laraleandra am 22.03.2009 um 17:46 Uhr

Sicher, wenn Du willst, dass es auf dem Schulhof ständig verhauen wird.
Da sich dieser Name keinem Geschlecht zuordnen lässt, gibt es bestimmt Probleme.

Wenn der Standesbeamte mitspielt dann ja, wenn er das ablehnt kannst du noch vor Gericht gehen...

ich hoffe ja! Es wäre ein wunderschöner Name!
Wir machen uns morgens im Büro immer über die Namen der Neugeborenen aus der Zeitung lustig. Die Kinder haben so schreklich unbedeutsame Namen. Modenamen halt.
Aber alles ist ja bekanntlich gut was man gerne tut!
Von daher jedem das seine :-)
laraleandra am 22. März 2009 17:58 meinst du das ernst? findest du den namen wirklich schön?
Das wird klappen, wenn du den Standesbeamten, der das eintragen soll, entweder mit einer Waffe bedrohst oder unter Alkohol setzt.
dh

Dämlicher Namen, warum willst ihm das antun?
laraleandra am 22. März 2009 17:48 wer sagt, dass ich das will??
albundysohn am 22. März 2009 17:49 Wissen tue ich es nicht, habe es aufgrund deiner Frage angenommen
laraleandra am 22. März 2009 17:53 ich hab nur so gefragt.
domchef am 22. März 2009 17:54 warum stellst du denn die frage?
nur mal so???
...hab grad langeweile???
laraleandra am 22. März 2009 18:01 ich mag namen und finde es wichtig, dass ein mensch einen schönen namen hat, da er einen das leben lang begleitet und man mit ihm gerufen wird und sich in gewisser weise auch damit identifiziert. und mich stört es, wenn ein name so bedeutungslos ist und gar nichts dahinter steckt. ich mag auch gerne namen wie perle, luna, engel und wolke....

Es wird sein Leben lang gedisst. Tu's nicht.
domchef am 22. März 2009 17:48 was für ein ausdruck...gedisst...nicht alle wollen superstar werden.
manche geben sich auch mit dem normalen leben zufrieden, ohne DSDS
laraleandra am 22. März 2009 17:49 wer sagt, dass ich das vorhabe??
Verboten kann man nicht sagen, aber wahrscheinlich wird der Name abgelehnt werden.
Lass lieber sein, auch wenn standesamt nichts gegen haben würde was ich eigentlich nicht glaube.
Vielleicht startest Du hier mal ne Umfrage, wer den Namen gut findet? Auch wenn Du ihn unbedingt willst, das Kind hat ihn und findet ihn eventuell ziemlich daneben.
Frag im Standesamt nach.
laraleandra am 22. März 2009 17:58 das interessiert mich eigentlich wenig wie andere den namen finden. außerdem hab ich auch gar nicht vor, mein kind so zu nennnen...

hängt wahrscheinlich von der Tagesform des Standesbeamten ab. Ob's verboten ist, weis ich nicht, aber es wäre eine Bestrafung!

"Grundsätzlich gilt: die Eltern sind in der Wahl des Vornamens für ihr Kind frei. Allerdings wird diese Wahlfreiheit durch das Kindswohl eingeschränkt.
Die Dienstanweisung für Standesbeamte führt in §262 folgendes aus:
Das Recht zur Erteilung der Vornamen ergibt sich aus der Personensorge. Bei ehelichen Kindern steht dieses Recht den Eltern gemeinsam zu, in besonderen Fällen dem Ehegatten allein, der die Sorge für die Person des Kindes ausübt.[...] Bei nichtehelichen Kindern steht dieses Recht der Mutter zu.
Für die Wahl des Vornamens gibt es kaum einschränkende Bestimmungen. Generell gilt:
Vornamen sollen als solche erkennbar sein
Die Dienstanweisung der Standesbeamten beinhaltet den Kernsatz, daß Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, nicht gewählt werden dürfen. Dieser Satz ist jedoch weit auslegbar und sorgt immer wieder für Ärger. Bei Zweifelsfällen kommt es deswegen sogar zu rechtlichen Auseinandersetzungen.
Vornamen, die an einen Familien-, Orts- oder Flurnamen erinnern, sowie Titel oder kulturhistorisch-religiös tabuisierte Namen werden vom Standesbeamten in der Regel abgelehnt.
Es gibt aber auch Ausnahmen von der Regel: In Ostfriesland ist es üblich, den Vatersname im Genitiv als Zwischenname zu benutzen (Hinrichs oder Harmen) und zwar sowohl für Jungen als auch Mädchen. (Beispiel: Jens Hinrichs Meier, Hilke Hinrichs Meier)
Weiterhin darf der Vorname nicht identisch mit dem Nachnamen sein. Die Familie Martin darf ihr Kind also nicht auch mit Vornamen Martin nennen.
Anstößige oder auch belastende Namen, darunter Allah, Judas oder FC-Bayern (soll ernsthaft einem Standesbeamten vorgetragen worden sein!) sollen von den Standesbeamten zurückgewiesen werden. Der Standesbeamte wird in diesen Fällen an die Verantwortung der Namengeber appellieren. Denn hier ist das Kindswohl betroffen.
Namen aus anderen Kulturen
Probleme machen gelegentlich fremde Namen. Wenn der Namensgeber nachweisen kann, daß es diesen Namen gibt und daß er benutzt wird, sind auch fremde Namen erlaubt.
Häufig gibt es jedoch keine klare Unterscheidung fremder Vornamen in Bezug auf das Geschlecht. In Fällen, in denen das Geschlecht nicht eindeutig aus den Namen hervorgeht, (z.B. Toni, Sigi, Kai, Eike), muß ein zweiter und eindeutiger Vorname angehängt werden. Eine gewisse Ausnahme spielt Maria. Maria als traditioneller Name wird als Zweitname für Jungen anstandslos akzeptiert.
Bestehen beim Standesbamten Zweifel über die Schreibweise eines fremden Vornamens, ist er ihm nicht geläufig, zweifelt er an der Existenz des vorgeschlagenen Namens, so kann er beim zuständigen Konsulat, bei der betreffenden Botschaft oder bei der Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden Rat und Auskunft einholen.
An der Universität Leipzig können Sie sich ein Gutachten erstellen lassen, ob der von Ihnen gewählte Name von deutschen Standesämtern angenommen wird. Das Angebot ist leider nicht kostenlos, aber möglicherweise lohnenswert:
Es können schriftliche Bestätigungen zu Vornamen und Gutachten (auch Namenurkunden) zu Vor- und Familiennamen gegen eine Bearbeitungsgebühr erstellt werden.
Namenberatungsstelle der Universität Leipzig Augustusplatz 10-11, 04109 Leipzig (6.Etage, Zi. 629) Tel. (gebührenpflichtig) 0190/887735 Fax. 0341/9737499 Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung
butz1510 am 22. März 2009 17:49 Quelle: Das Vornamenportal http://www.vornamenportal.de 2002
laraleandra am 22. März 2009 17:56 danke!!
soweit ich informiert bin, muss nach deutschem recht, das geschlecht eindeutig zuzuordnen sein, gruss wurzel

Solltest noch einen 2 Namen ranhängen, der das Geschlecht erkennen lässt. Dann geht's sicher.
Das glaube ich nicht... aber Standesamt fragen.... die wissen das,.
La Revedere