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Kann man Schadensersatz verlangen nach einem "schlechten" Essen im Restaurant?

gefragt von palettti74 am 07.07.2008 um 13:44 Uhr

Kann man Schadensersatz verlagen wenn man nach einem Essen im Restaurant nachweisliche Magenprobleme mit Erbrechen erleidet? Muss ich dafür zum Rechtsanwalt? Was sind die Regelungen?

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Recht x 35.007 Essen x 14.157 Gesetz x 2.088 Restaurant x 1.078 Verbraucherschutz x 174

wandpilz
beantwortet von wandpilz am 7. Juli 2008 13:47
7x
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definiere "nachweislich" in diesem Fall. Hast du das Originalessen in eine Tüte gepackt und chemisch analysieren lassen? Oder doch das Erbrochene aufgehoben. Solange nur du nach dem Essen Probleme bekommen hast, hast du schlechte Karten. Wenn mehrere Gäste ihr Essen zweimal gekaut haben, dann sieht die Sache schon anders aus. Du könntest dich einfach beim Restaurantführer beschweren und auf Entschädigung hoffen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 7. Juli 2008 13:50

Ganz deiner Meinung , sehe ich auch so.

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 7. Juli 2008 13:53

du kaust beim 2. mal? ich laß es mir beim 2. mal nur noch mal durch den kopf gehen, aber gekaut wird da nimmer...

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 7. Juli 2008 13:54

Man muss es den aufpickenden Vögeln so leicht wie möglich machen. Die armen Dinger haben es auch so schon schwer genug.

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 7. Juli 2008 13:58

das ist ein argument das ich mir vielleicht auch 2 mal durch den kopf gehen lassen sollte... (einfach so schluck ichs nämlich nicht...) lach

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 7. Juli 2008 14:07

lol sehr schön!

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 7. Juli 2008 14:12

tja, sowas muss man sich zuerst einmal auf der Zunge zergehen lassen, bevor man so einen Brocken runterwürgt.

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 7. Juli 2008 14:22

michschmeißtsgleichvombürostuhl

Kommentar von B5fc5f8d59403b98fe69d4b412f58e3csmallKnuddel72 am 7. Juli 2008 13:54

..dazu sage ich jetzt am besten nichts und grinssseee nur


ImGampi
beantwortet von ImGampi am 7. Juli 2008 13:47
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Unbedingt zum Anwalt! Der wird sich freuen..Die Regelungen sind so, dass du es im Restaurant melden kannst und du da wahrscheinlich auf ein Essen eingeladen wirst! Also Millionär wirst du deswegen kaum werden..:-))

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 7. Juli 2008 13:52

stimmt, ist ja leider nicht in amerika passiert...


anonym
beantwortet von Mietnormade am 7. Juli 2008 13:48
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Du kannst beweisen das es vom Essen kommt? (Hast eine Probe ins Labor geschickt) Ansonsten würde ich sagen sieht das mit Schadensersatz eher schlecht aus. Der Restaurantbesitzer könnte aber wegen Rufschädigung(Umsatzeinbuße) klagen. Das lässt sich auch viel besser Beweisen. Ansonsten ohne Beweise würde ich mal mit dem Besitzer sprechen was er von einer kostenlosen Wiedergutmachung in form eines Ersatzessens hällt. Das dürfte schneller besser und erfolgversprechender sein.


anonym
beantwortet von Bluce am 7. Juli 2008 13:47
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Kann man, man muss es aber 1. beweisen können und 2. lohnt es sich nicht...


anonym
beantwortet von pacole1 am 7. Juli 2008 13:52
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Schwierig!Wenn Du beim Arzt warst, evtl.Ansonsten ruf beim WKD(Wirtschaftskontrolldienst)an und schildere Deinen Fall.(Nummer über die Stadtzentrale).Die sind für die Überprüfung der hygienischen Zustände im Lebensmittelbereich zuständig.Denke, das die das Lokal sofort überprüfen werden, und wenn die, wie ich vermute, vergammelte Lebensmittel finden, hast Du vor Gericht gute chancen.Außerdem würdest Du Andere vor dem gleichen Schicksal bewahren.Bin selber Gastronomin und hasse diese schwarzen Schafe mehr las die Pest!!!Laß Die das nicht gefallen.LG pacole1

Kommentar von pacole1 am 7. Juli 2008 18:28

ohje,so schreibt man wohl,wenn man die Brille nicht findet und das 10 Fingersystem nicht beherrscht.Sorry wegen meiner Rechtschreibfehler.


moon73
beantwortet von moon73 am 7. Juli 2008 13:49
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Wie kann man das denn nachweisen? Hast du Essen aus dem Restaurant mitgenommen , bzw. das Erbrochene im Labor untersuchen lassen? Es muß ja bewiesen werden, daß allein das Essen im Restaurant Schuld war. Wenn du Beweise hast, dann kläre die Angelegenheit mit einem Anwalt. Vielleicht hilft dir folgender Link weiter: http://pizza.blogg.de/eintrag.php?id=167


anonym
beantwortet von birke am 7. Juli 2008 13:48
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glaube kaum, dass du ne chance hast


Knuddel72
beantwortet von Knuddel72 am 7. Juli 2008 13:52
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also normalerweise haben viele Restaurants proben von jedem essen zurückgelegt,(manche sind dafzu verpflichtet), wenn du es nachweisen kannst das es von dem essen ist, kannst du es melden...naja ich hatte das thema auch mal und dachte das ich mir bei einem essen was weg geholt habe, habe nicht nur 2x das gleiche gegessen , war dann aber schwanger grins

Kommentar von pacole1 am 7. Juli 2008 14:01

Nur Kantinen müssen Proben des Essen auheben.Für normale Restaurants gilt das nicht.Wäre auch vom Ablauf her nicht machbar.LG pacole1


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 7. Juli 2008 13:51
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DU müsstest beweisen, die Magenprobleme durch die Speisen des Restaurants bekommen zu haben. Das dürfte dir schwerfallen. Also vergiss die Sache und trinke Kamillentee.


mou2000
beantwortet von mou2000 am 7. Juli 2008 13:48
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Nein aber man kann es beanstanden und ein neues essen beantragen wir sind Gott seidank nicht in Amerika


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 7. Juli 2008 13:47
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liest sich nach einer lebensmittelvergiftung....kannst es versuchen, wenn es wirklich nachweisbar ist


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