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kann man sein kind ier in deutscland Lupa fiera (dt. stolze wölfin) nennen? oder ist das verboten?

gefragt von laraleandralaraleandra am 22.03.2009 um 17:46 Uhr
Frage beantworten

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namen x 2.155

Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 22. März 2009 17:46
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Sicher, wenn Du willst, dass es auf dem Schulhof ständig verhauen wird.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 22. März 2009 17:47
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Da sich dieser Name keinem Geschlecht zuordnen lässt, gibt es bestimmt Probleme.


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 22. März 2009 17:46
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Wenn der Standesbeamte mitspielt dann ja, wenn er das ablehnt kannst du noch vor Gericht gehen...


Liberator
beantwortet von Liberator am 22. März 2009 17:51
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ich hoffe ja! Es wäre ein wunderschöner Name!

Wir machen uns morgens im Büro immer über die Namen der Neugeborenen aus der Zeitung lustig. Die Kinder haben so schreklich unbedeutsame Namen. Modenamen halt.

Aber alles ist ja bekanntlich gut was man gerne tut!

Von daher jedem das seine :-)

Kommentar von 6e92a3e2fd1b2284555f959a543639b1smalllaraleandra am 22. März 2009 17:58

meinst du das ernst? findest du den namen wirklich schön?


anonym
beantwortet von Regenmacher am 22. März 2009 17:47
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Das wird klappen, wenn du den Standesbeamten, der das eintragen soll, entweder mit einer Waffe bedrohst oder unter Alkohol setzt.

Kommentar von Wurzel50 am 22. März 2009 17:49

dh


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. März 2009 17:47
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Das arme Kind.


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 22. März 2009 17:47
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Dämlicher Namen, warum willst ihm das antun?

Kommentar von 6e92a3e2fd1b2284555f959a543639b1smalllaraleandra am 22. März 2009 17:48

wer sagt, dass ich das will??

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 22. März 2009 17:49

Wissen tue ich es nicht, habe es aufgrund deiner Frage angenommen

Kommentar von 6e92a3e2fd1b2284555f959a543639b1smalllaraleandra am 22. März 2009 17:53

ich hab nur so gefragt.

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 22. März 2009 17:54

warum stellst du denn die frage?
nur mal so???
...hab grad langeweile???

Kommentar von 6e92a3e2fd1b2284555f959a543639b1smalllaraleandra am 22. März 2009 18:01

ich mag namen und finde es wichtig, dass ein mensch einen schönen namen hat, da er einen das leben lang begleitet und man mit ihm gerufen wird und sich in gewisser weise auch damit identifiziert. und mich stört es, wenn ein name so bedeutungslos ist und gar nichts dahinter steckt. ich mag auch gerne namen wie perle, luna, engel und wolke....


SuedelaSueshi
beantwortet von SuedelaSueshi am 22. März 2009 17:47
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Es wird sein Leben lang gedisst. Tu's nicht.

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 22. März 2009 17:48

was für ein ausdruck...gedisst...nicht alle wollen superstar werden.
manche geben sich auch mit dem normalen leben zufrieden, ohne DSDS

Kommentar von 6e92a3e2fd1b2284555f959a543639b1smalllaraleandra am 22. März 2009 17:49

wer sagt, dass ich das vorhabe??


anonym
beantwortet von Christiangt am 22. März 2009 17:47
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Verboten kann man nicht sagen, aber wahrscheinlich wird der Name abgelehnt werden.


g3vara
beantwortet von g3vara am 22. März 2009 17:53
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Lass lieber sein, auch wenn standesamt nichts gegen haben würde was ich eigentlich nicht glaube.


ElkeSt
beantwortet von ElkeSt am 22. März 2009 17:50
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Vielleicht startest Du hier mal ne Umfrage, wer den Namen gut findet? Auch wenn Du ihn unbedingt willst, das Kind hat ihn und findet ihn eventuell ziemlich daneben.

Frag im Standesamt nach.

Kommentar von 6e92a3e2fd1b2284555f959a543639b1smalllaraleandra am 22. März 2009 17:58

das interessiert mich eigentlich wenig wie andere den namen finden. außerdem hab ich auch gar nicht vor, mein kind so zu nennnen...


hajottka
beantwortet von hajottka am 22. März 2009 17:50
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hängt wahrscheinlich von der Tagesform des Standesbeamten ab. Ob's verboten ist, weis ich nicht, aber es wäre eine Bestrafung!


ArneB
beantwortet von ArneB am 22. März 2009 17:49
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ich würds nicht tun


butz1510
beantwortet von butz1510 am 22. März 2009 17:49
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"Grundsätzlich gilt: die Eltern sind in der Wahl des Vornamens für ihr Kind frei. Allerdings wird diese Wahlfreiheit durch das Kindswohl eingeschränkt.

