glaube ich auch nicht, dass die lachen werden. Wieso auch? Die Schadenmeldung ist ja legitim.


anonym
beantwortet von France am 9. November 2007 06:40
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Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 9. November 2007 12:33
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Ich vermute mal eher, dass jede Versicherung einen Schadenersatzanspruch des Opfers abschmettern wird. Einfach mit der Begründung, dass - sofern man seine Katze raus lässt, man billigend in Kauf nimmt, dass ihr was passieren kann. (Ebenso geht es dem Menschen, der in eine Wohnung mit einer Katze eintritt, und die Katze zerkratzt die gute Lederjacke. Ist dem Menschen bekannt, dass in dem Haushalt eine Katze lebt, muss ihm das Risiko bewusst sein, dass die Katze die Jacke zerkratzt... so wurde einBekannten von uns, dem seine Lederjacke von unserem Kater zerkratzt wurde, abgenudelt...)


anonym
beantwortet von bmalenke1 am 9. November 2007 21:29
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Katzen sind in der privaten haftpflicht mit versichert


anonym
beantwortet von Rogald am 20. November 2007 01:24
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Die Versicherung wird auch die Behandlungskosten für unverhältnismäßig halten. Wurde vorher das Angebot eines rumänischen Tierarztes eingeholt?


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