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Kann man sich auch ohne Einkommen privat versichern?

gefragt von ThommyBThommyB am 26.10.2009 um 13:59 Uhr

Tag zusammen, hab da mal eine rein hypothetische Frage:

Wenn man kein Einkommen hat, aber z.B. sehr reich ist, kann man sich dann trotzdem privat versichern lassen, wenn man eben über das Vermögensverhältnis Auskunft gibt?

MfG ThommyB

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anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 26. Oktober 2009 14:07
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Hilfreichste Antwort

Du gehst mit einem Denkfehler ran: jemand mit Angestellteneinkommen muss sich gesetzlich versichern, wenn der Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze ist. Ein Angestellter über der BBMG darf sich freiwillig gesetzlich versichern, aber auch privat. Alle anderen MÜSSEN sich selbst versichern - egal ob freiwillig in der gesetzlichen Kasse oder privat. Darunter fällt auch Dein Beispiel...PS: Hilfeempfänger habe ich hier mal ausgeklammert.

Kommentar von Simple_avatar5smallThommyB am 26. Oktober 2009 17:12

Okay, verständliche Antwort! ;-) Aber was ist dann, wenn man bereits "privat versichert" ist und auf einmal einen Job hat, der unter der BBMG liegt? --> muss man dann in die gesetzliche wechseln, oder kann man die "private" trotzdem behalten, an dem "Reichtum" hat sich ja eigentlich nichts geändert, außer dass nun ein Job vorhanden ist? MfG

Kommentar von Bahnschaffner am 27. Oktober 2009 20:43

Nein, man muss nicht in die GKV wechseln, ganz im Gegenteil, der Gesetzgeber macht es einem einmal privat Versicherten seit 2007 äußerst schwer, wieder in die GKV zurückzukehren (Es gibt aber Tricks, die ich hier nicht kommentieren werde). Hintergrund ist der, dass man vermeiden möchte, dass junge gesunde Menschen sich zunächst preiswert privat versichern und dann wenn sie älter und kranheitsanfälliger werden und die PKV Beiträge deutlich steigen, wieder in die dann für sie günstigere Alimentierung durch die Allgemeinheit zurückkehren.

Kommentar von infomake am 14. November 2009 18:16

hier findest du viele weitere Infos über PKV www.versicherung.info-kredit.com


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MojitoTom
beantwortet von MojitoTom am 26. Oktober 2009 14:04
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Ja das geht, so lange Du keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ausübst.


hajottka
beantwortet von hajottka am 26. Oktober 2009 14:04
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wer zahlen kann, der darf


diemeggie
beantwortet von diemeggie am 26. Oktober 2009 14:02
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wenn du zahlst, klar.


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 26. Oktober 2009 14:01
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Nein...Geld hat man - und spricht nicht darüber... geht zu einer privaten Versicherung und meldet sich an - zum Vollen Tarif.

;-)) Keine dummen Fragen stellen lassen - und die Vorerkrankungen kann sich Versicherungsheini vom behandelnden Arzt holen.

Der will einen Abschluss - und sich das nicht über seine eigenen Fragen versauen lassen.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 26. Oktober 2009 14:00
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kann man - klaro......


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 26. Oktober 2009 14:00
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Warum soll man sich nicht privat versichern könne?

Kommentar von Simple_avatar5smallThommyB am 26. Oktober 2009 14:01

naja, weil ich immer lese, dass dies nur geht, wenn man eine festgelegte Einkommensgrenze übersteigt...

Kommentar von Febfe7b7717cb3d046cd2ea3d2c17ff4smalldiemeggie am 26. Oktober 2009 14:03

das bezieht sich auf die angestellten, die aus der kasse rauswollen. dann gilt die beitragsbemessungsgrenze. diese gilt aber nicht für dich.


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