Nein, kannst Du nicht. Wenn Du den Vertrag kündigst, bekommst Du deine Beiträge abzüglich Kosten und Zulagen ausgezahlt. D.h., Du musst die staatl. Förderung zurückzahlen und somit lohnt sich das i.d.R. nicht. Du kannst allerdings zu Rentenbeginn 30% des angesparten Kapitals auszahlen lassen.