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Kann man sein Testament auch an eine andere Person zu Aufbewahrung geben?

gefragt von breitling am 22.11.2007 um 23:38 Uhr

anstatt beim Gericht??


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waterlilies
beantwortet von waterlilies am 23. November 2007 09:06
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Selbstverständlich kannst du das. Ein Notar wird dein Testament auch aufbewahren (aber auch das kostet Gebühren). Wichtig ist, dass dein Testament für dich erreichbar ist und bei deinem Ableben leicht gefunden werden kann. Für mich die SICHERSTE Art der Aufbewahrung ist die bei Gericht. Du kannst dein Testament auch jederzeit dort wieder aus der Aufbewahrung holen und ändern oder ein neues hinterlegen. Für jemanden, der alle paar Wochen sein Testament ändern möchte ist das unpraktisch - zugegeben. Für alle anderen ist es eine sichere Aufbewahrungsart. Es besteht immer die Gefahr, dass ein Testament von Angehörigen unterschlagen wird, obwohl sie zur Ablieferung ans Nachlaßgericht gesetzlich verpflichtet sind.


anonym
beantwortet von fink1 am 22. November 2007 23:41
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Nach § 2259 BGB ist die das Testament verwahrende Person verpflichtet, das Testament unverzüglich, nachdem sie von dem Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlaßgericht abzuliefern. (www.wdr.de/recht)

Also JA!

Kommentar von Simple_avatar2smallNicole73 am 22. November 2007 23:46

Richtig!!!


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 22. November 2007 23:55
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Klar geht das. Du wählst selbst eine Person Deines Vertrauens, von der Du auch annimmst, dass sie gegebenenfalls von Deinem Ableben erfährt und das Testament vorlegen kann. Wenn es doch mal zum Zerwürfnis mit dieser Person kommen sollte, kein Problem: Du kannst jederzeit ein neues Testament errichten, es gilt immer das jügste. Deshalb soll ein Testament auch ein Datum erhalten.


comarel
beantwortet von comarel am 23. November 2007 00:12
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Ein Testament kann bei dir selbst aufbewahrt werden, in deinen Unterlagen, dann sollte aber jemand genau wissen, wo es im "Ernstfall" zu finden ist, bei einer Person deines Vertrauens, die dann unverzüglich nach deinem Ableben das Testament dem zuständigen Gericht vorlegt, was am gleichen Tag, spätestens am darauffolgenden Tag passieren MUSS, oder bei einem Notar, der im "Ernstfall" zu verständigen ist und der dann die Herausgabe an das Gericht regelt.


anonym
beantwortet von kbra01 am 23. November 2007 07:16
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Der berühmte versiegelte Umschlag der als Einschreiben mit Rückschein an einen selbst adressiert und gut bei einem selbst aufbewahrt wird. Ist das Siegel nicht erbrochen, gilt dieses so aufbewahrte Testament als "echt". Von einer Aufbewahrung bei Gericht würde ich abraten. Denn immer, wenn ein neues Testament erstellt werden soll, müßte darauf hingewiesen werden, daß es bereits eines gibt. Die Gerichte/Notare fragen aber icht immer danach, so kommt es oft zu der peinlichen Situation, daß im Falle des Falles mehrere Testamente existieren, die in mühsamer Kleinarbeit auf das letztgültige reduziert werden müssen.


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 23. November 2007 08:45
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'türlich


anonym
beantwortet von eule1904 am 23. November 2007 09:11
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Du kannst es jemand anderen zur Aufbewahrung geben, jedoch wäre es bei einem Gericht oder beim Notar ratsamer.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 23. November 2007 16:47
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Meine Eltern hatten ihr gemeinschaftliches Testament beim Notar hinterlegt. Nach deren Tod klappte es wirklich prima.

Kommentar von kbra01 am 23. November 2007 23:13

Beide Ehegatten sollten sich vorher darauf geeinigt haben, daß jeder auch nach Ableben des jeweils anderen Partners zur Änderung berechtigt ist. Ist das nicht der Fall, gilt immer das letzte gemeinschaftliche Testament. Alle weiteren sind dann sonst gegenstandslos.


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