Brauche demnächst einen neuen Personalausweis. Kann ich meinen Künstlername mit eintragen lassen und wie geht das?
Man kann ihn nicht mehr eintragen lassen:
Änderungen seit 1. November 2007
Gleichzeitig mit der Einführung des Fingerabdrucks im ePass – die allerdings für den Personalausweis zunächst keine Relevanz haben – traten auch Änderungen für die Personalausweise in Kraft: So entfällt das Feld Ordens- oder Künstlername.
Weiterhin wird die Gültigkeitsdauer für Personalausweise jüngerer Antragsteller unter 24 Jahren von fünf auf sechs Jahre angehoben. Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr erhalten einen für zehn Jahre gültigen Personalausweis (bislang 26. Lebensjahr). Die Seriennummer wird auf der Rückseite des Ausweises aufgedruckt. Auf der Vorderseite werden die beiden schwarzen Linien innerhalb der maschinenlesbaren Zone als Mikroschriftzeilen mit dem Text „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ dargestellt.[16] Im Gegensatz zu früher können Personalausweise seit dem 1. November 2007 bereits für Kinder jeden Alters beantragt werden, da Kinderreisepässe künftig maximal bis zum 12. Geburtstag gelten, gleichzeitig die Möglichkeit des Kindereintrags im Elternpass entfällt und für Reisen innerhalb Europas ab dem 12. Lebensjahr somit ein Reisepass notwendig würde.[17].
Bis Oktober letzten Jahres war es kein Problem, ein Pseudonym eintragen zu lassen. Seitdem geht das leider nicht mehr.

Wenn Du unter Deinem Künstlernamen in größerem Rahmen bekannt bist, ist die Eintragung nach Ermessen der Behörde möglich.

ja
sender am 3. März 2008 23:30 falsch.

Ja das geht auf jeden Fall. Soweit ich weiß muss man Mitglied sein in so einem bestimmten Club ( irgendwas mit Autoren- auch wenn man kein Schriftsteller ist), mit der Mitgliedschaftsbescheinigung kann man aufs Amt. Mal sehen ob ich dazu noch was finde...
steinchen78 am 26. Februar 2008 21:21 Ich habs: Mitgliedschaft bei: www.schriftstellerverband.com
siehe RBMannheim
sender am 3. März 2008 23:37 Entsprechend der §§2.2 und 2.3 des Verbandes möchte ich das anzweifeln.
(War aber gut gemeint von Dir.)

Definitiv ja!
RBMannheim am 26. Februar 2008 21:15 Nachtrag zur Erklärung:
Künstlername in den Personalausweis eintragen lassen Soll der Künstlername im Personalausweis eingetragen werden, so muss nachgewiesen werden, dass man Künstler ist. Z.B. durch einen Künstlerverband (Bescheinigung). Das Ordnungsamt entscheidet, ob der Künstlername eingetragen wird. Es wird dann ein neuer Personalausweis erstellt.
http://anonym.to/?http://www.aachen.de/DE/stadtbuerger/politikverwaltung/behoerdenwegweiser/dienstleistungen/index_detail.asp%3FsearchID=3758
DH, lissa! einzige richtige antwort.
hab dich erkannt :o))