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Kann man sechs Tage nach Auto-Auffahrunfall Anzeige stellen?

gefragt von Noddy am 18.11.2008 um 20:45 Uhr

Hatte vor sechs Tagen einen sehr leichten Auffahrunfall. Ich bin langsam rückwärts aus einem Parkplatz in eine 30er Zone auf die Straße gerollt. Gleichzeitig fuhr eine Frau ihr Auto im 1. Gang an nachdem sie ebenfalls aus ihrer Parklücke gegenüber gefahren war. Es gab einen leisen Krach, wir stiegen aus und ich sah bei mir dann eine leichte Delle in der Plastikverkleidung meines VW Touran. Am 8 Jahre alten Volvo der Frau war gar nichts. Wir parkten unsere Autos und tauschten Daten aus. Dann sagte ich wir sollten lieber die Polizei rufen da ich einen Firmenwagen fahre und das laut Arbeitgeber machen muss. Polizei kam und sagte: Hier ist nichts passiert, der Volvo ist ok, nur im VW Touran ist ein leichter riß in der Verkleidung. Will jemand Anzeige stellen? Wir beide sagten nein und meinten wir wären beide Schuld. Die Polizistin sagte, lohnt sich auch nicht, und ihr Baby - von der Volvo Fahrerin - schläft ja immer noch, hören Sie bitte auf mit dem Heulen! Die Volvo Fahrerin hat nämlich hysterisch geheult. Habe ich selber nicht verstanden. Heute abend ruft der Mann dieser Frau an und sagt ich hätte deren Anhängerkupplung verbogen - er will neue Anhängerkupplung und Rahmen. Er geht zum Gutachter! Und jetzt? Was mache ich nach sechs Tagen? Nur ich hatte doch einen Schaden. Muß ich jetzt Anzeige erstatten? Oder der Arbeitgeber?

Kann man nach sechs Tagen noch Ansprüche erheben?

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recht x 35.221 Auto x 23.156 versicherung x 5.646 anzeige x 747 gutachten x 138 autounfall x 121

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 18. November 2008 20:53
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Warum willst Du Anzeige erstatten? (Die Frist für einen Strafantrag beträgt übrigens drei Monate.) Davon erhältst du doch keinen Schadenersatz.

Für Deine Ansprüche besteht zwei Wochen ein Direktanspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung; das bedeutet, daß Du direkt gegen sie vorgehen kannst und nicht den Umweg über den Unfallgegner wählen mußt. (In der Regel ist das allerdings ohne praktische Bedeutung - d.h. es wird kulanterweise auch später akzeptiert werden.) Die Verjährung tritt drei Jahre nach Abschluß des Schadensjahres ein.

Soweit es um den Firmenwagen geht (ich gehe hier davon aus, daß er auch im Eigentum Deines Arbeitgebers steht) müßte der Arbeitgeber seinen Schaden geltend machen oder die entsprechenden Ansprüche an Dich abtreten.

Kommentar von IchSchauMal am 19. November 2008 06:43

Da gibt`s doch jetzt mal nen Daumen für


Questor
beantwortet von Questor am 18. November 2008 20:49
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Irgendwas verstehe ich nicht, Du fährst rückwärts, und die Frau ihr Auto im ersten Gang an, wie kommst du dann an ihre Anhängerkupplung??

Kommentar von doris11 am 18. November 2008 20:51

ja genau,....


thebrain
beantwortet von thebrain am 18. November 2008 20:47
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das hättest du in der firma längst provisorisch anzeigen müssen. geh zum anwalt und red sofort mit deiner versicherung. die können gleich nen gutachter für dein auto schicken.

Kommentar von Simple_avatar5smallmamalita am 18. November 2008 20:48

Ja, so würde ich es auch machen.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 18. November 2008 20:54
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Die Polizei hat damit gar nichts zu tun. War schon sehr nett, dass sie überhaupt gekommen sind und sich damit beschäftigt haben. Zuständigkeit normalerweise nur bei Unfällen mit Personenschaden (hier ja offensichtlich nicht der Fall).

Unfall muss auf jeden Fall der Versicherung gemeldet werden, mit Bericht usw. .. die regelt dann alles weitere...


anonym
beantwortet von doris11 am 18. November 2008 20:49
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nun,da ja Polizei da war,...ist das auch wenn keiner eine Anzeige gemacht hat,dokumentiert worden,....und....ich an deiner Stelle würde bei der Polizei nachfragen,..was du tun kannst,..weil wenn beide Schuld sind,...so wie sie das gesagt hat,auch....was will er?? soll er es anzeigen wenn wer will,...der will ja nur das jemand da bezahlt,..nach 6 Tagen?? ich mein hat er das nicht vorher gesehen?? deshalb mein Tip,..bei der Polizei nachfragen.... fragen kostet nichts,..und wenn der jenige Polizist da ist,..noch besser!


anonym
beantwortet von holgeroel am 20. November 2008 09:20
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Ja- kommt immer auf den Grund und die jeweilige Versicherung an gr. holger


angie760
beantwortet von angie760 am 18. November 2008 20:50
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Wie thebrain schon sagt,so wär es am besten.


anonym
beantwortet von Oliv1971 am 18. November 2008 20:49
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normalerweise bekommt man von der Polizei ein Unfallprotokoll ausgehändigt. Ich verstehe die Frage nicht? Soll doch die Versicherung abwickeln.


regideur
beantwortet von regideur am 18. November 2008 20:49
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Kann man schon kommt aber sicher nichts dabei heraus da ihr ja beide Schuld habt. Aus einer Delle macht jede Fachwerkstatt bei einem Unfall einen Schaden von mehreren 100 Euro...ob er denn den begleichen würde???


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