
Kosten, die unmittelbar mit der Scheidung zu tun haben, etwa für einen "Ehevertrag", kann man absetzen.
Nicht absetzen kann man natürlich Kosten von Scheidungsfolgen, also etwa Unterhalt.

Auch Anwaltskosten, Notarkosten, also alle Ausgaben, die du aufgrund der Scheidung hast, kannst du als "außergewöhnliche Belastung" (entweder im Mantelbogen oder in Anlage N) steuerlich absetzen.