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Kann man sich bei Scheidung immer einen gemeinsamen Anwalt nehmen, wenn man sich einig ist?

gefragt von adriana am 05.03.2007 um 14:14 Uhr

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Reply


baumschuetzer
beantwortet von baumschuetzer am 5. März 2007 19:08
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Hi Adriana, ich stehe gerade mitten in dieser Situation. Wenn sich beide wirklich über alles einig sind, so wie meine Nochehefrau und ich, dann ist es in jedem Fall günstiger die ganze Geschichte gemeinsam bei einem Anwalt abzuwickeln. Allerdings ist es in der Tat so, dass der Anwalt nur die eine Seite vertritt. Aber wenn man sich einig ist, gibt es ja auch keinen Rechtsstreit. Zwei Anwälte sind dann angesagt, sobald in irgendeiner Frage Uneinigkeit besteht. Ein zweiter Anwalt macht die Sache aber auch gleich viel teurer. Und die Kosten der Scheidung werden am Streitwert festgemacht. Wir haben bei meinem Anwalt einen Scheidungsfolgenvertrag ausgearbeitet mit dem wir beide zufrieden sein können. Dieser ist dann bei einem anderen Notar beglaubigt worden. Somit wird der eigentliche Scheidungstermin nur noch ein Verwaltungsakt mit ganz geringen Kosten. Mit 2. Anwalt und einem hohen Streiwert in der Scheidung, käme uns das ganze Verfahren fast doppelt so teuer. LG Frank


beatcatcher
beantwortet von beatcatcher am 14. Mai 2007 11:23
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kurz zum verstehen,1 anwalt ist günstiger und machbar! setzt aber 100%vertrauen voraus da,dieser rechtsbeistand nur eine person vertr.,und die andere partei quasi das recht sich selbst zu verteidigen in anspruch nimmt,und auf vorher getroffene absprachen hofft.FAZIT- lieber absichern,man weiß nie.


gri1su
beantwortet von gri1su am 5. März 2007 14:18
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Ja, das ist machbar. Die Frage ist nur, ob es auch wirklich sinnvoll ist. Alle Fragen zur Scheidung sollten auf dem Vorweg eindeutig geklärt sein. Wenn es sich plötzlich ein Partner in einem bestimmten Punkt anders überlegt, kann ein Anwalt zwangsläufig nicht mehr beide Parteien vertreten.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 5. März 2007 15:01
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Da hat gri1su leider unrecht, denn ein Anwalt ist immer nur der Interessenvertreter EINES Klienten und er kann und darf NIEMALS auch den Gegner vertreten.

Möglich ist es allerdings, dass nur einer einen Anwalt nimmt und der andere Partner darauf verzichtet.

Die einzige "Konsequenz" daraus ist dann, dass das Scheidungsurteil erst nach vier Wochen rechtskräftig wird, damit der nicht durch einen Anwalt vertretene die Chance hat, noch einmal in Ruhe darüber nachzudenken.




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