meine mutter wünscht sich zu weihnachten eine thermoskanne, die eigentlich 65 € kostet, ich aber bei ebay für ca. 45 € gefunden habe. meine mutter ist aber manchmal ein bisschen schwierig und die meisterin im umtauschen von geschenken. kann man denn artikel, die man bei ebay neu gekauft hat, ganz normal umtauschen wie auch im laden oder gilt in diesem fall eine andere rechtsprechung?

Es kommt darauf an, was der Verkäufer in seiner Auktion angegeben hat. Wenn dort "Rückgabe ausgeschlossen" steht, hast Du keine Chance. Das gilt für private Anbieter. Gewerbliche Anbieter bei eBay müssen ein Rückgaberecht einräumen. Du musst also gucken, ob Dein Verkäufer als privat oder gewerblich angemeldet ist.

Es kommt darauf an, obe es ein Privatverkauf war oder eine Auktion eines Händlers bei Ebay. Das steht wenn dann in der Beschreibung:
Z.B. kein Umtausch / Rückgaberecht bei Privatverkauf.
für ebay Händler gilt das Fernabsatzgesetz, wonach man einen Vertrag innerhalb einer festgesetzten Frist (zwei Wochen?) ohne Angabe von Gründen rückabwickeln kann.
Das gilt nicht für Privatverkäufe.
Es heißt auch nicht, daß das immer völlig problemlos ist. Auf den Portokosten bleibst Du auf alle Fälle sitzen und wenn Du die Ware nur einfach zurückgeben willst kann es auch noch passieren, daß der Händler Dir die ebay Gebühr in Rechnung stellt (in wieweit das anfechtbar wäre weiß ich nicht).
Wenn Du mit sowas schon rechnest, dann ist vermutlich der Händler am Ort günstiger, auch wenn er erstmal 10EUR teurer ist (Du musst ja auch noch mindestens einmal Porto rechnen).
pj
gerhanss am 7. Dezember 2007 12:39 Bei Rückgabe werden die Ebay Gebühren wieder dem Verkäufer gutgeschrieben. Deshalb stellt sich die Frage nach Anfechtung erst gar nicht. Nur das Problem mit den Kosten für die Rücksendung kann teuer werden. Bis zum Kaufpreis von 40 Euro trägt der Käufer häufig die Kosten. Ein Versand einer Themoskanne liegt zwischen 3,90 - 8,90 Euro
Vereinbare vor dem Kauf mit dem Verkäufer schriftlich ein befristetes Umtauschrecht ohne Bedingungen nach den Feiertagen. Dann bist Du auf der sicheren Seite, falls der Verkäufer zuverlässig ist. Die Kosten für Versand und Rückabwicklung musst Du aber in jedem Fall tragen.

bei gewerblichen verkäufern und neuware hast du schon 14 tage rückgaberecht und umtauschrecht, nur würde ich lieber keine sachen bei ebay kaufen um sie dann zurückzusenden, bei einem normalen onlineshop wirst eher weniger probleme haben
Wie kommst du darauf, dass man im Ladengeschäft gekaufte Dinge einfach umtauschen kann?
Dieser Umtausch ist eine reine Kulanz des Händlers, wenn er insbesondere zu Weihnachten solchen Umtausch möglich macht.
Anders sieht es aus, wenn in einem Intershop eingekauft wird. Dort hat man generell ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Bei eBay-Händlern sogar 4 Wochen.
Geregelt ist das im Fernabsatzgesetz:
http://www.ra-hahn.de/internet-recht+M56cef02c182.html?&txsimplfaqpi1[cat]=14
Hier der Link noch einmal komplett: http://tinyurl.com/22kalp

Gekaufte Waren von Händlern ja, von privat besteht keine Verpflichtung zum Umtausch /Reklamation. WISO Sendung diese Woche!

Grundsätzlich gibt es kein gesetzlich verankertes Umtauschrecht im Warenhandel. Eine Rücknahme gekaufter Ware ist sozusagen die Aufhebung eines vorher getroffenen Kaufvertrags. Umtausch oder Rücknahme ist deshalb eine Regel aus Kulanz des Handels. Anders ist es mit Versandgeschäften. Hier gilt das Fernabsatzgesetz mit Widerrufs- und Rückgaberecht §§ 312 b bis § 312 d BGB