oder muss man auch zum Standesamt?
Seit neuestem kann man sich auch nur kirchlich trauen lassen, aber vom rechtlichen her gilt man nach wie vor als unverheiratet
ja das geht seit Januar. Die Ehe hat aber keinerlei rechtliche Wirkung. Vor dem Gesetz gilt man als unverheiratet. Also kein Erbanspruch, keine Entschediungsmöglichkeit im Krankheitsfalle, keine Witwenrente, keine Steuererleichterung usw.
Es ist seit Kurzem möglich, sich auch nur kirchlich trauen zu lassen, aber da diese Eheschließung vor dem Gesetz nicht gilt, habt Ihr keinerlei gegenseitige Versorgungs-, Erb- oder Rentenansprüche und auch bei einer schweren Erkrankung der Partners hat der Andere kein Mitspracherecht.
Die rein kirchliche Trauung ist für Paare gedacht, die schon einmal verheiratet waren und mit einer erneuten standesamtlichen Eheschließung z.B. den Anspruch auf Witwenrente verlieren würden. Damit sie trotzdem eine Art offizielle Bindung haben, kann man jetzt auch nur kirchlich heiraten.
Natürlich kannst Du Dich nur kirchlich trauen lassen. Ob das nun jede Kirche mitmacht, weiß ich nicht. In unserer christlichen Gemeinde, die Kirche Christi, geht das natürlich, da das Eheversprechen vor Gott mehr zählt als vor dem Standesamt.
Gesetzlich gilt man dann aber immer noch als unverheiratet.

Dann ist man gesetzlich aber unverheiratet.

erst standesamt dann kirche
das war einmal

Standesamtlich zählt mehr wie kirchlich,mam muss zum standesamt

Ich denke schon, denn rechtlich hat das eh keinen Einfluß.
nur am Staatamt wird der Heirat vom Staat anerkannt.
ich meine mich zu erinnern, dass das umgestellt wurde und jetzt inzwischen geht.
Edit: Hah! wusst ichs doch: http://blog.wo-heiraten.de/neues-eherecht-kirchlich-heiraten-ohne-standesamt/
geht seit anfang des jahres

Standesamt ist Pflicht...LG
nein! Seit 1.1. 2009 nicht mehr!
auchmama am 22. Februar 2009 16:06 ...und wo gibts dann die Urkunde her???
gibt keine! Gesetzlich ist man dann nicht verheiratet - nur kirchlich
auchmama am 22. Februar 2009 16:10 ...also, für "richtig Heiraten" doch zum Standesamt!?!
ja, man kann aber jetzt zum Beispiel 2 Wochen vor dem Standesamt kirchlich heiraten, dann hat man beides. Ging vorher nicht. Sinnvoll ist es fast nur für Witwen die auf ihre alte Witwenrente nicht verzichten wollen und trotzdem nochmal heiraten wollen
auchmama am 22. Februar 2009 16:15 ...das ist eine Möglichkeit!!! Danke für die Info...LG
man muss zum standesamt, die kirche setzt das voraus
nein das ist falsch! Gilt seit Januar nicht mehr

nein
buebue am 22. Februar 2009 16:05 Medien - FAQ
Paare, die ausschließlich kirchlich geheiratet haben, gelten staatlich als Unverheiratete ... mich als Geschiedene/r noch einmal kirchlich trauen zu lassen ? ...
http://www.bistum-hildesheim.de/bho/dcms/sites/bistum/medien/faq.html
wurde anfang des jahres geändert
doch!