Speziell geht es darum: Mal angenommen, ich werde als Richterin in einem Bundesland eingestellt? Kann ich dann später in ein anderes Bundesland wechseln und trotzdem meinen Richterjob behalten?

Mit Einwilligung ist für Richter und Beamte der Dienstherrenwechsel möglich. Allerdings ist daß nicht unbedingt einfach. Ein Studienfreund versucht seit etwa 18 Jahren in sein Heimatbundesland zu kommen.
Als Richterin müßtest Du das am besten wissen, denn Du sollst doch auch über alle vorkommenden Fälle urteilen! Sonst gibt es einen Einspruch!
wenn das ein Richter nicht weiß ... wer soll es denn wissen? ;-)
Denke auch, dass du als Richter die Möglichkeit hast, die Versetzungsmöglichkeiten auszuloten. Aber ich weiss, dass es diese Möglichkeit gibt. Es muss "nur" beim Dienstherren beantragt und begründet werden. Im Falle einer Ablehnung gibt es immer noch den Verwaltungsgerichtsweg.... den kennst du doch auch, oder?