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Der gesamte Freistellungsbetrag kann auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Auf die optimale und korrekte Verteilung muss der Steuerpflichtige selbst achten. Die Summe aller erteilter Freistellungsaufträge ist auf den Sparerfreibetrag zuzüglich Werbungskostenpauschbetrag begrenzt - siehe unten.

Ja, den kannst Du ohne weiteres auf mehrere Banken verteilen!!!