Die Dienstanweisung für Standesbeamte führt in §262 folgendes aus:

Das Recht zur Erteilung der Vornamen ergibt sich aus der Personensorge. Bei ehelichen Kindern steht dieses Recht den Eltern gemeinsam zu, in besonderen Fällen dem Ehegatten allein, der die Sorge für die Person des Kindes ausübt.[...] Bei nichtehelichen Kindern steht dieses Recht der Mutter zu.

Für die Wahl des Vornamens gibt es kaum einschränkende Bestimmungen. Generell gilt:

Vornamen sollen als solche erkennbar sein

Die Dienstanweisung der Standesbeamten beinhaltet den Kernsatz, daß Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, nicht gewählt werden dürfen. Dieser Satz ist jedoch weit auslegbar und sorgt immer wieder für Ärger. Bei Zweifelsfällen kommt es deswegen sogar zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

Vornamen, die an einen Familien-, Orts- oder Flurnamen erinnern, sowie Titel oder kulturhistorisch-religiös tabuisierte Namen werden vom Standesbeamten in der Regel abgelehnt.

Es gibt aber auch Ausnahmen von der Regel: In Ostfriesland ist es üblich, den Vatersname im Genitiv als Zwischenname zu benutzen (Hinrichs oder Harmen) und zwar sowohl für Jungen als auch Mädchen. (Beispiel: Jens Hinrichs Meier, Hilke Hinrichs Meier)

Weiterhin darf der Vorname nicht identisch mit dem Nachnamen sein. Die Familie Martin darf ihr Kind also nicht auch mit Vornamen Martin nennen.

Anstößige oder auch belastende Namen, darunter Allah, Judas oder FC-Bayern (soll ernsthaft einem Standesbeamten vorgetragen worden sein!) sollen von den Standesbeamten zurückgewiesen werden. Der Standesbeamte wird in diesen Fällen an die Verantwortung der Namengeber appellieren. Denn hier ist das Kindswohl betroffen.

Namen aus anderen Kulturen

Probleme machen gelegentlich fremde Namen. Wenn der Namensgeber nachweisen kann, daß es diesen Namen gibt und daß er benutzt wird, sind auch fremde Namen erlaubt.

Häufig gibt es jedoch keine klare Unterscheidung fremder Vornamen in Bezug auf das Geschlecht. In Fällen, in denen das Geschlecht nicht eindeutig aus den Namen hervorgeht, (z.B. Toni, Sigi, Kai, Eike), muß ein zweiter und eindeutiger Vorname angehängt werden. Eine gewisse Ausnahme spielt Maria. Maria als traditioneller Name wird als Zweitname für Jungen anstandslos akzeptiert.

Bestehen beim Standesbamten Zweifel über die Schreibweise eines fremden Vornamens, ist er ihm nicht geläufig, zweifelt er an der Existenz des vorgeschlagenen Namens, so kann er beim zuständigen Konsulat, bei der betreffenden Botschaft oder bei der Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden Rat und Auskunft einholen.

An der Universität Leipzig können Sie sich ein Gutachten erstellen lassen, ob der von Ihnen gewählte Name von deutschen Standesämtern angenommen wird. Das Angebot ist leider nicht kostenlos, aber möglicherweise lohnenswert:

Es können schriftliche Bestätigungen zu Vornamen und Gutachten (auch Namenurkunden) zu Vor- und Familiennamen gegen eine Bearbeitungsgebühr erstellt werden.

Namenberatungsstelle der Universität Leipzig Augustusplatz 10-11, 04109 Leipzig (6.Etage, Zi. 629) Tel. (gebührenpflichtig) 0190/887735 Fax. 0341/9737499 Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung

http://www.uni-leipzig.de/~slav/ai/ainb.htm "

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 22. März 2009 17:49

Quelle: Das Vornamenportal http://www.vornamenportal.de 2002

Kommentar von 6e92a3e2fd1b2284555f959a543639b1smalllaraleandra am 22. März 2009 17:56

danke!!


istie
beantwortet von istie am 22. März 2009 17:48
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Wenn der Standesbeamte mitspielt.


anonym
beantwortet von Wurzel50 am 22. März 2009 17:48
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soweit ich informiert bin, muss nach deutschem recht, das geschlecht eindeutig zuzuordnen sein, gruss wurzel


GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 22. März 2009 17:47
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Solltest noch einen 2 Namen ranhängen, der das Geschlecht erkennen lässt. Dann geht's sicher.


holsch
beantwortet von holsch am 22. März 2009 17:47
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standesamt fragen, würde abraten


anonym
beantwortet von BigDaddyCool am 22. März 2009 17:47
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Das glaube ich nicht... aber Standesamt fragen.... die wissen das,.

La Revedere


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