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Kann man Schadenfreiheitsrabatte übernehmen bzw. gibts Rabattmöglichkeiten?

gefragt von freebeuter8 am 08.10.2009 um 15:06 Uhr

Ist das möglich bei der KFZ Versicherung


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KingBo
beantwortet von KingBo am 8. Oktober 2009 15:08
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ja man kann die versicherungen von familienangehörigen übernehmen, allerdings nur bis zu einem bestimmten wert. ich habe den vertrag meines großvaters übernommen aber nur so viel rabatt bekommen wie ich selbst von der zeit meiner führerscheinausstellung an hätte bekommen können... also wenn du angenommen deinen führerschein 2 jahre hast und dann einen vertrag übernimmst der bei 30% ist werden dir vom normalen anfangswert nur der rabatt abgezogen den du selbst hättest einfahren können...

Kommentar von carlosanz am 11. Oktober 2009 13:06

Ja, genau. Ausführlicher erklärt ist es auf http://www.kfz-versicherungen.cc/schadenfreiheitsklasse-uebertragen.html, wo auch alles genannt ist worauf man achten sollte und was zu berücksichtigen ist. Übernommen wird beispielsweise die SF-Klasse, nicht die "Prozente", da diese eh von Versicherer zu Versicherer schwanken. Auch müssen es eigentlich nicht unbedingt Familienangehörige sein. Nicht jede Versicherung spielt da im Übrigen so einfach mit. Da hilft es nur zuvor nachfragen.


Loui03410
beantwortet von Loui03410 am 8. Oktober 2009 15:08
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Du kannst von nahestehenden Verwandten Rabatte übernehmen, die du dir seit dem Erwerb deines Führerscheins selbst hättest erfahren können (wenn du den Führerschein seit 3 Jahren hast, kannst du also keine SF 5 übernehmen). Rabatte gibts manchmal für Zweitwagen, wenn du den Führerschein seit mehr als 2 Jahren hast, etc, etc. Frag deine Versicherung, was für Rabatte die geben können - die sind auch der Höhe nach sehr unterschiedlich.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 8. Oktober 2009 15:09
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Das geht nur vom Motorrad aufs Auto, wenn man selbst überschreiben will oder von den Eltern auf die Kinder. Man muss die Fahrerlaubnis so lange besitzten, dass man den Rabatt theoretisch selbst erworben haben könnte.

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 8. Oktober 2009 15:11

Wenn man Fahrpraxis nachweisen kann (Dienstwagen o.ä.) gibt es eine günstigere Einstufung.


mystress75
beantwortet von mystress75 am 8. Oktober 2009 15:09
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Rabattmöglichkeiten gibt es immer..ist aber je nach Versicherung total verschieden. Meine Tochter hat zB als Fahranfängerin unter 20 Jahren mit 95% begonnen weil sie zur gleichen Versicherung wie ich gegangen ist (Versicherten-Kinder-Rabatt)


BlueDash
beantwortet von BlueDash am 8. Oktober 2009 15:10
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Deinen Schadenfreiheitsrabatt behältst du 6 Jahre lang, auch wenn du in dieser Zeit keinen PKW auf dich anmeldest.

Du kannst versuchen, dass dir ein langjähriger Versicherungsnehmer bestätigt, dass du immer auf seinem Vertrag gefahren bist (Achtung: der Vertrag muss einen 2. Fahrer zulassen) und diesen Vertrag dann mit den bisherigen Konditionen auf deinen Namen weiterführen. Im Todesfall des Versicherten kannst du ebenfalls mal nett anfragen bei der Versicherung. Als Ehefrau/Ehemann, Sohn/Tochter usw. sollte das evtl. möglich sein.

Rabattmöglichkeiten gibt es immer dann, wenn du bei der Versicherung noch andere Versicherungen abschliesst oder du mehrere Kfz bei der Versicherung versicherst.



anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 8. Oktober 2009 15:10
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Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe... Wenn jemand sicher ist, in diesem Leben kein Auto mehr fahren zu wollen, kann er die ersparten Schadensfreiheitsrabatte an einen nahen Angehörigen übertragen - einmalig und endgültig. Der bekommt dann maximal den SF, den er vom Alter her angespart haben könnte. Nähere Infos bekommst Du sicher von Deinem Versicherer.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 9. Oktober 2009 14:23
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auf diese frage: beides ja....da du nicht mehr schreibst


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