ich bin freiberuflich tätig und habe des öfteren kundenkontakt. bei manchen meiner kunden ist es da total angesagt, dass ich im schicken businessoutfit zum meeting komme. solche klamotten würde ich in meiner freizeit niemals tragen und daher ziehe ich diese kleidung ausschließlich an, wenn ich arbeite. darf ich die sachen aus diesem grund von der steuer absetzen? ich brauche sie schließlich, um meinen beruf ausüben zu können.

nein.
ob du diese schicken sachen in der freizeit trägst ist nebensächlich.
es zählt nur, dass du sie tragen könntest.
anders ist das bei einem schlosseranzug, das ist berufstypische kleidung und bei der steuer absetzbar.

Meines wissens wird branchenübliche Bekleidung nicht als Berufskleidung betrachtet, und ist deshalb nicht absetzbar.

Kleidung, die man auch privat tragen KÖNNTE, kann man nicht von der Steuer absetzen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man das tatsächlich privat tragen WÜRDE.
Ich käme beispielsweise nie auf die Idee, privat Kravatten zu tragen; gleichwohl wäre das rein theoretisch möglich. Damit erkennt das Finanzamt auch meine beruflich notwendigen Schlipse nicht an.
Ich würde es trotzdem versuchen und mit viel Überzeugung geht vielleicht doch was.
schurke am 19. September 2007 20:16 Vergiß es. Hatte ich mehrmals versucht, keine Chance.

Das geht leider nicht. Nur Arbeitskleidung die auch nur als Arbeitskleidung genutzt werden kann ist absetzbar. Also ein Blaumann oder ein Arbeitskittel.